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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 11. Mai 2015 , 19:00 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:05 Uhr.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Samtgemeinderates fest.

Es fehlen entschuldigt die Ratsmitglieder Peter Olbrich und Sabine Siegmund.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 24 vom 27.04.2015

Beschluss:

Ratsherr Groß bittet seine Aussage im Tagesordnungspunkt 16 "Anträge und Anfragen", Absatz 4, Satz 3 wie folgt zu ändern: Inhaltlich könne er sich auch nicht vorstellen, dass der Landtag sich mit einer derartigen Gesetzesnovelle befasst.

Die Niederschrift lfd. Nr. 24 vom 27.04.2015 (öffentlicher Teil) wird mit der vorstehenden Änderung mit 2 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Matthias Lorenz berichtet über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde wie folgt:

  1. Am Samstag, 09.05.2015, wurde das Freibad Räbke eröffnet. Die Einnahmen aus dem Freibadvorverkauf betragen 20.740,50 Euro (2014: 21.550,50 Euro).
  2. Das MI hat mitgeteilt, dass in 2015 mit 400.000 Asylerstanträgen und 50.000 Asylfolgeanträgen zu rechnen ist. Für Niedersachsen sind danach mit ca. 37.500 Asylerstanträgen zu rechnen. Derzeit gibt es einen Bestand von rd. 200.000 anhängigen Erstverfahren. Die Quote für Nord-Elm liegt noch bei 49 Personen. Sollte eine weitere drastische Erhöhung erfolgen, muss sich in der Sache über befristetes Verwaltungspersonal beraten werden.
  3. Vom Tourismus Marketing Niedersachsen über das Nds. Wirtschaftsministierium wurde der Freizeit- und Erholungspark Räbke wieder bis 2018 als besonders kinderfreundlich zertifiziert.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde wie folgt:

Zu TOP 08: Aufhebung der Campingplatz- und der Entgeltordnung für den Campingplatz Räbke

Der Beschluss, die Entgeltordnung für die Benutzung des Campingplatzes im Erholungspark Nord-Elm und die Campingplatzordnung für den Campingplatz der Samtgemeinde Nord-Elm im Erholungspark Räbke rückwirkend zum 01.04.2015 aufzuheben, ist umgesetzt worden.

Zu TOP 09: Übertragung der Kindergärten Süpplingenburg und Süpplingen auf die Samtgemeinde Nord-Elm

Die Übertragung der Kindergärten Süpplingenburg und Süpplingen auf die Samtgemeinde Nord-Elm ist erfolgt.

Zu TOP 10: Radveranstaltung SATTELFEST am 05.07.2015

Die Samtgemeinde Nord-Elm beteiligt sich mit dem Programmvorschlag an dem Radevent "SATTELFEST" am 05.07.2015 und gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen (Besuch von 3 Anlaufstationen durch Stempel nachgewiesen) Teilnehmern freien Eintritt ins Freibad.

Zu TOP 11: Erweiterung der Hortbetreuung in der Grundschule "An der Schunter"

 Der Beschluss, den Kinderhort in der Grundschule "An der Schunter" in Süpplingen um eine zweite Hortgruppe zu erweitern, ist dem DRK mitgeteilt worden. Ab dem 01.08.2015 wird eine 2. Hortgruppe eingerichtet.

Zu TOP 12: 5. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten

Die 5. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten ist zur Veröffentlichung im Amtsblatt an den Landkreis Helmstedt übersandt worden.

Zu TOP 13: Sanierung des Schulhofes Grundschule "An der Schunter"

Die vom Samtgemeinderat beschlossene Ausschreibung der Maßnahme "Sanierung des Schulhofes, 1. Bauabschnitt" ist erfolgt.

Zu TOP 14: Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 2 NKomZG über die gegenseitige Unterbringung von Asylbewerbern nach § 2 Abs. 1 AufnG im Landkreis Helmstedt

Der Beschluss, dem vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) über die gegenseitige Unterbringung von Asylbewerbern nach § 2 Abs. 1 Aufnahmegesetz (AufnG) im Landkreis Helmstedt zuzustimmen, ist den Beteiligten mitgeteilt worden.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 08 Zwangsfusion und Folgen (Entwurf des Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt)

Beschluss:

Samtgemeinderat fasst mit 10 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen folgenden Beschluss:

Der Samtgemeinderat beauftragt die Verwaltung, in der Sache einer möglichen Zwangsfusion, für die Verpflichtung eines externen Rechtsbeistandes einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Praxiserfahrung bei Fusionen vorzuschlagen. Die Kommunen der Samtgemeinde können sich an diesem Verfahren beteiligen. Ziel ist es, ein Positionspapier zu erarbeiten, um diese Zwangsfusion zu verhindern.

Ratsherr Groß kritisiert die Art und Weise, wie dieser Beschluss zustande gekommen ist und beschwert sich über das Verfahren, dass keine Aussprache hierüber stattgefunden hat. Diese Auffassung wird auch von den Ratsherrn Alt und Gröll geteilt.



Protokoll:

Ratsvorsitzender Röhr führt einleitend aus, dass auf der heutigen Sitzung noch einmal über den Gesetzesentwurf für einen angeordneten Zusammenschluss der Samtgemeinde Nord-Elm mit der Stadt Helmstedt diskutiert werden soll.

