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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 12. Dezember 2016 , 19:00 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:05 Uhr.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsherr Angerstein fehlt entschuldigt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd.Nr. 01 vom 10.11.2016 (öffentlicher Teil)

Beschluss:

Die Niederschrift lfd. Nr. 01 vom 10.11.2016 (öffentlicher Teil) wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde wie folgt:

Fliesenarbeiten im Freibad Räbke

Die Ausführung der Arbeiten ist abgeschlossen. Am 07.12.2016 fand eine Abnahme statt. Hieran hat Ratsherr Ohler als Vorsitzender des Fachausschusses, Ratsherr Friehe, SGB Matthias Lorenz, SGOAR Volker Klisch und TA Michael Schubert teilgenommen. Es wurden einige Kleinigkeiten festgestellt, die noch ausgebessert werden mussten. Die Trocknung läuft noch ca. 8 Tage. Der Eingangsbereich macht insgesamt einen sehr guten Eindruck.

Neubau Kindergarten Süpplingenburg

Die Planungen der Übergangslösung (Container) laufen. Der Entwässerungsantrag wurde vom WWL stattgegeben. Die Gemeinde Süpplingenburg hat zwischenzeitlich eine Baulasterklärung abgegeben. Die Containerlösung muss zum 01.02.2017 starten.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf

Der Dachstuhl wurde am 08.12.2016 angeliefert. Die Sparren sollen in der kommenden Woche geliefert werden. Es läuft die Ausschreibung für Fenster und Türen. Ein Ergebnis soll kurz vor Weihnachten feststehen.

Antrittsbesuch des Landrates Gerhard Radeck

Herr Radeck hat man 07.11.2016 seinen Antrittsbesuch in Nord-Elm gemacht. In 2,5 Stunden wurden gegenseitig Informationen ausgetauscht.

Grenzübergreifender Tourismus (Gemeinsames Tourismuskonzept)

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Landkreisen Helmstedt und Bördekreis zur grenzübergreifenden Tourismusförderung wurde am 02.12.2016 in Schöningen unterzeichnet.

Sitzungstermine

Ein Sitzungskalender für die anstehenden Gremiensitzungen bis Ende Januar 2017 wurde den Ratsmitgliedern an die Hand gegeben.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über die Ausführung von Beschlüssen aus der Sitzung des Samtgemeinderates vom 25.10.2016 wie folgt:

17. Änderung des Flächennutzungsplanes

Nach der Aufhebung des Feststellungsbeschlusses aus 2014 und einer Neufassung des Feststellungsbeschlusses ist die erneute öffentliche Auslegung zwischenzeitlich erfolgt.

Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Helmstedt

Die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Helmstedt wurde fristgerecht zur Einreichung des Förderantrages unterschrieben.

Erneuerung des Eingangsbereiches im Freibad Räbke

Die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Die Abnahme fand am 07.12.2016 statt.

Beschaffung eines Kompakttraktors für den Bauhof

Die Auslieferung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Bezuschussung beläuft sich auf 25.000 Euro. Die Samtgemeinde trägt rd. 19.500 Euro.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 08 121. Verbandsversammlung des Wasserverbandes-Weddel-Lehre am 13.12.2016; Weisungsbeschlüsse

Beschluss:

Nach dem sich Ratsherr Röhr dafür ausgesprochen hat, über die Weisungsbeschlüsse en bloc abstimmen zu lassen, fasst der Samtgemeinderat einstimmig die nachstehenden Beschlüsse:

121. Verbandsversammlung des Wasserverbandes-Weddel-Lehre am 13.12.2016; Weisungsbeschlüsse

a) Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2017

Beschlussvorschlag: Für das Geschäftsjahr 2017 wird der Wirtschaftsplan mit der Veranlagungsregel in der vorgelegten Fassung gemäß § 7 Pkt. 7 i.V.m. § 22 der Verbandssatzung, festgesetzt.

b) Trinkwasserpreisblatt 2017 und Abwasserpreisblatt 2017

Beschlussvorschlag: Das Trinkwasserpreisblatt 2017 und das Abwasserpreisblatt 2017 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

c) Neufassung der Satzung des WWL zum 01.01.2017

Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Satzung des WWL zum 01.01.2017.

d) Anpassung der "Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV des WWL"

Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Anpassung der "Ergänzenden Bestimmungen zu der AVBWasserV des WWL in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2017.

e) Ergänzung der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in den Gemeinden Cremlingen und Lehre sowie der SG Nord-Elm" (AEB)

Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Ergänzung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in den Gemeinden Cremlingen und Lehre sowie der SG Nord-Elm in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2017.

f) Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand-Optionserklärung zum § 2 b Umsatzsteuergesetz

Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Abgabe der Optionserklärung zum § 2 b Umsatzsteuergesetz.



Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund weist eingangs darauf hin, dass der Samtgemeindeausschuss die Weisungsbeschlüsse für die 121. Verbandsversammlung des Wasserverbandes-Weddel-Lehre empfohlen hat.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Groß erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass man mit der zu beschließenden Neufassung der Satzung des WWL dem Wasserverband die Möglichkeit einräume, im Bereich des Hochwasserschutzes für seine Mitgliedsgemeinden tätig zu werden.

Weiterhin führt er aus, dass mit der Ergänzung der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in den Gemeinden Cremlingen und Lehre sowie der SG Nord-Elm" (AEB) keine Gebührenerhöhung verbunden ist. Ziel sei es vielmehr,  durch die Überarbeitung bzw. Ergänzung dieser Allgemeinen Entsorgungsbedingungen eine rechtskonforme Vorschrift zu erhalten.


TOP 09 Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss:

Die Verhandlungsfrist zur Erarbeitung einer tragbaren Lösung mit dem Landkreis Helmstedt für die Betriebskosten- und Investitionskostenzuschüsse wird bis zum 30.06.2017 verlängert.

Der Samtgemeindebürgermeister wird gebeten, den Samtgemeinderat regelmäßig über den Sachstand der Verhandlungen zu unterrichten



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet anhand der Verwaltungsvorlage, dass die Hauptverwaltungsbeamten auf Grund der sich abzeichnenden Kostenerhöhungen bei der Kinderbetreuung beschlossen haben, den Landkreis Helmstedt in die Pflicht zu nehmen und höhere Finanzierungshilfen vom Landkreis Helmstedt zu fordern. Der Landkreis hat bisher 65 Prozent der gewährten Landesfinanzhilfen als Zuschuss angeboten.

Begründet wurde die Forderung der Kommunen mit dem Verweis auf die ursprüngliche Forderung der kreisangehörigen Kommunen von 150 % der Finanzhilfe des Landes. Angesichts der unterschiedlichen Auffassungen müsse über die strittigen Themen noch weiter verhandelt werden. Die angebotenen 65 Prozent haben die Kommunen zunächst als Abschlagszahlungen auf die endgültige Lösung, die für Mitte Juni 2017 angestrebt wird, akzeptiert.

Ratsherr Blohm weist darauf hin, dass die Zuständigkeit der Jugendhilfe beim Landkreis Helmstedt liegt, der sich zur Aufgabenerfüllung allerdings der kreisangehörigen Kommunen bedient.

Ratsherr Groß ist der Auffassung, dass man verstärkt darauf hinwirken müsse, hier kurzfristig eine bessere prozentuale Lösung zu erzielen. Er bittet den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Samtgemeinderat regelmäßig über den Sachstand informiert wird.

Ratsherr Dannehl hält einen derartigen Zusatz für nicht erforderlich, da es ohnehin Aufgabe des Samtgemeindebürgermeisters sei, den Rat stets über wichtige Angelegenheiten zu informieren.


TOP 10 Vereinbarung über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt folgendes einstimmig:

Der als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Jahr 2017 wird zugestimmt.

Der Samtgemeindebürgermeister wird gebeten, den Samtgemeinderat regelmäßig über den Sachstand der Verhandlungen zu unterrichten.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass grundsätzlich Einvernehmen zwischen dem Landkreis Helmstedt und den kreisangehörigen Kommunen besteht, auch zukünftig eine Vereinbarung über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abzuschließen und auf eine Satzungsregelung zu verzichten. Dieses setzt jedoch voraus, dass eine Verständigung über eine neue Vereinbarung erfolgt.

