Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt zum Haushalt 2023
Beschluss:
Nach Erläuterung der Drucksache 035/2023 beschließt der Samtgemeinderat einstimmig:
Unter Berücksichtigung der Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt vom 20.03.2023 zur Haushaltssatzung 2023 der Samtgemeinde Nord-Elm - AZ 20-15-00/403- wird folgender Beitrittsbeschluss gefasst:
1. In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 3.423.700 EUR um 300.000 EUR reduziert und auf 3.123.700 EUR neu festgesetzt.
2. Daraus resultierend wird in § 1 der Haushaltssatzung der Haushaltsplan im Finanzhaushalt in den Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 0 EUR in den Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 3.123.700 EUR in den Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 3.123.700EUR in den Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 210.000 EUR neu festgesetzt. 3. In § 3 der Haushaltssatzung werden die Verpflichtungsermächtigungen von 12.270.000 EUR um 1.100.000 EUR reduziert und in Höhe von 11.170.000 EUR neu veranschlagt.
4. Der Nebenbestimmung, für die neu ausgewiesenen Stellen nach Besoldungsgruppe A 12 NBesG, nach EG 9c TVöD sowie nach EG 7 TVöD die Stellenbeschreibungen und -bewertungen zeitnah vorzulegen und die Maßnahme erst nach abschließender Prüfung und Zustimmung durch die Kommunalaufsicht umzusetzen, wird beigetreten.
5. Der Nebenbestimmung, eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zum Haushaltssicherungsbericht 2023 gemäß § 110 Abs. 8 Satz 2 NKomVG bis zum 15.12.2023 bei der Kommunalaufsicht vorzulegen, wird beigetreten.
6. Die Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und die Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen werden kompensiert durch die Streichung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2023 und den Ansatz für das Jahr 2024 für die energetische Sanierung des Freibades.
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