Beschluss über den Jahresabschluss 2009 und Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 101 (1) NGO / § 129 (1) NKomVG
Beschluss:
Der Haushalts-und Finanzausschuss der Gemeinde Süpplingen empfiehlt dem Rat der Gemeinde Süpplingen jeweils einstimmig folgende Beschlussfassung zu a.) - c.):
a.)Der Rat der Gemeinde Süpplingen beschließt einstimmig den Jahresabschluss der Gemeinde Süpplingen für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 129 (1) NKomVG.
b.)Das Jahresergebnis 2009 (Fehlbetrag i.H.v. 74.765,33 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
c.)Gemäß § 129 (1) NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Süpplingen dem Gemeindedirektor für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2009 die Entlastung.
Protokoll:
Gemeindedirektor Lorenz begibt sich in den für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungsraumes. Die Ausschussvorsitzende Kirchhoff erläutert die Vorlage zu diesem TOP. Das Rechnungsprüfungsamt des Landreises Helmstedt hat den Jahresabschluss 2009 geprüft und seinen Schlussbericht vom 06.06.2016 vorgelegt.Feststellungen, die einer Entlastung des Gemeindedirektos entgegen stehen, haben sich nicht ergeben.
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