Hierzu erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass entgegen der seinerzeit vom MI getroffenen Aussage, keinen Zwang auf die Fusionspartner ausüben zu wollen, nunmehr ein Gesetzesentwurf mit einer dem entgegengesetzt lautenden Formulierung vorbereitet wird, der in den Nds. Landtag eingebracht werden soll. Die Informationen hierüber erfolgten durch den NSGB und den Landtagsabgeordneten Uwe Strümel.

Ratsherr Groß erläutert den Anwesenden kurz das Gesetzesprozedere im Nds. Landtag. Den hier vorliegenden Entwurf hält er dagegen für ein "dilettantisches Non-Paper", zumal dieser keinen Verfasser aufweist. Eine Eimischung von Dritten, insbesondere von Abgeordneten, sei wenig hilfreich und auch nicht erforderlich. Die Beschlüsse zur oder gegen die Fusion wurden alle unter der Prämisse der Freiwilligkeit gefasst und auch die vom Land in Aussicht gestellten Entschuldungshilfen sollten ausschließlich dazu dienen, Fusionen auf freiwilliger Basis anzustreben. Er könne sich deshalb auch nicht vorstellen, wie man eine derartige Zahlung mit einer Zwangsfusion in Einklang bringen wolle. Demokratisch legitimierte Abgeordnete dürften einem derartigen Entwurf zur Zwangsfusion nicht zustimmen.  Unabhängig davon spreche nichts dagegen, die Fusionsverhandlungen auf freiwilliger Basis nach Überarbeitung der Gebietsänderungsverträge wieder aufzunehmen bzw. über diese Verträge neu abzustimmen.

Ratsherr Alt sieht gegenwärtig keine Veranlassung, einen Fachanwalt zu beauftragen, zumal bislang kein Gesetz erlassen worden ist. Auch er spricht sich dafür aus, die Fusionsverhandlungen wieder aufzunehmen. Im Hinblick auf den Begriff "Zwangsfusion" bittet er darum, eine neutrale Formulierung zu wählen. Für ihn sei es auch nicht nachvollziehbar, wie man angesichts der defizitären Haushaltslage der Samtgemeinde  gegen eine Fusion sein könne.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz weist im Hinblick auf die Finanzsituation der Samtgemeinde darauf hin, dass neben der Stadt Helmstedt und der Samtgemeinde Velpke nur noch die Samtgemeinde Nord-Elm über eine geprüfte Eröffnungsbilanz verfügt. Um die Finanzsituation zu verbessern, habe man zwischenzeitlich den  Campingplatz veräußert. Dagegen sei das Freibad Räbke nach wie vor im Eigentum der Samtgemeinde Nord-Elm, was politisch auch so gewollt sei. Da dieses nicht kostenneutral zu bewirtschaften ist, bedarf diese      Einrichtung erheblicher Haushaltsmittel, was sich natürlich negativ auf die Finanzlage der Samtgemeinde auswirkt. Was den Begriff "Zwangsfusion" angeht, so sei dieser nicht von der Verwaltung, sondern vielmehr vom MI selbst geprägt worden.

Ratsherr Schlünz hält das Vorhaben der Landtagsfraktionen für undemokratisch, dem man nur mit juristischem Beistand entgegentreten könne.

Ratsherr Schulze ergänzt dessen Aussage dahingehend, dass die ursprüngliche Absicht darin bestand, die Fusion entweder einstimmig oder gar nicht zu beschließen. Die Finanzsituation der Stadt Helmstedt werde sich durch eine Fusion nicht verbessern lassen. Letztendlich bedarf es einer überregionalen Lösung, um die Kommunen im Landkreis Helmstedt nachhaltig zu entlasten.  

Diese Ansicht wird auch vom Ratsherrn Friehe geteilt, während sich Ratsherr Gröll für einen starken Partner wie die Stadt Helmstedt ausspricht, da er an eine derartige Regionslösung nicht recht glauben könne.

Ratsherr Gottschalt spricht sich dafür aus, zunächst einmal das Gesetzesverfahren abzuwarten. Je nach Ausgang könne man immer noch über mögliche rechtliche Schritte nachdenken. 

Ratsherr Groß plädiert für eine Bürgerbefragung, dessen Votum dann letztendlich maßgeblich für oder gegen die Fusion wäre.

Diese Auffassung wird auch vom Ratsherrn Ohler geteilt.

Ratsherr Angerstein erklärt, dass die Freiwilligkeit Basis für die Fusionsgespräche gewesen sei und man an diesem Grundsatz auch nichts verändern sollte. Die Gemeinde Räbke habe sich seinerzeit deutlich gegen eine Fusion ausgesprochen und ein mögliches Gesetz zur Zwangsfusion würde das Selbstverwaltungsrecht der  Kommunen stark einschränken.

Nachdem Ratsherr Schulze einen Antrag auf rechtliche Beratung gestellt hat, ergänzt Ratsherr Friehe dessen Aussage dahingehend, dass ein entsprechender Empfehlungsbeschluss des Samtgemeindeausschusses vorliegt und bittet deshalb, über diesen abstimmen zu lassen.

 
TOP 09 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Da keine Anfragen gestellt werden, schließt Ratsvorsitzender Röhr die Sitzung um 20:25 Uhr.

 

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