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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Feuerschutzausschuss

Dienstag, 07. November 2017 , 19:00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus Warberg, Driftweg 28 B, Warberg



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Sitzungseröffnung 19.10 Uhr durch Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Malte Mallon.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Ratsherr Peter Ohler wird durch Ratsfrau Sabine Siegmund vertreten. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

 

Samtgemeindebürgermeister Lorenz nimmt an der Sitzung teil. Einige Ortsbrandmeister und Stellvertreter sind als Gäste erschienen.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Tagesordnung wird festgestellt

Keine Änderungswünsche

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 02 vom 07.08.2017

Protokoll:

Die Niederschrift, lfd. Nr. 02 vom 07.08.2017 wird mit 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 05 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Für die Einwohnerfragestunde besteht kein Bedarf.

 
TOP 06 Sachstand: Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf

Protokoll:

Der Samtgemeindebürgermeister bittet Tobias Kienast einen Sachstand über die Bauarbeiten am Gerätehaus Wolsdorf abzugeben.

 

Tobias Kienast berichtet, dass mit dem Rohputz und im Außenbereich mit der Anbringung der Verkleidung begonnen wurde. Allerdings ginge es nicht weiter, weil die Bleche zu kurz waren. Nun warte man auf die Firma, aber nichts passiert.

Die Elektrik wurde vorbereitet, Warm- und Kaltwasser sowie Schmutzwasser ist verlegt worden. Im Außenbereich wurden die Parkplätze ausgehoben.

Mit der Verlegung der Fußbodenheizung kann erst begonnen werden, wenn die Türzargen eingebaut sind. Hier warte man auch schon einige Zeit auf das Material. Diese sollten schon vor 2 Monaten bestellt sein. Tore und Außentüren fehlen ebenfalls noch. Die Putzer können allerdings erst weiter arbeiten, wenn die Tore eingebaut sind. Die Anlieferung des Materials dauert entschieden zulange.

 

Samtgemeindebürgermeister Lorenz merkt an, dass man ihm bei Mißständen doch sofort Bescheid geben möge, um hier einzugreifen zu können.

Er wird mit Frau Heidmann, der Architektin für dieses Projekt, einen aktuellen Kostenvergleich aufstellen. Bisher habe er sie nicht erreicht.

 

Bürgermeisterin Sabine Siegmund merkt ebenfalls an, dass die Materiallieferungen nicht zeitnah eintreffen.

 

 
TOP 07 Sachstand: Löschwasserversorgung in Nord-Elm

Protokoll:

Der Samtgemeindebürgermeister trägt vor, dass das Thema der Löschwasserversorgung wohl in vielen Kommunen ein Problem ist. Vor Genehmigung von Neu- oder Umbauten ist nunmehr immer die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Die Grundversorgung von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz ist gegeben, da die Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes dies hergibt. Zur Grundversorgung dürfen nur Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) verwendet werden, die mindestens 24 m³/h (400l/min) Löschwasser über die Dauer von zwei Stunden liefern und in einem Umkreis von 300 m um das Brandobjekt liegt. Hierbei sind die technischen Regeln des Arbeitsblattes W 405 zu beachten.

 

Bis 2008 war die Samtgemeinde Nord-Elm selbst Trinkwasserversorger, danach der Wasserverband Weddel-Lehre. Für die Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz sind somit von der Gemeinde als Objekteigentümer die erforderlichen technischen Maßnahmen gegenüber dem Wasserversorger umzusetzen. Es muss darauf geachtet werden, dass eine Qualitätsminderung des Trinkwassers im Rohrnetz vermieden wird.

 

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet weiter, dass bereits mit dem Wasserverband Weddel-Lehre verhandelt wird, wie die Finanzierung der Kostendeckung erfolgen kann. Die Abwicklung wird über die Kommunen erfolgen müssen, da die Haushalte dafür nicht herangezogen werden dürfen. Derzeitig wird vom WWL eine Karte aufbereitet, wo Entnahmestellen vorhanden sind. Nach Vorliegen dieser Übersichtskarte ca. im Februar 2018 werden weitere Schritte erfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Mallon merkt an, dass dieses Thema weiterhin auf der Agenda stehen wird.

