Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nord-Elm
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die Ausweisung von gewerblichen Flächen im nördlichen Bereich südlich und östlich der K14 (Weißenberg) Richtung Autobahn (obere rot eingezeichnete Fläche auf dem Langeplan).
Als Wohnflächen werden die im Lageplan gelb eingezeichneten Flächen rechtsseitig des Salzweges (neben dem Friedhof), die Fläche hinter dem jetzigen Baugebiet sowie die Fläche der ehemaligen Gärtnerei und die Fläche bis zur Langewelle Richtung Groß Steinum (Gärten), die in drei bis vier Bauabschnitten beplant werden sollen, ausgewiesen.
Protokoll:
Um in der Gemeinde Süpplingenburg weitere Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen ausweisen zu können, muss der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Nord-Elm geändert werden.
Die Gemeinde muss hierzu einen Antrag an die Samtgemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes stellen.
Aktuell gibt es Anfragen der Samtgemeinde Nord-Elm an die Mitgliedsgemeinden, die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen zu prüfen.
Für die im vorliegenden Plan ausgewiesenen Flächen wurden noch nicht mit allen Eigentürmern über eventuelle Verkaufsabsichten gesprochen.
Der VA hat empfohlen, die ortsnah ausgewiesenen Gewerbeflächen zu streichen und nur das nördlich ausgewiesene Gewerbegebiet östlich der K 14 auszuweisen.
Frau Wolters erläutert hierzu, dass es sich bei diesen Flächen um Stilllegungsflächen handelt. Sie schlägt vor, evtl. Konzepte für diese Fläche mit einer Bürgerbeteiligung anzudenken.
Herr Leipelt spricht sich dafür aus, die ausgewiesenen Wohnbauflächen der Mühlenwiese, Richtung Groß Steinum, heraus zu nehmen und bis zur Langewelle einzugrenzen.
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