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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Gemeinderat Süpplingen

Dienstag, 11. September 2018 , 19:00 Uhr
Gaststätte "Akropolis", Steinweg, Süpplingen



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Schulze eröffnet die Sitzung um 19.05 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Bürgermeister Schulze stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Ratsmitglieder Kammann, Preuß und Storchmann fehlen entschuldigt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Bürgermeister Schulze gibt folgende Änderung zur Tagesordnung bekannt:

TOP 08a:  Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Anwaltskosten Beratung Stellungnahme 3. Offenlage Windpark Süpplingen 01

Die restliche Tagesordnung bleibt unverändert.

Unter Berücksichtigung dieser Änderung zur Tagesordnung wird die Tagesordnung in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 12 vom 28. Juni 2018 (öffentlicher Teil)

Beschluss:

Unter Berücksichtigung dieser Änderung wird das Protokoll lfd. Nr. 12 vom 28.06.2018 (öffentlicher Teil) bei 5-Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig genehmigt.



Protokoll:

Ratsherr Maschgan bemerkt, dass er in der letzten Sitzung vom 28.06.2018 unter dem TOP 16 „Anträge und Anfragen“ bezüglich der Nord-Elm-Halle eine Anfrage gestellt hatte, die nach der Sommerpause beantwortet werden sollte. Dieses wurde im Protokoll nicht vermerkt und wird hiermit nachgeholt.

 

 
TOP 05 Bericht des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Bürgermeister Schulze gibt folgenden Bericht:

In der Aula der Grundschule Süpplingen findet am 25. und am 26.09.2018 jeweils ab 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt statt. Des Weiteren wird Vodafone ab dem 19.09.2018 in der „Alten Schule“ in Süpplingen ein Bürgerbüro einrichten. Dort können interessierte Bürgerinnen und Bürger dann bis zum 01.12.2018 sogenannte Vorverträge abschließen, um in den Genuss der vom Landkreis Helmstedt übernommenen Hausanschlusskosten für den Glasfaseranschluss (ca. 2.500 Euro) zu kommen.

Gemeindedirektor Lorenz gibt folgenden Bericht:

Die Hochwasserschutzpartnerschaft Schunter, Wabe, über die die Samtgemeinde Nord-Elm und der Wasserverband Weddel-Lehre eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben, ist nunmehr in das Förderprogramm aufgenommen worden.

Die Vorbereitungen für den Herbst- und Erntedank-Markt am 22.09.2018 sind im vollen Gange. Es sind über 40 Stände vorhanden. Die Stadtwerke Elm-Lappwald werden auch wieder vertreten sein. Darüber hinaus hat Vodafone kurzfristig angekündigt, beim Herbst- und Erntedank-Markt auch mit einem Stand vertreten zu sein.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Gemeindedirektor Lorenz berichtet über die Ausführung von Beschlüssen aus der letzten Ratssitzung:

TOP 08   1. Änderung Bebauungsplan „Schapersberg I“ Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Auslegung ist erfolgt.

TOP 10   Bebauungsplan „Heimkenberg“ Erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Auslegung ist erfolgt.

TOP 11   Bebauungsplan „Alte Schule“ Auslegung gem. § 3 Abs. und Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Auslegung ist erfolgt.

TOP 12   Aufstellungsverfahren Bebauungsplan „Stobenstücke“ Sachstandsbericht

Den Sachstandsbericht „Stobenstücke“ hat der Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 13   Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter

Die Benennung der Ausschussvorsitzenden deren Vertreter wurde umgesetzt.

TOP 14   Trägerschaft Herbst- und Erntedank-Markt 2018

Die Gemeinde Süpplingen hat die Trägerschaft für den Herbst- und Erntedank-Markt 2018 übernommen.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bürgermeister Schulze unterbricht zwischen 19.23 Uhr bis 19.28 Uhr die Sitzung, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Rat zu stellen.

 
TOP 08 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2008; 1. Änderung zur Nutzung der Windenergie; 3. Offenlage; hier: Stellungnahme der Gemeinde Süpplingen

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsherrn Hahn beschließt der Rat der Gemeinde Süpplingen einstimmig die Stellungnahme in der vorgelegten Form.



Protokoll:

Bürgermeister Schulze bedankt sich zunächst bei allen Beteiligten, die sich in dieser Angelegenheit eingebracht haben. Des Weiteren er führt aus, dass der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Michael Moeskes, Magdeburg, auch für die Erstellung einer Stellungnahme im Rahmen der 3. Offenlage im Verfahren beauftragt wurde. Dr. Moeskes hat die Gemeinde Süpplingen bereits in der 2. Offenlage vertreten.

Gemeindedirektor Lorenz ergänzt, dass die vorliegende Stellungnahme von Dr. Moeskes heute vorab per Fax an den Regionalverband Großraum Braunschweig übermittelt wurde. Somit ist die Frist, die heute um 23:59 Uhr abläuft, gewahrt worden.

 


TOP 08 a Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Anwaltskosten Beratung Stellungnahme 3. Offenlage Windpark Süpplingen 01

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Süpplingen stimmt einstimmig der überplanmäßigen Ausgabe zu.