 

 
TOP 08 Sachstand: Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Räbke

Protokoll:

Seit der letzten FSA-Sitzung haben sich Ausschussmitglieder und GBM nach einem Fahrzeug in der Größe des verunfallten Räbker Feuerwehrfahrzeuges umgesehen, trägt der Samtgemeindebürgermeister vor. Dabei wurden mehrere Fahrzeuge in Augenschein genommen und Angebote verglichen. So fiel die Wahl auf ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke Mercedes Benz 1222 AF 4x4 LF 16 mit Metzaufbau von der Fa. Rotte Brandschutztechnik in Nordkirchen.

 

Der SG-Rat hat in der Sitzung am 01.11.2017 den Kauf dieses gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges als Ersatz für das verunfallte LF8 zum Preis von 28.271,50 € brutto beschlossen, nachdem auch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt keine Bedenken vorgebracht hat.

Die Deckung der Kosten erfolgt durch den Verkauf des verunfallten LF8, Einsparung des Bedarfsplanes und Mehreinnahmen bei der Abrechnung von Hilfeleistungen.

 

Die Einbauten auf das Fahrzeug erfolgen durch die Fa. Rotte. So müssen die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände zeitnah nach Nordkirchen gebracht werden.

 
TOP 09 Beschaffung Rückflussverhinderer

Beschluss:

Sodann ergeht auf Antrag von Ausschussmitglied Schulze einstimmiger Empfehlungsbeschluss zum Kauf von 16 Rückflussverhinderer beim WWL.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass die Löschwasserversorgung in der SG NE überwiegend über das Trinkwasserrohrnetz sichergestellt wird. Zur Löschwasserentnahme aus einem Wassernetz dienen Hydranten. Unter ungünstigen Umständen können durch Löschwasserentnahmen beim Fehlen geeigneter Sicherungseinrichtungen infolge von Rückfließen Verunreinigungen in das Rohrnetz gelangen und die Fließverhältnisse im Rohrnetz beeinflussen. Dadurch kann die Trinkwasserqualität gestört werden. Das Arbeitsblatt W 405 ist als Bemessungsgrundlage zu verwenden.

Die Samtgemeinde Nord-Elm hat daher 16 Rückflussverhinderer für ihre Feuerwehrfahrzeuge zu beschaffen.

 

Der Wasserverband Weddel-Lehre hat in Absprache mit den Brandmeistern Angebote eingeholt. Mittel sind für diese Maßnahme im Haushalt 2017 eingestellt und werden nach Empfehlung durch den Ausschuss bestellt.

 
TOP 10 Richtlinie über die Führerscheinausbildung und die Kostenübernahme

Beschluss:

Auf Antrag von Ausschussmitglied Ruhe ergeht einstimmiger Empfehlungsbeschluss, die Richtlinie abzuschaffen und die Kosten der Führerscheine von Feuerwehrmitgliedern zu übernehmen - DS 038/2017



Protokoll:

Die Richtlinie über die Führerscheinausbildung und die Kostenübernahme der SG Nord-Elm aus dem Jahre 2004 ist nicht mehr gesetzeskonform, erläutert Samtgemeindebürgermeister Lorenz. So hat ein bayrisches Verwaltungsgerichtsurteil 2015 diesen Führerscheinkostenrückzahlungsregelungen bei freiwilligen Feuerwehren in der Praxis formell und materiell für rechtswidrig erklärt.

 

Da eine Erlaubnis zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen bei den Kameraden oft nicht vorliegt, muss die SG eine entsprechende Ausbildung anbieten. Die Feuerwehr muss einsatzfähig bleiben, daher hat die Gemeinde ein wesentliches Interesse an der Führerscheinausbildung einzelner Feuerwehrkameraden, sind sich die Ausschussmitglieder einig.

