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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Haushalts- und Finanzausschuss

Montag, 16. November 2015 , 18:00 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Finanzausschussvorsitzende - Rh Gottschalt - eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Rh Gottschalt stellt die ordnungsmäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Für Ratsherrn Olbrich nimmt Rh Angerstein an der Sitzung teil.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Finanzausschuss stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung fest.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 08 vom 29.06.2015

Beschluss:

Der Fin.-A. genehmigt einstimmig die Niederschrift lfd. Nr. 08 vom 29.06.2015

 
TOP 05 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Entfällt.

 
TOP 06 Sachstand: Bildung einer Einheitsgemeinde

Protokoll:

SGB Lorenz berichtet, dass man sich in der Bürgermeisterrunde einig darüber war, keine Entscheidung aufgrund des schwebenden Verfahrens darüber zu treffen. Er hatte die Mitgliedsgemeinden gebeten, dieses Thema in den Räten zu behandeln und bis zum 15.11.2015 Rückmeldung zu geben. Es hat sich - gegenüber der Aussage in der Bürgermeisterrunde - bis heute nichts geändert.

 
TOP 07 Selbstverpflichtungsbeschluss zur Vorlage rückständiger Jahresabschlüsse

Beschluss:

Der Fin.-A. empfiehlt dem SG-Rat einstimmig,

1. den Zwischenbericht des LK Helmstedt vom 30.10.2015 zur Kenntnis zu nehmen und sich zu verpflichten, den aufgestellten Zeitplan zur Aufholung der Jahresabschlüsse einzuhalten;

2. das für die Erstellung der Jahresabschlüsse der SG und seiner MG'en erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und

3. den SGB zu beauftragen, dem SGR alle drei Monate einen Sachstandsbericht darüber zu geben.



Protokoll:

Herr Klisch verweist auf die Verwaltungsvorlage. Der Selbstverpflichtungsbeschluss beruht auf einer Idee des Ersten Kreisrates für alle Kommunen, die nicht im Zeitrahmen liegen. Keine Beschlussfassung durch die Räte kann im Extremfall zur Nichtgenehmigung des Haushaltsplanes führen.

SGB Lorenz weist auf die Situation bei den Mitgliedsgemeinden hin, bei denen die ehrenamtlichen Bürgermeister und Gemeindedirektoren seit 2009 nicht entlastet worden sind. Einige sind schon lange nicht mehr im Amt.

Rh Gottschalt schlägt vor, dass der SGB alle 3 Monate den Samtgemeinderat mit einem Sachstandsbericht auf dem Laufenden hält.

Rh Voges stimmt diesem Vorschlag zu.

SGB Lorenz sagt zu, eine Aufstellung über den zeitlichen Ablauf zu erstellen, sie regelmäßig fortzuschreiben und alle drei Monate dem SGR vorzulegen.

Rh Groß beantragt, Satz 2 des Beschlussvorschlages zu streichen. Der Antrag von Rh Groß wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

TOP 08 Beschluss über den Jahresabschluss 2009 und die Entlastung des Samtgmeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009

Beschluss:

Der Fin.-A. empfiehlt dem SGR einstimmig folgende Beschlussfassung:

  1. Der Jahresabschluss der Samtgemeinde für das Haushaltsjahr 2009 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Das Jahresergebnis 2009 (Fehlbetrag in Höhe von 252.422,74 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2009 die Entlastung.



Protokoll:

Rh Groß verweist auf Seite 39 des Prüfungsberichtes. Unter Nr. 6.1, 4. Absatz steht, dass die Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde Nord-Elm weiterhin als nicht dauerhaft gegeben anzusehen ist.

Welchen Vorschlag hat die Verwaltung, die Leistungsfähigkeit zu verbessern und wie hoch dürfte die Fehlbetragsquote sein, um noch leistungsfähig zu sein.

