TOP 01 |
Eröffnung der Sitzung
Protokoll: Ratsherr Hoppe eröffnet als ältestes anwesendes Ratsmitglied um 19:02 Uhr die konstituierende Sitzung und begrüßt die Ratsmitglieder und den weiteren anwesenden Personenkreis.
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TOP 02 |
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Protokoll: Ratsherr Hoppe stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Anwesenheit aller Ratsmitglieder fest. |
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TOP 03 |
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister gemäß § 103 i.V. mit §§ 60 und 43 NKomVG
Protokoll: Ratsherr Hoppe bitte den bisherigen Bürgermeister Gottschalt zu diesem Tagesordnungspunkt um Sitzungsübernahme. Bürgermeister Gottschalt weist gem. § 103 i.V. §§ 60 und 43 NKomVG die Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie mit Handschlag. |
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TOP 04 |
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten anwesenden, dazu bereiten Ratsmitglied auf Vorschlag gemäß § 105 (1) i.V. mit § 103 S.2 NKomVG
Beschluss: Mit 8 Ja-Stimmen und eigener Enthaltung wird Ratsherr Brokof zum Bürgermeister gewählt. Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Bürgermeister Brokof übernimmt die Sitzungsleitung. Protokoll: Gem. § 105 (1) i.V. mit § 103 S.2 NKomVG übernimmt Ratsherr Hoppe als ältestes anwesendes Ratsmitglied wieder den Vorsitz der Sitzung und erklärt sich bereit, die Bürgermeisterwahl zu leiten. Ratsherr Hoppe bittet um Vorschläge für die Bürgermeisterwahl. Ratsherr Gröll schlägt Ratsherrn Brokof als Bürgermeister vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
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TOP 05 |
Feststellung der Tagesordnung
Protokoll: Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form einstimmig festgestellt. |
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TOP 06 |
Beschlussfassung der Geschäftsordnung gemäß § 69 NKomVG
Beschluss: Auf Antrag von Ratsherrn Hoppe beschließt der Rat einstimmig die vorliegende Geschäftsordnung. Protokoll: Bürgermeister Brokof erklärt, dass die Geschäftsordnung allen Ratsmitgliedern vorliegt. |
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TOP 07 |
Feststellung der Fraktionen und Gruppen
Protokoll: Bürgermeister Brokof liest eine Erklärung vor, die beinhaltet, dass die FWG (Frellstedter Wählergemeinschaft) mit der UWG-F (Unabhängige Wählergemeinschaft Frellstedt) eine Gruppe (FWG/UWG-F - Gruppe) bildet. Diese Erklärung ist von allen Ratsmitgliedern unterzeichnet. Gruppensprecher ist Ratsherr Gröll und stellvertretender Gruppensprecher Ratsherr Röleke.
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TOP 08 |
Bildung des Verwaltungsausschusses -Bestimmung der Beigeordneten gemäß § 75 (1) NKomVG
Protokoll: Ratsherr Röleke bestimmt die Beigeordneten Ratsherrn Gröll und Ratsherrn Krügel. |
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TOP 09 |
Bestimmung der stellvertretenden Beigeordneten gemäß § 75 (1) NKomVG
Beschluss:
Protokoll: Als stellvertretende Beigeordnete werden von Ratsherrn Buttler folgende Personen bestimmt: Bürgermeister Brokof wird durch Ratsherr Röleke vertreten. Ratsherr Gröll wird durch Ratsherrn Hoppe vertreten. Ratsherr Krügel wird durch Ratsfrau Sydow vertreten. |
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TOP 10 |
Feststellung der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG
Beschluss: Auf Antrag von Ratsherrn Gröll wird die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 71 Abs. 5 NKomVG einstimmig festgestellt. |
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TOP 11 |
Wahl der / des ersten stellvertretenden Bürgermeisters / Bürgermeisterin gemäß § 105 (4) NKomVG
Beschluss: Mit 8 Ja-Stimmen und eigener Enthaltung wird Ratsherr Gröll zum 1. stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Ratsherr Krügel wird folglich 2. stellvertretender Bürgermeister.