 

Die Auswahl der Kameraden erfolgt durch die Ortsbrandmeister über den Gemeindebrandmeister. Nur sie können über die Zuverlässigkeit der einzelnen Feuerwehrkameraden Bescheid wissen.


TOP 11 Haushalt 2018-Feuerwehr

Beschluss:

Sodann ergeht einstimmiger Empfehlungsbeschluss, den Haushalt 2018 – Fachbereich 11, Teilbereich 1130 (Brandschutz) mit allen Änderungen zu beschließen – DS 056/2017.



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Mallon erteilt Ausschussmitglied Siegmund das Wort.

Sie fragt an, warum der Antrag der Frellstedter Wehr auf eine Kettensäge und entsprechende Schutzausrüstung abgelehnt worden sei. Dies sollte zur Schutzausrüstung einer jeden Wehr dazu gehören. Warum also nur bei den Stützpunktwehren. Frau Siegmund stellt den Antrag auch Frellstedt, Süpplingenburg und Wolsdorf mit einer Kettensäge und Schnittschutzkleidung auszustatten.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass zunächst der Gemeindebrandmeister Rößchen den investiven Teil für den Haushalt 2018 vorzustellen wird und anschließend soll über den Antrag von Ausschussmitglied Siegmund über die Beschaffung der Kettensägen entschieden werden.

 

Der GBM bemerkt zunächst, dass bereits in 2017 die Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die Wehr Warberg mit entsprechender Tragkraftspritze eingeplant waren. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2018 zu übertragen. Das gleiche gilt für die Beschaffung des HLF 10 für die Wehr Süpplingen. Die Mittel müssen in den Haushalt 2018 übertragen werden.

 

Für 2018 ist ein TSF-W für die Wehr Süpplingenburg mit 125.000 € eingeplant.

 

Durch einen Tausch von Gerätschaften der Wehr Süpplingen nach Räbke, sollte das neue HLF in Süpplingen mit passenden neuen Gerätschaften ausgestattet werden, sodass hier 28.200 € für Spreitzer, Schere, Hydraulikaggregat und Rettungszylinder benötigt werden.

 

Für die Kleiderkammer sind 14 Einsatzüberjacken und 14 –überhosen zusätzlich eingeplant worden, wie auf letzter Ausschusssitzung bemerkt.

 

Weiter sind  50 Einsatzhelme der Fa. Bullard und 50 Einsatzjacken als Ersatzbeschaffung und verschiedene Schulungen eingeplant, die mit 39.800 € veranschlagt sind. Teilweise konnte in 2017 keine geplanten Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden, da Seminare nicht zur Verfügung standen, erklärt der GBM.

 

Für die Wasserentnahme aus Bächen soll eine mobile Staustelle beschafft werden, die dann variabel einsetzbar ist.

 

Weiter erläutert der GBM, dass die Wehr Süpplingen eine Motorsäge benötigt und die Wehr Wolsdorf eine Tauchpumpe.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Mallon, wann Wassersauger beschafft werden sollen, antwortet GBM, dass vorerst Schere und Spreitzer ausgetauscht werden und im darauf folgenden Jahr dann Wassersauger eingeplant werden.

 

Der Samtgemeindebürgermeister erklärt, dass zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in Räbke ein Hydrant vom WWL gesetzt werden muss. Dieser ist für den Neubau des Kindergartens in Räbke unabdingbar. Hier sind die Kosten mit 16.100 € beziffert. Der Ansatz ist für 2018 von 15.000 € auf 16.100 € aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Sabine Siegmund stellt den Antrag, weitere 3 Wehren (Frellstedt, Süpplingenburg, Wolsdorf) mit Kettensägen und Schutzausrüstung auszustatten. Hierfür werden je Wehr zusätzlich 1.000 € benötigt. Frau Siegmund bekräftigt nochmal, dass dies als Grundausstattung jeder Wehr dringend zur Verfügung stehen sollte.

