Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt zum Haushalt 2024
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt vom 23.04.2024 zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Frellstedt - AZ 20-15-00/005 - wird mit 5-Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgender Beitrittsbeschluss gefasst:
1. In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 784.400 Euro um 100.000 Euro reduziert und auf 684.400 Euro neu festgesetzt.
2. Daraus resultierend wird in § 1 der Haushaltssatzung der Haushaltsplan im Finanzhaushalt in den Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 43.600 Euro in den Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 728.000 Euro in den Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 684.400 Euro in den Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 102.500 Euro
neu festgesetzt.
3. Die Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird kompensiert durch die Kürzung des Haushaltsansatzes energetische Sanierung Warberger Str. 4 von 350.000 € auf 320.000 € (Kürzung um 30.000 €) und des Haushaltsansatzes Neubaugebiet von 400.000 € auf 330.000 € (Kürzung um 70.000 €).
Protokoll:
Bürgermeister Buttler berichtet vom vorliegenden Haushalt und der Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde durch den Landkreis Helmstedt mit Verfügung vom 23.04.2024 nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 684.400 Euro genehmigt, mithin um 100.000 Euro gekürzt.
Die Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen sollen durch die Kürzung des Haushaltsansatzes energetische Sanierung Warberger Straße 4 und des Haushaltsansatzes Neubaugebiet kompensiert werden.
Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.
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