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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Gemeinderat Warberg

Dienstag, 13. Dezember 2022 , 19:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Warberg, Gartenweg 5



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Blohm eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Bürgermeister Blohm stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorgelegten Form einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 07 vom 25.08.2022

Beschluss:

Das Protokoll lfd. Nr. 07 vom 25.08.2022 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Bürgermeister Blohm gibt folgenden Bericht:

Viele Arbeiten sind liegen geblieben, der Gemeindearbeiter hatte bis zu 70 Überstunden und noch 18 Tage Urlaub.

Nach Haushaltsgenehmigung hat der Bürgermeister versucht alle Projekte die geplant waren anzuschaffen oder umzusetzen.

Der Trecker mit Schaufel, Gabel und Schredder ist angeschafft worden.

Verkehrsspiegel ist bestellt.

Schilder für Spielplätze sind bestellt.

Das Material für den Bauhofunterstand am DGH wurde geliefert und größtenteils vom Gemeindearbeiter vorbereitet.

Das Material für die Tunnelabsicherung auf dem Kinderspielplatz ist geliefert.

Die Ausschreibung für die Dacherneuerung des Schießheimes ist erstellt.

Der Auftrag für die 1. Änderung des Baugebietes „Vor der Ziegelhütte“ ist erstellt.

Die Ersatzpflanzung auf dem Kißleberfeld muss aus Überlastung des Gemeindearbeiters verschoben werden. Vielleicht übernimmt das Straßenbauamt Wolfenbüttel im Herbst die Pflanzung.

Ebenso ist die geplante Ab- und Aufforstung des Gemeindewaldes in diesem Winter/Frühjahr wohl nicht möglich.

Der Druck des Veranstaltungskalenders ist beauftrag, der Weihnachtsgruß ist heute fertig geworden.

Am 08.12.2022 kam die Mitteilung der Samtgemeinde Nord-Elm an das DRK Helmstedt, dass alle Erbbaurechtlichen Grundbucheintragungen erfolgt sind und dem Baubeginn nun nichts mehr im Wege steht.

Der Städtebauliche Vertrag für die Photovoltaikanlage wurde überarbeitet und dem Investor zugesandt, ebenso die Wertsicherungsklausel, die vom Investor in den Vertrag aufgenommen wird.

Der reservierte Bauplatz im Baugebiet steht wieder zur Verfügung.

Der Grundstückskauf „In den Rotten“ ist erfolgt.

Die Baumwurzeln Kißleberfeld müssen noch gefräst werden.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Bürgermeister Blohm berichtet wie folgt:

TOP 07  Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt zum Haushalt 2022

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht.

TOP 08  Änderung Haushaltssatzung 2022

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Warberg wurde im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bürgermeister Blohm unterbricht zwischen 19.39 Uhr bis 19.42 Uhr die Sitzung, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Rat zu stellen.

 
TOP 08 Zustimmung zur Hauptsatzung der Samtgemeinde Nord-Elm (007/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig, der Hauptsatzung der Samtgemeinde Nord-Elm zuzustimmen.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm erläutert den Sachverhalt anhand der DS 007/2022. Der Samtgemeinderat hat die Hauptsatzung der Samtgemeinde Nord-Elm mit Beschluss vom 28.03.2022 geändert. Die Aufgaben der Samtgemeinde im eigenen Wirkungskreis, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen wurden, wurden durch folgende Aufgabe erweitert:

§ 5 Abs. 1 Nr. 5

„Die Samtgemeinde übernimmt die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe.“

Die Änderung der Aufgabenverteilung in der Hauptsatzung erfordert die Zustimmung ihrer Mitgliedsgemeinden.


 
TOP 09 Anwendung der Kleinunternehmerregelung i. S. d. § 19 Umsatzsteuergesetz (010/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig, die Anwendung der Kleinunternehmerregelung i. S. d. § 19 Umsatzsteuergesetz anzuwenden.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm führt den Sachverhalt anhand der DS 010/2022 wie folgt aus.

In der Vergangenheit unterlagen juristische Personen des öffentlichen Rechts, bis auf einige Ausnahmefälle, grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer.

Ab dem 01.01.2023 ist das alte Recht nicht mehr anwendbar und es unterfallen dem Grundsatz nach alle Umsätze der öffentlichen Hand der Umsatzbesteuerung. Um allerdings den Besonderheiten des hoheitlichen Handelns gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber nach dem § 2b UStG einige Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung geschaffen.

Demnach ist für jede Gemeinde zu prüfen inwieweit die ausgeführten Leistungen ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig wären.

Bei der Überprüfung der Gemeinde Warberg hat sich herausgestellt, dass die Ausgangsumsätze, die nach dem neuen Recht grds. Umsatzsteuerpflichtig wären (z.B. Miete Containerstellplatz, Nutzungsentgelt Dorfgemeinschaftshaus) weniger als 22.000 € betragen.

