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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Gemeinderat Warberg

Dienstag, 03. Juni 2025 , 19:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Warberg, Gartenweg 5



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Blohm eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Bürgermeister Blohm stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Ratsmitglieder Heidemann und Zacharias fehlen entschuldigt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorgelegten Form einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 23 vom 27.02.2025 (öffentlicher Teil)

Beschluss:

Das Protokoll lfd. Nr. 23 vom 27.02.2025 (öffentlicher Teil) wird einstimmig genehmigt.


TOP 05 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Bürgermeister Blohm gibt folgenden Bericht:

Bei der letzten FI-Versammlung wurde bezüglich des Gewerbegebietes Buschhaus Kritik an der Gemeinde Warberg geäußert. Diese kam aber nicht von betroffenen Eigentümern oder Pächtern, sondern von nicht betroffenen Personen.

Ein Landwirt hat die Anpflanzungen der Bäume an der Kohlstätte kritisiert. Seitens der Allgemeinheit gibt es aber nur positive Rückmeldungen.

Der Unterstand am Kißleberfeld wird immer wieder von den Bürgern kritisiert.

Eine Überprüfung der Dirt-Bahn-Anlage ergab Feststellungen im Umfeld. Aufgrund mangelnden Interesses wird die Anlage nicht mehr genutzt. Er regt an, zu überlegen, ob das Schild der Anlage entfernt werden sollte, da andernfalls im nächsten Jahr erneut eine Abnahmegebühr in Höhe von 80,00 Euro fällig werden würde.

Ratsmitglied Winschewski merkt an, dass das mangelnde Interesse nicht nur auf ein Nutzungsverbot zurückzuführen sei. Damalige Nutzer bevorzugen inzwischen größere Bahnen in anderen Regionen.

Die Kinderwippe und die Seilbahn am Kinderspielplatz „Räuberberg“ sind defekt und deshalb gesperrt. Das Dach des Rutschenhauses ist ebenfalls defekt. Die Elternschaft beanstandet immer wieder, dass eine Bank auf dem Kinderspielplatz fehlen würde.

Am Kindergarten ist der Tunnenhügel schadhaft. Sämtliche Sandstellen sind verkrautet und die Sandstellen müssten aufgefüllt werden.

Beider Wälder sind in einem schlechten Zustand. Anpflanzungen können sich kaum entwickeln oder die Anpflanzungen sind noch nicht erfolgt.

Die verkehrsberuhigte Zone am Kindergarten wird kaum beachtet.

Seitens des Schützenvereines Warberg gab es eine Anfrage, ob der gemeindeeigene Trecker die Kutsche ziehen könnte. Nach Rücksprache mit dem Kommunalen Schadenausgleiche (KSA) ist dieses aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Dieses wurde dem Schützenverein Warberg mitgeteilt.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Bürgermeister Blohm berichtet wie folgt:

TOP 08   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nord-Elm; hier Ausweisung einer gewerblichen Fläche

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde der Verwaltung mitgeteilt.

TOP 09   Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Geld- und Kreditmanagement in der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden gem. § 98 Abs. 7 NKomVG

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde der Verwaltung mitgeteilt. Die Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von allen Bürgermeistern unterzeichnet und findet nun Anwendung.

TOP 10   Beschluss über den Jahresabschluss 2016 und Entlastung des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 (1) NKomVG

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde der Verwaltung mitgeteilt und im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht.

TOP 11   Beschluss über den Jahresabschluss 2017 und Entlastung des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 (1) NKomVG

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde der Verwaltung mitgeteilt und im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht.

TOP 12   3. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde der Verwaltung mitgeteilt und im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Entfällt.

 
TOP 08 Beschluss über den Jahresabschluss 2018 und Entlastung des Bürgermeisters und der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsfrau Winschewski beschließt der Rat der Gemeinde Warberg einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Warberg für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.

Das Jahresergebnis 2018 (Fehlbetrag i.H.v. -46.749,37 Euro) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Bürgermeister und der Gemeindedirektorin für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2018 die Entlastung.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm erläutert den Sachverhalt anhand der DS V051/25.


TOP 09 Außerplanmäßige Ausgabe - Beitritt in den Planungsverband Buschhaus

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsfrau Winschewski beschließt der Rat der Gemeinde Warberg bei 4-Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 Euro für den Beitritt in den Planungsverband Buschhaus.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm erläutert den Sachverhalt anhand der DS V085/25.

Die Gemeinde Warberg möchte dem Planungsverband Buschhaus beitreten. Mitglieder des Planungsverbandes ist die Stadt Helmstedt, die Stadt Schöningen und die Gemeinde Wolsdorf. Jedes Mitglied des Planungsverbandes beteiligt sich an der Verbandsumlage wie aus Personalkosten. Die Kosten berechnen sich nach den eingebrachten Flächen in den Planungsverband. Der Umlagefaktor der Mitgliedsgemeinde Warberg beläuft sich auf 4,62 Prozent.

Die fehlenden Mittel stehen im Haushalt der Gemeinde Warberg nicht zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Finanzen stehen Haushaltsmittel auf den Konten KST 2100 KTR 6121 SK 451700 – Kreditinstitute / Zinsaufwendung – 4.000,00 Euro und KST 2110 KTR 6111 SK 4372100 – Kreisumlage – 1.000,00 Euro zur Verfügung.

Ratsmitglied Littau weist daraufhin, dass sie diesem Beschlussvorschlag aus bekannten Gründen nicht zustimmen wird.


TOP 10 Außerplanmäßige Ausgabe Kinderspielplatz "Am Räuberberg"- Neuanschaffung Kinderwippe und Instandsetzung Seilbahn

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsfrau Winschewski beschließt der Rat der Gemeinde Warberg einstimmig die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.800,00 Euro für die Anschaffung von zwei Wipptieren und der Instandsetzung der Seilbahn auf dem Spielplatz „Am Räubergerg“ in der Gemeinde Warberg.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm erläutert den Sachverhalt anhand der DS V086/25.

Die Gemeinde Warberg plant zwei neue Wipptiere für den Spielplatz „Am Räuberberg“ anzuschaffen sowie die Seilbahn instand zu setzen.

Die fehlenden Mittel stehen im Haushalt unter KST 2110, KTR 6111, SK 432100 zur Verfügung.


TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Entfällt.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

Bürgermeister Blohm schließt um 19.18 Uhr die Sitzung.

 

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