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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 14. Dezember 2020 , 19:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Wolsdorf, Warberger Straße 4



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund eröffnet die Sitzung um 19.05 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Siegmund stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 24 vom 02.11.2020

Beschluss:

Die Niederschrift lfd. Nr. 24 vom 02.11.2020 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde

Protokoll:

SGB Lorenz berichtet wie folgt: 

  • Die Samtgemeinde hat eine Bedarfszuweisung vom Land in Höhe von 1,56 Mio Euro erhalten, der schriftliche Bescheid liegt vor, die Zahlung ist zwischenzeitlich eingegangen.
  • Der Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung der Verwaltung den Auftrag erteilt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Finanzierung des Neubaus der Kindertagesstätten zu prüfen.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

SGB Lorenz berichtet wie folgt:

  • Die Vertreter der Samtgemeinde Nord-Elm haben in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH am 18.11.2020 weisungsgemäß abgestimmt.
  • Der Beschluss über die Erhöhung der Freibadentgelte wurde umgesetzt.
  • Die neuen Bauhof-Verrechnungssätze gelten ab dem 01.01.2021.
  • Die Übergangsregelung zur Umsatzsteuer mit der Optionserklärung wird umgesetzt.
  • Die Samtgemeindeumlage 2021 wurde in den HH 2021 eingepflegt. Die Senkung der Samtgemeindeumlage 2020 wird später Thema sein.

Die Beschlüsse zum Haushaltsplan wurden eingearbeitet.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Zur Einwohnerfragestunde werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 08 125. Verbandsversammlung des WWL am 12.01.2021; Weisungsbeschlüsse: a) Prüfungsbericht über das Geschäftsjahr 2019; b) Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2021; c) Trinkwasserpreisblatt 2021 und Abwasserpreisblatt 2021; d) Beratung und Beschluss: Ergänzung Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) § 29 Abs. 3 c "Benutzungsentgelte für die Einleitung von Schmutzwasser"; e) Ersatzwahl eines Vorstandsmitgliedes gemäß § 11 und § 12 (2) i.V. mit § 7 (1) der Satzung des WWL für die Amtszeit bis zum 31.03.2022

Beschluss:

Der Rat beschließt jeweils einstimmig die Weisungsbeschlüsse a) bis e) der Drucksache Nr. 057/2020: 

a)    Die Verbandsversammlung nimmt den Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis und beschließt gem. § 7 Abs. 8 und § 25 der Verbandssatzung die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019.

b)    Für das Geschäftsjahr 2021 wird der Wirtschaftsplan mit der Veranlagungsregel in der vorgelegten Fassung gemäß Pkt. 6 i.V.m. § 22 der Verbandssatzung festgesetzt.

c)     Die Trink- und Abwasserpreise werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

d)    Die Ergänzung im § 23 der AEB werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

e)    1. Beisitzer:
Herr Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb, 38173 Sickte, Am Kamp 12, künftig Beisitzer der SG Sickte, gemäß Mitteilung der SG Sickte vom 05.10.2020



Protokoll:

Herr Lorenz berichtet, dass aufgrund der Corona-Pandemie nur Stimmführer zur Verbandsversammlung eingeladen werden. 

Herr Groß fragt an, ob der WWL zur Wasserpreiserhöhung im Vorfeld Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen habe. Herr Lorenz erklärt hierzu, dass die Samtgemeinde mit 3 Personen im Vorstand vertreten werden und die Beschlüsse hierzu mitgetragen wurden, da im Durchschnitt noch ein guter Wasserpreis berechnet wird. Auch der Zuschlag des Landes muss an die Verbraucher weitergegeben werden.


TOP 09 Satzung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)


TOP 10 Senkung der Samtgemeindeumlage 2020

Beschluss:

Anschließend beschließt der Samtgemeinderat einstimmig die Senkung der Samtgemeindeumlage um 750.000 Euro gemäß DS-Nr. 053/2020 Variante B.



Protokoll:

Die Samtgemeinde hat 1,56 Mio Euro Bedarfszuweisungen erhalten. Herr Pasemann erläutert die Empfehlung des Finanzausschusses, mit der Bedarfszuweisung die für 2021 auf 3 Mio Euro erhöhte Samtgemeindeumlage gemäß DS-Nr. 053/2020 Variante B um 750.000 Euro zu senken. Er hält die Weitergabe analog zum Vorjahr von rd. ½ der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden als gerecht. 

Herr Röhr merkt an, dass die Fehlbeträge anwachsen und die Talfahrt weitergeht. Auch im Hinblick auf die Pandemie mit den zu erwartenden sinkenden Einkommenssteuerzuweisungen und der vielen Beschäftigten in Kurzarbeit sollte man die Entwicklung im Auge behalten und perspektivisch nach vorne schauen. 

Auch Herr Groß hält die vorgelegte Berechnung für gut, eine andere Umlegung käme für ihn nicht in Frage. Mit Blick in die Zukunft sollte man sehen, was für Einnahmen generiert werden können. Hierzu ist ein Konzept erforderlich.