Herr Klisch antwortet darauf, dass der Haushaltsplanentwurf die Empfehlungen aller Fachausschüsse enthält und daher seitens der Verwaltung keine Konsolidierungsvorschläge gemacht werden können. Er erwartet entsprechende Konsolidierungsvorschläge aus diesen Reihen. Die Fehlbetragsquote lag bisher bei 5 % um Bedarfszuweisungen beantragen zu können.

Rh Voges verweist auf die vom RPA gemachte Einschränkung auf Seite 40 des Prüfungsberichtes und fragt, was das bedeutet.

Herr Klisch erklärt, dass man auf die Berichtigung im Haushaltsjahr 2009 verzichtet hat, um dieses Jahr abschließen zu können, die erforderlichen Berichtigungen aber im Haushaltsjahr 2010 durchgeführt werden, so dass der Abschluss 2010 dann korrekt dargestellt wird.


TOP 09 7. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten

Beschluss:

Auf Antrag von Rh Gottschalt empfiehlt der Fin.-A. dem SGR mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Beschlussfassung der 7. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten in der vorliegenden Fassung.



Protokoll:

Rh Voges erläutert, dass der Jugend- und Sozialausschuss erst einmal eine 10 %ige Gebührenerhöhung empfohlen hat, um die Eltern nicht gleich so stark zu belasten. Der Ausschuss plant, sich im Februar des nächsten Jahres erneut damit zu befassen und die zweite Stufe der Erhöhung zu beraten.

Herr Klisch führt aus, dass ohne die Gebührenerhöhung eine Deckungslücke zulasten der Samtgemeinde in Höhe von 835.000 € entsteht. Die Deckung erfolgt gemäß der Hauptsatzung über die Samtgemeindeumlage. Durch Anpassung der Entgelte verringert sich die Deckungslücke und die Samtgemeindeumlage könnte entsprechend verringert werden.

Bei einer Gebührenerhöhung über 50 % der ungedeckten Kosten - gemäß der Vorlage - würde ein Kostendeckungsgrad von 25 bis 30 % erzielt werden. Damit würde der Kostendeckungsgrad exakt im Rahmen der Landesempfehlung liegen.

Er weist abschließend darauf hin, dass eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage innerhalb des Haushaltsjahres nur bis zum 15.05. des Jahres, eine Senkung hingegen auch danach noch zulässig ist.

Rh Ohler ist der Meinung, dass der Finanzausschuss konsequent bleiben und entsprechend des Beschlussvorschlages beschließen sollte.

Rh Angerstein spricht sich für eine moderate Erhöhung aus, schlägt aber vor, die Sozialstaffel zu erweitern.


TOP 10 Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Nord-Elm - hier: Forderung des MI zum Erhalt der max Forderung

Beschluss:

Herr Klisch erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Sachdarstellung in der Drucksache.

SGB Lorenz verteilt an die Anwesenden eine Musterzielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen.

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Fin.-A. dem SGR einstimmig,

  1. eine zusätzliche Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 83.000 € und eine Zuweisung an die Mitgliedsgemeinden in Höhe der aus der Steuererhöhung resultierenden Mehreinnahme sowie
  2. den Beschluss einer ausformierten Zielvereinbarung mit dem Land Nieder-sachsen.


TOP 11 Stellenplan 2016

Beschluss:

SGB Lorenz erläutert den Sachverhalt bezüglich der befristeten Einstellung einer zusätzlichen Kraft für das Ordnungsamt. Dieser TOP steht auf der TO der nächsten SGA-Sitzung am 23.11.2015. Die Personalkosten dafür belaufen sich auf rd. 35.000 € jährlich.

Der Fin.-A. empfiehlt dem SGR einstimmig den Stellenplan 2016 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.


TOP 12 Haushaltssicherungsbericht und Haushaltssicherungskonzept

Beschluss:

Der Fin.-A. empfiehlt dem SGR einstimmig die Beschlussfassung 

  1. Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit den vorstehend genannten zwei Punkten und
  2. den Haushaltssicherungsbericht in der vorliegenden Fassung



Protokoll:

Rh Groß bittet die Verwaltung um Vorlage von Zahlen, aus denen hervorgeht, mit welchen Einsparungen im Finanzbereich (Prüfungsgebühren u. a.) bei Bildung einer Einheitsgemeinde gerechnet werden kann.