 

Es wird mit 6 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Aufnahme zusätzlicher Mittel für diese Maßnahme in den Haushalt 2018 empfohlen.

 

Der Ausschussvorsitzende bemerkt, dass Schutzkleidung für die Kinderfeuerwehr in den Haushalt 2018 mit aufgenommen werden sollte. Hier werden 30 Kinder mit je 50 € in Ansatz gebracht. Sollten für dieses Jahr noch Mittel zur Verfügung stehen, sollte bereits jetzt Kinderkleidung gekauft werden.

 

Es ergeht einstimmiger Empfehlungsbeschluss 1.500 € für die Kinderfeuerwehr in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

 

Ausschussvorsitzender Mallon trägt vor, dass allen Ausschussmitgliedern der Entwurf der Feuerwehr Süpplingenburg über die Erweiterung des Gerätehauses vorliegt. Ortsbrandmeister, Dirk Leipelt, nimmt kurz Stellung und erklärt, dass sie Kontakt zur FUK aufgenommen haben. Diese haben eine Skizze gezeichnet, die als Plan vorerst dienen soll. Leider ist der Vorentwurf erst vorige Woche eingegangen. Man müsste 2018  einen Planer beauftragen, damit man objektive Zahlen für das Haushaltsjahr 2019 bekommt.

 

Der Samtgemeindebürgermeister merkt an, dass viele Kommunen dieses Beratungsangebot der FUK nutzen. In Anlehnung an das Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf seien 20.000-25.000 € für Planungskosten notwendig, meint er.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich, 20.000 € Planungskosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Süpplingenburg in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

 

Es ergeht einstimmiger Empfehlungsbeschluss.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt an, ob Bestuhlungskosten für das neue Gerätehaus Wolsdorf mit in den Haushalt eingeplant werden können. SGB Lorenz erklärt daraufhin, dass derartige Kosten meist von Spenden gekauft worden sind. Er lässt allerdings von Frau Heidmann eine Kostenaufstellung machen. 

Ausschussmitglied Ruhe merkt an, dass diese Kosten in der Bausumme enthalten waren und da diese Mittel nicht ausreichend waren, hat man für das Gerätehaus Warberg aus privaten Mitteln und Spenden Möblierung beschafft.

 

Ausschussmitglied Dannehl ist ebenfalls der Meinung, es solle zunächst abgewartet werden bis eine Kostenübersicht vorliegt, dann könnte man die Bausumme aufstocken.

 

Ausschussmitglieder einigen sich, vorerst keine weiteren Mittel in den Haushalt aufzunehmen.


TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ortsbrandmeister Tobias Hurlbeck fragt an, ob mit der Abschaffung der Führerscheinrichtlinie auch keine Verauslagung der Kosten durch die Kameraden erfolgen muss.

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass dem so sei. Die Verwaltung werde die Kosten gegenüber der Fahrschule begleichen.

 

Auf die Frage von Ortsbrandmeister Schmidt, wann die Rückflussverhinderer bestellt werden, erklärt der SGB, dass diese morgen 16 Stück beim WWL bestellt werden.

 
TOP 13 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Bürgermeister und Ausschussmitglied Rainer Angerstein bedankt sich bei den Feuerwehren. Es waren in Räbke größere Einsätze und es habe sich gezeigt wie wichtig es sei, dass wir einsatzfähige Wehren haben.

 

Der Samtgemeindebürgermeister bedankt sich bei Ratsherrn Angerstein und spricht Andreas Gronde, Christian Isensee und Marko Schmidt seinen Dank aus wegen der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für das Feuerwehrfahrzeug Warberg.

Ausschussvorsitzender Mallon beendet die öffentliche Sitzung 21:15 Uhr

 

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