TOP 11 Beschluss über den Jahresabschluss 2013 der Samtgemeinde Nord-Elm und die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss:

Frau Siegmund erläutert die Vorlage.  

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Nord-Elm für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Das Jahresergebnis 2013 (Fehlbetrag i.H.v. -627.585,64 Euro) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt. 

Samtgemeindebürgermeister Lorenz bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.


TOP 12 Annahme einer Spende vom Förderverein der Grundschule

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, die Spende in Höhe von ca. 7.400 Euro anzunehmen.



Protokoll:

Der Förderverein der Grundschule hat mitgeteilt, dass er auch in diesem Jahr wiederum beabsichtigt, zwei Gruppenräume im Wege einer Sachspende mit Mobiliar auszustatten. Die Beschaffungskosten betragen ca. 7.400,00 Euro.  

Der Rat spricht dem Förderverein ein großes Lob und seinen Dank für die stets sehr gute Unterstützung der Grundschule aus.


TOP 13 Genehmigung einer apl.-Ausgabe für die Beschaffung einer Handyalarmierung für die Feuerwehren

Beschluss:

Der Rat genehmigt vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Handy-Alarmierung für Feuerwehrkameraden einstimmig die außerplanmäßige Ausgabe von 15.276,95 Euro im investiven Haushalt. Im Gegenzug werden die im Ergebnishaushalt bereitgestellten Mittel für die Beschaffung von digitalen Meldeempfängern in Höhe von 15.000 Euro eingespart.



Protokoll:

SGB Lorenz erläutert, dass im Ergebnishaushalt 2020 für die Beschaffung von Digitalen Meldeempfängern (DME) 15.000 Euro veranschlagt sind. Mit der Beschaffung sollten dann 60% der Feuerwehrmitglieder über das digitale System alarmierbar sein, derzeit sind es ca. 45%. Um alle Kameraden mit den DMEs auszustatten, waren in den kommenden Jahren weitere 40.000 bis 45.000 Euro eingeplant. Nunmehr wird die Alarmierung über eine Smartphone-App favorisiert, die auch von der Leitstelle Wolfsburg/Helmstedt eingesetzt wird. Die Kosten belaufen sich auf 15.276,95 Euro, sind aber investiv und müssen daher außerplanmäßig beschlossen werden. Dafür werden die 15.000 Euro im Ergebnishaushalt 2020 sowie die geplanten Beschaffungskosten der kommenden Jahre eingespart. Mit dem System können sofort alle Kameraden über ihr Smartphone alarmiert werden. Eine Beschaffung von Smartphones durch die Samtgemeinde wird nicht erfolgen. 

Herr Mallon erläutert weiter, dass diese Variante der Alarmierung so kurzfristig ins Gespräch gebracht wurde, dass sie nicht mehr im Detail Feuerschutzausschuss behandelt werden konnte. Allerdings mache es Sinn, diese Variante zu wählen, da sie zusätzlich zur derzeitigen Alarmierung über Sirene und Funk mit der Handy-App eine schnelle Erhöhung der Alarmbereitschaft bringt. Bei der Wahl des einzusetzenden Systems muss man sich der Leitstelle fügen. 

Auf die Nachfragen von Herrn Röhr, Herrn Groß und Herrn Ohler erläutert Gemeindebrandmeister Rößchen, dass durch eine sinnvolle Umverteilung der vorhandenen Funkmeldeempfänger die Kameraden ausgestattet werden, die nicht über die Handy-App erreichbar sind. Insofern werden keine neuen Geräte benötigt, für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen kann es aber auch künftig zu Kosten für die digitale Alarmierung kommen. Die Handy-App ist eine Web-Basierte Oberfläche, die auf allen Smartphone-Systemen läuft.


TOP 14 Genehmigung einer üpl.-Ausgabe für die Beschaffung des TLF 2000 für die Ortswehr Räbke

Beschluss:

Der Samtgemeinderat genehmigt vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe des TLF 2000 Räbke einstimmig die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 13.142,01 Euro. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen für den Verkauf alter Feuerwehrfahrzeuge (Sachkonto 5312100).



Protokoll:

Herr Lorenz erklärt, dass das Ausschreibungsverfahren für das Feuerwehrfahrzeug TLF 2000 für die Ortswehr Räbke nunmehr abgeschlossen sei. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 13.142,01 Euro, davon 6.545,00 Euro Honorarkosten für die Ausschreibung durch die KWL. 

Herr Mallon betont, wie wichtig im Hinblick auf die zunehmende Trockenheit ein geländegängiges Fahrzeug für den Einsatz bei Waldbränden sei.


TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 
TOP 16 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Anträge und Anfragen werden nicht gestellt. 

Frau Siegmund schließt die öffentliche Sitzung um 20.05 Uhr

 

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