Im Verlauf einer ausführlichen Beratung ergeben sich folgende Punkte für das Haushaltskonsolidierungskonzept 2016:

  • Anhebung der Entgelte für die Kindergärten der SG Nord-Elm und
  • Intensivierung der IKZ.

Weitere Konsolidierungsmöglichkeiten sieht der Fin.-A. nicht.

RH Gröll sieht keine Notwendigkeit, über eine Einheitsgemeinde nachzudenken oder zu diskutieren. Er vertritt die Auffassung, die SG solle ihre vorhandenen Einrichtungen renovieren und verschönern und damit ihren Einwohnern etwas bieten.

TOP 13 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

Beschluss:

Der Fin.-A. empfiehlt dem SGR einstimmig 

  1. die SGU auf 2.100.000 € (zuzüglich 83.000 €) festzusetzen unter der Voraussetzung, dass die Erhöhung der Kindergartengebühren über 50 % der ungedeckten Kosten vom SGR beschlossen wird:
  2. die SGU auf 2.230.000 € (zuzüglich 83.000€) festzusetzen, wenn der SGR die Gebührenerhöhung über 50 % der ungedeckten Kosten nicht beschließt;
  3. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung, unter Berücksichtigung der im Verlauf dieser Sitzung empfohlenen Änderungen, zu beschließen.

Auf Bitte von Rh Groß werden Berechnungsbeispiele für die SGU für 2.000.000/ 2.100.000 und 2.200.000 € (zuzüglich von jeweils 83.000 €) dem Protokoll beigefügt.

Herr Klisch weist darauf hin, dass der Ansatz beim Kostenträger 6111, Sachkonto 4352000 - Allgem. Zuweisungen an Gemeinden und GV - um 83.000 € (entsprechend der Empfehlung unter TOP 10) erhöht wird.

Auf Anregung von Rh Angerstein hin wird die Berechnung der Kreisumlage 2016 diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

Der Fin.-A.-Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:10 Uhr.



Protokoll:

Rh Groß schlägt vor, den Haushaltsplan in der vorliegenden Fassung anzunehmen und damit die von den Fachausschüssen eingebrachten Vorschläge zu akzeptieren. Der Fin.-A. sollte sich lediglich über die Höhe der Samtgemeindeumlage unterhalten.

Dieser Vorschlag wird mit 2 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Ergebnishaushalt wird in groben Zügen besprochen. Im vorliegenden Entwurf ist die SGU beim Kostenträger 6111, Sachkonto 3182000 mit 2.484.500 € veranschlagt worden.

Aus der Bürgermeisterrunde kam der Vorschlag, die SGU auf 2.000.000 € (BGM Dieter Eckner) bzw. auf 2.200.000 € (GD Karin Pickbrenner) festzusetzen.

Rh Friehe bemerkt, dass er mit dem Vorschlag von Frau Pickbrenner gut leben könnte.

Die SGU ohne Kindergarten beträgt - so Rh Gottschalt - 1.600.000 €. Im letzten Jahr hat die Bürgermeisterrunde der SGU zugunsten der Samtgemeinde zugestimmt, in diesem Jahr sollte sie eigentlich wieder zugunsten der Mitgliedsgemeinden festgesetzt werden.

Rh Groß stellt sich eine SGU zwischen 2.000.000 und 2.200.000 € vor, keinesfalls aber 2.484.500 €.

Rh Angerstein kann als Kompromisslösung mit dem Vorschlag von Herrn Groß leben.

Herr Klisch weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass ein Beschluss über die Erhöhung der SGU nur bis zum15.05. eines Jahres gefasst werden kann, eine Senkung jedoch darüber hinaus. Sollte der SGR die Erhöhung der Kindergartengebühren beschließen, würde die SGU um rd. 130.000 € gekürzt werden.

TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Der Fin.-A.-Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:10 Uhr.

 

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