Sanierungskonzept Gemeindebüro
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
Das Sanierungskonzept wird wie oben beschrieben befürwortet, es soll nur das Nötigste umgebaut werden, so dass das Gesamtprojekt im beschlossenen Rahmen des letzten Gemeinderates bleibt.
Protokoll:
Am 18.02.2025 hat eine Besichtigung Schulstraße 83a von Bauamt und Gemeinderat stattgefunden:
· Gebäude befindet sich in einem Denkmalensemble – Denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich
· Grundstückgrenzen sind zu klären
· Dachbodenbegutachtung
· Prio: energetische Sanierung
· LEADER Fördermittel -> Projektskizze wird zum 01.04.2025 beim LAG Elm-Schunter eingereicht
· Umnutzungsantrag nicht notwendig, da sich die Nutzung des Gebäudes sich nicht ändert
Ratsherr Seidel erläutert den aktuellen Konzeptstand zur Sanierung, wie ihn das Bauamt verteilt hat.
Das einzelne Objekt „Gemeindebüro Schulstr. 83a“ steht nicht unter Denkmalschutz. Da es sich im unmittelbarem Sichtfeld der denkmalgeschützten alten Schule befindet und in der Nähe umliegender denkmalgeschützten Gebäude, sind denkmalschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Die Außenansicht des Gebäudes darf nicht verändert werden.
Da das Gebäude regelmäßig nur einmal bis max. dreimal wöchentlich genutzt wird, ist der Kosten-Nutzenfaktor zu berücksichtigen. Es wird empfohlen mit möglichst wenig finanziellen Mitteln das Gebäude nutzbar zu machen.
Sanierungsvorschlag:
WC:
· Das vorhandene WC wird als Unisex-Toilette ausgewiesen.
· Die Gas-Therme wird aus dem Raum entfernt.
· Die Toilette wird gegen ein Hänge-WC mit Vorwandinstallation ausgetauscht.
· Das Waschbecken wird getauscht.
· Die Fliesen an den Wänden werden erneuert.
· Ein abschließbarer Hängeschrank für Ersatz-Toilettenpapier und Papierhandtücher ist zu überlegen.
Gemeindebüro:
· Malermäßige Neugestaltung der Wände.
· Ein neues Gasbrennwertgerät wird in die Ecke der Wand zur Toilette eingebaut, ein kleiner Wandvorsprung dient als optische Kaschierung. (Empfehlung einer Sanitär-/Heizfirma zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Platzes). Zum Thema Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien kann über den Energielieferanten ein eventuell geforderter Anteil im Gas eingekauft und ausgewiesen werden.
· Die Regalwand wird an einer anderen Stelle platziert.
Sitzungssaal:
· Rückbau der sperrenden Holzverkleidung, vermutlich ist dann ein neuer Sanierungsputz zu empfehlen.
· Malermäßige Neugestaltung der Wände.
· Verlegung von Klebevinyl auf dem Fußboden.
· Neubeschaffung Schrankregalsystem, abschließbar
· Einrichtung eines Küchenschankes mit Wasseranschluss, Singleküche dient zum Kaffeekochen, Abwaschen etc.; ggf. mit Abstellmöglichkeit für Besen, Eimer usw.
Flur:
· Holzverkleidung Zurückbauen, je nach Befund Sanierputz oder Putzausbesserung
· Malermäßige Neugestaltung der Wände.
Gebäude allgemein:
· Fenster und Eingangstür nach denkmalrechtlichen Vorgaben austauschen
· Fassade überarbeiten, Fehlstellen in der Verfugung ausbessern und so die Schlagregendichtigkeit herstellen (Ursache der feuchten, südlichen Außenwand)
· Dämmung oberste Geschoßdecke mit Herstellung von einem Inspektionssteg Der Dachboden hatte bisher auch eine untergeordnete Bedeutung und müsste für eine Büronutzung aufwendig saniert werden.
· Innenbeleuchtung Austausch durch LED-Lampen
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