Weisungsbeschluss Kindergartenzweckverband:
1. Standort Ganztagsbetreuung
2. Änderung der Gebührensatzung-Gebührenstaffel
Beschluss:
1. Der Rat erteilt den Vertretern einstimmig die Weisung für die Einrichtung der Ganztagsbetreuung im Kindergarten Warberg zu stimmen.
2. Der Rat erteilt den Vertretern einstimmig die Weisung, die Änderung der Gebührensatzung des Kindergartenzweckverbandes wie in der Vorlage (Kalkulation 15 Kinder) dargestellt zu beschließen.
Weiter beschließt der Rat mit 4 Ja und 2 Gegenstimmen, dass Kinder, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Samtgemeinde Nord Elm haben, den Höchstsatz der Gebührenstaffel zahlen müssen.
Protokoll:
Gemeindedirektor Klisch berichtet, dass die Gemeinde Frellstedt bereits beschlossen hat, die Ganztagesgruppe in Frellstedt zu installieren. Die Gemeinde Räbke hat am heutigen Tag Sitzung. Veränderungen müssen in beiden Kindergärten vorgenommen werden. Beide Gemeinden sind bereit, die Umbaumaßnahmen durchzuführen. Weiter erklärt der Gemeindedirektor, dass die Gemeinde Frellstedt beschlossen hat, dass Kinder, die nicht ihren Hauptwohnsitz im Einzugsbereich des Kindergartenzweckverbandes haben, den Höchstsatz der Sozialstaffel zahlen müssen. Er plädiert dafür, dass nur die Kinder, die außerhalb der Samtgemeinde Nord-Elm wohnen, den Höchstsatz bezahlen müssen. Ratsherr Behme und Ratsfrau Frost sind der Meinung, dass man auch Kindern aus anderen Gemeinde- und Stadtgebieten nicht den Höchstsatz auferlegen sollte. Bürgermeister Blohm berichtet, dass es möglich ist, dass Halbtageskinder aus Warberg dann auch nach Frellstedt müssen. Welche Kinder nach Frellstedt müssen, entscheidet der Zweckverband. Die Gemeinde Warberg hat kein Mitspracherecht. Wenn man Kinder aus anderen Gemeinde- Stadtgebieten holt, müssen auch mehr Kinder aus Warberg nach Frellstedt. Ratsherr Behme ist der Meinung, dass die Fixkosten bleiben, auch wenn der Kindergarten nicht ausgelastet ist. Hierzu erwähnt der Gemeindedirektor, dass man diese Entscheidung jederzeit wieder ändern kann, sodass dann auch Kinder aus anderen Gemeinden nicht den Höchstsatz zahlen müssen.
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