Unter den kreisangehörigen Kommunen besteht Einvernehmen darüber, dass sich die Berechnung der Pauschale an den tatsächlichen Kosten orientiert und eine vollumfängliche Kostenerstattung zu Grunde gelegt wird. Aus diesem Grund habe man eine Vereinbarung für das Jahr 2017 erarbeitet, welche u.a. eine Zahlung von 1.100 € pro Asylbewerber nach dem jeweiligen Personenmittelwert für das jeweilige Quartal vorsieht. 

Für die Samtgemeinde Nord-Elm bedeutet dieses im Vergleich zu 2016 Mehrerträge in Höhe von rd. 83.000 € bei durchschnittlich 92 angenommenen Asylbewerbern.

Auf Nachfrage des Ratsherren Röhr erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass die Stadt Helmstedt eine Gemeinschaftsunterkunft betreibe, auf die im Notfall auch jede andere kreisangehörige Kommune zurückgreifen könne. Vor dem Hintergrund dieser Sonderbelastung werde der Stadt Helmstedt für das Jahr 2106 ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag von 400,00 € pro Asylbewerber = 1.500,00 € gewährt.


TOP 11 Ernennung und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Nach dem Samtgemeindebürgermeister Lorenz die Anwesenden über die anstehenden Ernennung des Feuerwehrkameraden Marco Schmidt zum Ortsbrandmeister der Grundausstattungswehr Warberg in formiert hat, fasst der Samtgemeinderat auf Antrag des Ratsherrn Dannehl einstimmig folgenden Beschluss:

Herr Marco Schmidt wird zum Ortsbrandmeister der Grundausstattungswehr Warberg ernannt und für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


TOP 12 Genehmigung von überplanmäßigen (üpl) Aufwendungen

Beschluss:

Im Anschluss an diese Ausführungen beschließt der Samtgemeinderat einstimmig -auf Antrag des Ratsherrn Dannehl - der Überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.186,57 € zuzustimmen.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erläutert den anwesenden Ratsmitgliedern kurz die Gründe für Anschaffung der neuen Telefonanlage und die dafür erforderliche Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsherr Groß berichtet, dass die Lautsprecheranlage auf dem Friedhof in Süpplingenburg nicht mehr einwandfrei funktioniere. Er bittet deshalb, diese Angelegenheit grundsätzlich vom zuständigen Fachausschuss behandeln und die Lautsprecheranlage in technischer Hinsicht und Funktionalität überprüfen zu lassen. Am sinnvollsten wäre es, einen Ortstermin anzuberaumen, auf dem man diese Angelegenheit mit den Mitgliedern des Fachausschusses und Vertretern der Gemeinde Süpplingenburg gemeinsam erörtern könne.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt in diesem Zusammenhang, dass diese Anlage in technischer Hinsicht überprüft und ggf. neu verkabelt werde.  

Ratsherr Röhr regt an, auch die Anlagen auf den anderen Friedhöfen zu überprüfen.

Hierzu erklärt Ratsherr Ohler als Ausschussvorsitzender des Bau-, Planungs-, Friedhofs und Freibadausschusses, dass diese Überprüfung anlässlich der jährlichen Begehung stattfinden wird.

Nachdem Ratsherr Groß auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, soll der Bau-, Planungs-, Friedhofs und Freibadausschuss einen Ortstermin anberaumen mit dem Ziel, diese Angelegenheit mit den Vertretern der Gemeinde Süpplingenburg gemeinsam zu erörtern und die Lautsprecheranlage zu überprüfen.

Ratsherr Ruhe regt an, die Sitzungen der Fachausschüsse zu einem späteren Termin  beginnen zu lassen, um allen Ratsmitgliedern die Teilnahme daran zu ermöglichen. Ratsherr Groß ist ebenfalls dieser Meinung.

Samtgemeindebürgermeiste Lorenz erklärt hierzu, dass sich die Ausschussvorsitzenden mit ihren Mitgliedern darüber verständigen müssen, wann derartige Sitzungen stattfinden sollen. Er hält es für ratsam, hier fraktionsübergreifend einen Konsens herbeizuführen.

Da keine Anfragen gestellt werden, schließt Ratsvorsitzende Siegmund die Sitzung um 20:10 Uhr.

 

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