Protokoll: Ratsherr Röleke schlägt als 1. stellvertretenden Bürgermeister gem. § 105 (4) NKomVG Ratsherrn Gröll vor. |
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TOP 12a |
Beratung und Beschlussfassung über die zu bildenden Ausschüsse gemäß § 71 (1) NKomVG
Beschluss: Auf Antrag von Ratsherrn Gröll beschließt der Rat gem. § 71 (1) NKomVG einstimmig, zwei Auschüsse zu bilden. |
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TOP 12b |
Entscheidung über die Zahl und Bezeichnung sowie die Größe der zu bildenden Ausschüsse gemäß § 71 (2) NKomVG
Beschluss: Auf Vorschlag von Ratsherrn Gröll werden gem. § 71 (2) NKomVG einstimmig folgende Ausschüsse mit 3 Ratsmitgliedern besetzt: Kultur- und Sportausschuss Bauausschuss
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TOP 12c |
Entscheidung über das Verfahren der Ausschussbildung gemäß § 71 (2) oder (10) NKomVG
Beschluss: Auf Antrag von Ratsherrn Buttler beschließt der Rat einstimmig das Verfahren der Ausschussbildung nach § 71 (10) NKomVG vorzunehmen, da es nur die FWG - UWG-F Gruppe im Rat gibt und keine weitere Fraktionen oder Gruppen vorhanden sind und damit auch der § 71 (2) NKomVG nicht anwendbar ist. |
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TOP 12d |
Benennung der Ausschussmitglieder gemäß § 71 (2) und (4) NKomVG
Protokoll: Ratsfrau Sydow benennt folgende Ausschussmitglieder: Kultur- und Sportausschuss Ratsherr Thomas, Ratsfrau Eßmann, Ratsherr Gröll Bauausschuss Ratsherr Buttler, Ratsherr Röleke, Ratsherr Hoppe
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TOP 12e |
Benennung der Ausschussvorsitzenden gemäß § 71 (8) NKomVG und deren Stellvertreter
Protokoll: Ratsfrau Sydow benennt folgende Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter: Kultur- und Sportausschuss Ausschussvorsitzender: Ratsherr Thomas stellvertretende Ausschussvorsitzende: Ratsfrau Eßmann Bauausschuss Ausschussvorsitzender: Ratsherr Buttler stellvertretender Ausschussvorsitzender: Ratsherr Röleke
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TOP 12f |
Feststellung der Zusammensetzung der Ratsausschüsse gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG
Beschluss: Auf Antrag von Ratsfrau Sydow stellt der Rat einstimmig gem. § 71 Abs. 5 NKomVG die Zusammensetzung der benannten Ratsausschüsse fest. |
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TOP 13 |
Beschlussfassung, dass der Bürgermeister/die Bürgermeisterin nur die in § 106 (1) NKomVG genannten Aufgaben obliegen.
Beschluss: Einstimmig stimmt der Rat diesem Antrag zu. Protokoll: Ratsherr Gröll stellt den Antrag, dass der Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben hat: - die repräsentative Vertretung der Gemeinde Frellstedt - den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss - die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses, einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin - die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre Pflichten |
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TOP 14 |
Bestimmung eines/einer Gemeindedirektoren/in und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 106(1) NKomVG
Beschluss: Einstimmig wird Frau Lux zur Gemeindedirektorin gewählt. Sie bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nimmt die Wahl an. Bürgermeister Brokof nimmt die Vereidigung vor und übergibt Frau Lux die Ernennungsurkunde.
Protokoll: Ratsherr Gröll erklärt, dass der Rat Frau Angela Lux aus der Samtgemeindeverwaltung als Gemeindedirektorin bestimmen möchte und fragt Frau Lux, ob sie das Amt annehmen würde. Dieses bejaht Frau Lux. Ratsherr Gröll stellt darauf den Antrag, Frau Angela Lux als Gemeindedirektorin zu bestimmen und in das Ehrenbeamtenverhältnis gem. § 106 (1) NKomVG zu berufen. |
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TOP 15 |
Beschlussfassung über die Vertretung des Gemeindedirektoren/der Gemeindedirektorin gemäß § 106 (1) S.7 NKomVG und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Beschluss: Mit 8 Ja-Stimmen und eigener Enthaltung stimmt der Rat dem Antrag zu. Bürgermeister Brokof wird vom 1. stellvertretenden Bürgermeister Gröll vereidigt und bekommt die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Protokoll: Ratsherr Gröll stellt den Antrag, dass der Bürgermeister die Gemeindedirektorin gem. § 106 (1) S. 7 NKomVG vertritt und in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen wird. |
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TOP 16 |
Entsendung von Vertretern / Vertreterinnen in Verbände und Institutionen a) Schunterunterhaltungsverband b) Dorfgemeinschaftsverein
Beschluss: a) Auf Antrag von Ratherrn Krügel wird Bürgermeister Brokof einstimmig in den Schunterunterhaltungsverband berufen. b) Auf Antrag von Ratsherrn Gröll wird Ratsherr Krügel einstimmig in den Dorfgemeinschaftsverein berufen.
Protokoll:
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TOP 17 |
Anträge und Anfragen
Protokoll: Anträge und Anfragen liegen nicht vor.
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TOP 18 |
Einwohnerfragestunde
Protokoll: Manfred Kretzer weist auf das Volksfest des Dorfgemeinschaftsvereins in der Gemeinde Frellstedt vom 09.06.2017 - 11.06.2017 hin und hofft auf starke Teilnahme. Bürgermeister Brokof schließt die Sitzung um 19:34 Uhr. |