Anträge der FDP-/UWG-Gruppe ...........................................................
a) Einrichtung einer Jugendsprechstunde ...........................................
b) Papierloser Rat................................................................................
c) Prüfung von Fusionskonstellationen
Beschluss:
zu 10 a) Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr erteilt hierzu dem Ratsherrn Alt das Wort. Ratsherr Alt begründet seinen Antrag. Jugendliche brauchen niedrigschwellige Angebote, um unverfänglicher mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen und beteiligt werden zu können. Hierzu sei es vonnöten, eine Jugendsprechstunde einzurichten. Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt hierzu, dass er nicht abgeneigt sei, eine derartige Sprechstunde abzuhalten. Derzeit prüfe man, inwieweit man die Samtgemeinde im Internet (z.B. über das Internet-Portal Facebook) auch bei Jugendlichen bekannter und attraktiver darstellen könne. Unabhängig vom Ergebnis der heutigen Diskussion beabsichtige er ab dem kommenden Jahr eine derartige Sprechstunde abzuhalten. Ratsherr Groß vertritt die Rechtsauffassung, dass die Entscheidung, eine derartige Sprechstunde abzuhalten, nicht in die Zuständigkeit des Samtgemeinderates falle, sondern es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, für das der Samtgemeindebürgermeister verantwortlich zeichne. Diese Rechtsauffassung wird auch von anderen Ratsmitgliedern vertreten. Nach dem Ratsherr Alt seinen Antrag auf Bitte des Ratsvorsitzenden noch einmal verlesen hat, beschließt der Samtgemeinderat mit 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, den Antrag auf Einrichtung einer Jugendsprechstunde abzulehnen. Zu 10 b) Ratsherr Alt führt hierzu aus, dass der von ihm beantragte papierlose Rat, also der Einstieg in das neue digitale System, erhebliche Kosten spare. Seinen Berechnungen zur Folge hätte die Samtgemeinde während der 5 jährigen Legislaturperiode Kosten von 45.000,00 Euro für das herkömmliche System aufzubringen. Hierzu bemerkt Ratsherr Ohler, dass man im Bereich der Samtgemeinde Nord-Elm leider nicht überall über die technischen Voraussetzungen (fehlendes bzw. von der Kapazität her nicht ausreichendes Netz) verfügt, um dieses Vorhaben realisieren zu können. Herr Klisch erklärt, dass die Stadt Helmstedt bereits Erfahrungen mit der Einführung des digitalen System gesammelt hat und sicherlich bereit wäre, diese der Samtgemeinde zur Verfügung zu stellen. Der Samtgemeinderat beschließt in Abänderung des von Ratsherrn Alt vorgetragenen Antrages einstimmig folgenden Beschluss: Der Samtgemeinderat beauftragt die Verwaltung unter Einbeziehung der Kosten, die Einführung des papierlosen Rates bis zur nächsten Sitzung des Samtgemeinderates zu prüfen. Hierzu sollte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Stadt Helmstedt gebeten werden einen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der dieses digitale System vorstellt. Zu 10 c) Ratsherr Alt führt aus, dass es bei seinem Antrag darum gehe, mittels eines zu 80 Prozent vom Land Niedersachsen geförderten Fusionsgutachten kommunale Strukturen anhand verschiedener Erhebungen einzuholen. Dieses Gutachten sollte sowohl Vor- als auch Nachteile möglicher Fusionen mit den Nachbargemeinden, den Städten Helmstedt und Königslutter am Elm, berücksichtigen und am Ende ein grundlegendes Fazit zu diesen Fusionsalternativen beinhalten. Samtgemeindebürgermeister Lorenz verweist zunächst auf die erfolgreiche Arbeit der Samtgemeinde der vergangenen Jahre - auch die Tatsache, dass sich das Gewerbesteueraufkommen seit 2009 fast verdreifacht hat und man nach wie vor über moderate Hebesätze bei Grund- und Gewebesteuern verfüge, zeige wie gut die Samtgemeinde im Vergleich zu allen anderen Städten und Gemeinden dastehe. Insofern stellt sich die Frage, welche Vorteile eine Fusion für die Bürger in der Samtgemeinde Nord-Elm bringt. Herr Lorenz verweist auf die Landtagswahl 2013 und die Gespräche über die Zusammenarbeit des Landkreises Helmstedt und der Stadt Wolfsburg. Auch für Ratsherr Schulze stellt sich diese Frage. Seiner Meinung nach dürfe eine Fusion nicht die Bürgernähe und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger negativ beeinflussen. Alle drei für ihn in Frage kommenden Fusionspartner (die Städte Helmstedt, Königslutter und Schöningen) können aufgrund eigener finanzieller Probleme nicht in Frage kommen. Die gegenwärtige Struktur der Samtgemeinde mit ihren Mitgliedsgemeinden ist somit im Sinne des Bürgerwohls besser geeignet, künftige Aufgaben zu lösen als eine Fusion dies vermag. Ratsherr Friehe spricht sich ebenfalls gegen eine Fusion aus und verteidigt die Vorzüge der Eigenständigkeit. In einem Punkt sei man sich jedoch einig: die kommende Landtagswahl werde vieles ändern -womöglich auch eine landesweite Umstrukturierung der Kommunen. Im Anschluss an diese Aussprache lehnt der Samtgemeinderat mit 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Antrag des Ratsherren Alt, Fusionskonstellationen gutachterlich prüfen zu lassen, ab.
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