Protokoll:

Durch die anwaltliche Beratung von Dr. Moeskes für die Stellungnahme 3. Offenlage Windpark Süpplingen 01 entstehen Kosten in Höhe von 4.800 Euro. Diese sind als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

 

 
TOP 09 Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Süpplingen beschließt einstimmig die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten in der vorliegenden Form.

 

 

 



Protokoll:

Bürgermeister Schulze erläutert den Sachverhalt anhand der DS 017/2018.


TOP 10 Bekanntgabe genehmigter über- und außerplanmäßig geleisteter Aufwendungen und Auszahlungen der Haushaltsjahre 2012 bis 2017

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Süpplingen nimmt einstimmig die genehmigten über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen der Haushaltsjahre 2012 bis 2017 gemäß Aufstellung zur Kenntnis.



Protokoll:

Bürgermeister Schulze erläutert den Sachverhalt anhand der DS 018/2018.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt (RPA) hat in seinem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Frellstedt vom 19.07.2018 hinsichtlich über- und außerplanmäßig geleisteter Aufwendungen und Auszahlungen folgende Hinweise gegeben:

Spätestens mit Vorlage des Jahresabschlusses ist der Rat über die Fälle von unerheblicher Bedeutung zu informieren. Der Informationspflicht wurde bisher noch nicht nachgekommen. Dies soll mit Vorlage des Jahresabschlusses erfolgen. Aufgrund der erheblichen Verzögerung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 war es geboten, die Information des Rates über die im Laufe des Haushaltsjahres 2011 durch den Gemeindedirektor genehmigten Mehraufwendungen/-auszahlungen zeitnah vorzunehmen und nicht erst sieben Jahre später.

Diesen Hinweis nimmt die Verwaltung zum Anlass, in allen Gemeinden dem Rat die genehmigten über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen der vergangenen Haushaltsjahre 2012 bis 2017 unabhängig davon bekannt zu geben, ob in Einzelfällen bereits eine Bekanntgabe erfolgt ist.

 


TOP 11 Bebauungsplan "Am Heimkenberg"- Beschlussfassung über die erneute verkürzte Auslage nach § 3 (2) BauGB und eingeschränkte Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Süpplingen beschließt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Gemeinde Süpplingen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Heimkenberg“, der Begründung einschließlich der Anlagen und dem Umweltbericht zu und beschließt die Durchführung der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.



Protokoll:

Zu diesem TOP begibt sich Ratsherr Klein in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Bürgermeister Schulze bittet Herrn Voigts vom Ing.-Büro Brokof & Voigts, die Thematik dem Rat der Gemeinde Süpplingen näher zu erläutern.

Herr Voigts berichtet, dass zur Bebauungsplanaufstellung die 1. öffentliche Auslegung, sowie eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 sowie eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bereits stattfand.

Eine nochmalige öffentliche verkürzte Auslegung (zwei Wochen) wird erforderlich, weil die Stellungnahmen erhebliche Änderungen hervorgerufen haben.

Dies sind im Einzelnen:

 

-       Zeichnerische Festsetzung der Lärmkontingente; Anpassung der Begründung unter I- 4.2 und II- 2.6

-       Verzicht auf die Zweckbestimmung „private Gärten“ für Grünflächen; Anpassung der Begründung I- 4.6

-       Ergänzung in I- 5, Baugrund, um Hinweise der Träger öffentlicher Belange zu möglichen Auslaugungen im Untergrund sowie zum Kenntnisstand möglicher Kampfmittelfunde.

Nächster Schritt im Aufstellungsverfahren ist die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung einschließlich der Anlagen sowie dem Umweltbericht und die Beschlussfassung über die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die eingeschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


TOP 12 Bebauungsplan "Schapersberg" 2. Änderung a)Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3(2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Süpplingen beschließt einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

a)    Der Rat der Gemeinde Süpplingen beschließt über die vorliegenden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der beigefügten Beschlussvorschläge im Einzelnen.

b)    Der Rat der Gemeinde Süpplingen beschließt aufgrund des § 10 Baugesetzbuches (BauGB) und des §§ 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Schapersberg 2“, 2. Änderung nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs. 2 und Abs. 3 sowie § 4 Abs. 2 als Satzung.

Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Süpplingen die Begründung zum Bebauungsplan „Schapersberg“, 2. Änderung. (Die Begründung wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren aus der Entwurfsverfassung weiterentwickelt).



Protokoll:

Bürgermeister Schulze bittet Herrn Voigts vom Ing.-Büro Brokof & Voigts, die Thematik dem Rat der Gemeinde Süpplingen näher zu erläutern.

Herr Voigts erklärt, dass die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Schapersberg“, 2. Änderung in Form einer Tabelle vom Büro Brokof und Voigts vorliegen.

Über die Stellungnahmen ist im Einzelnen zu beschließen.

Sodann kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

 


TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bürgermeister Schulze unterbricht zwischen 20.04 Uhr bis 20.12 Uhr die Sitzung, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Rat zu stellen.

Herr Maureschaat beklagt die Lärmentwicklung an den Garagen am Lutterstieg. Herr Lorenz wird ihm einen Ansprechpartner beim Landkreis Helmstedt mitteilen.

 

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

Bürgermeister Schulze schließt um 20.15 Uhr die Sitzung.

 

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