Demnach kann für die Gemeinde Warberg die Kleinunternehmerregelung i. S. d. § 19 UStG angewendet werden. Dies würde dazu führen, dass die Umsatzsteuer auf die grds. Steuerpflichtigen Umsätze nicht erhoben wird. Durch die Anwendung der Kleinunternehmerschaft braucht die Gemeinde Warberg auch weiterhin keine Umsatzsteuer in den Verträgen und Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies führt zu einem finanziellen Vorteil im Vergleich zur Regelbesteuerung, das ds bestehende Vertragswesen, Entgeltordnung etc. nicht abgeändert werden müssen, der personelle Einsatz für die Erstellung einer Umsatzsteuererklärung eingespart werden kann und durch die Regelbesteuerung auch keine Vorsteuererstattung zu erwarten ist, die die Personalaufwendungen für die Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung ausgleichen würde.

 


 
TOP 10 Jahresabschluss 2021 - Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung (015/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig, den Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung zum Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis zu nehmen.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm berichtet, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Warberg eine vorbereitende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege sowie auch die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt hat.

Die Belegprüfung erfolgte unter dem Hintergrund, dass für das Haushaltsjahr 2021 mangels Vorlage kein Haushaltsplan genehmigt wurde.

Die Belegprüfung hat ergeben, dass im Verhältnis zu der geprüften Anzahl der Belege einige, überwiegend aber geringfügige Feststellungen getroffen wurden.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Feststellungen hinsichtlich falscher Zuordnungen bis zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 noch berichtigt werden können.


 
TOP 11 4. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) (011/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig die 4. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).



Protokoll:

Bürgermeister Blohm erklärt gemäß Vorlage DS 011/2022, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) in seiner Verfügung vom 08.09.2022 über die Bewilligung der Bedarfszuweisung 2022 darauf hingewiesen hat, dass die aktuellen Hebesätze der Mitgliedsgemeinden im Samtgemeindebereich Nord-Elm nur noch ganz knapp über dem niedersächsischen Landesdurchschnitt liegen. Als Bedarfszuweisungsempfänger haben die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden die eigenen Einnahmemöglichkeiten soweit wie möglich auszuschöpfen.

Das MI geht davon aus, dass viele Kommunen aufgrund der Kostensteigerungen ihre Hebesätze angepasst haben bzw. anpassen werden. Damit besteht die Gefahr, dass die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde unter den Durchschnittssatz fallen.

Dies hätte zur Folge, dass die Bedarfszuweisungen, die die Samtgemeinde erhalten könnte, anteilig gekürzt werden. Für die Bewilligung weiterer ungekürzter Bedarfszuweisungen ist daher von der Notwendigkeit einer Anhebung der Hebesätze auszugehen.

Nach Rücksprache mit dem MI wäre eine Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B von 400 % auf 425 % sowie des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 400 % auf 410 % ausreichend, um weiterhin eine ungekürzte Bedarfszuweisung bewilligt zu bekommen.

Sollte sich eine Gemeinde nicht dazu entschließen die Hebesätze anzupassen, führt dies dazu, dass die Bedarfszuweisung gekürzt wird. Um dieses Defizit auszugleichen, könnte für diese Gemeinde eine höhere Samtgemeindeumlage festgesetzt werden (in Höhe der Differenz zwischen der gekürzten und ungekürzten Bedarfszuweisung).

Ratsherr Baier bemerkt, dass die Anpassung der Hebesätze für die Gemeinde Warberg kaum positive finanzielle Auswirkungen ausmacht. Im Hinblick auf weitere mögliche Bedarfszuweisungen ist es für die Gemeinde Warberg aber zwingend notwendig, die Hebesätze anzupassen.

 
TOP 12 Haushaltssicherungskonzept 2023 einschließlich Haushaltssicherungsbericht (013/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig das Haushaltssicherungskonzept 2023 einschließlich des Haushaltssicherungsberichts.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm verweist auf die Vorlage DS 013/2022.

Als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte wurde seitens der Finanzaufsicht des Landkreises Helmstedt eine Überarbeitung zu den Aufstellungen und der inhaltlichen Ausgestaltung der Haushaltssicherungskonzepte und Haushaltssicherungsberichte gefordert.

Daher werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit der bereits überarbeiteten Gesamtübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts und ihre Auswirkungen auf das Gesamtergebnis zur Empfehlung an den Rat vorgelegt.

 


 
TOP 13 Stellenplan 2023 (012/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig den Stellenplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Fassung.

 
TOP 14 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 (014/2022)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Warberg beschließt einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 in der vorliegenden Fassung.



Protokoll:

Bürgermeister Blohm erläutert die Vorlage DS 014/2022.

Ratsmitglied Winschewski wünscht sich für künftige Haushaltsplanberatungen etwas mehr Planungssicherheit. Das bedeutet, dass man bereits jetzt über Maßnahmen und Projekte der nächsten 2 – 3 Jahre nachdenkt und diese in Planungen mit einfließen lassen könnte. Das könnte die Ratsarbeit und Haushaltsplanberatungen ein Stück weit erleichtern.

 


 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bürgermeister Blohm unterbricht zwischen 20.06 Uhr bis 20.20 Uhr die Sitzung, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Rat zu stellen.

 
TOP 16 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

Bürgermeister Blohm bedankt sich zum Schluss des Jahres bei den Ratsmitgliedern für die geleistete Ratsarbeit.

Bürgermeister Blohm schließt um 20.25 Uhr die Sitzung.

 

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