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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Bau- und Planungsausschuss Wolsdorf

Mittwoch, 02. Februar 2022 , 19:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Wolsdorf, Warberger Straße 4



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Kienast eröffnet die Sitzung um 19 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.   

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Kienast stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gemeindedirektorin Füllgrabe fehlt entschuldigt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

 

Es gibt keine Fragen.

 
TOP 05 Sachstand Planung Neubaugebiet Wachtberg

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Vor diesem Hintergrund ist zwingend zu prüfen, ob eine Ausschreibung  im Ausnahmefall vor Genehmigung des Haushaltes möglich ist.

Des Weiteren ist zu prüfen, ob sich aus der verspäteten Erstellung des Haushaltes eine Haftung der Samtgemeinde Nord-Elm ergibt, bzw. wer trägt die evtl. Mehrkosten des Neubaugebietes Wachtberg.



Protokoll:

BM Siegmund berichtet: aufgrund der hohen Nachfrage an Baugrundstücken muss das Verfahren beschleunigt werden. Zunächst muss die Ausschreibung eines Planungsbüros erfolgen. Eine Ausschreibung ist erst nach Genehmigung der Haushalte 2021 und 2022 möglich, obwohl dafür noch keine Kosten für den Gemeindehaushalt entstehen. Der Ausschuss bemängelt, dass durch die noch nicht genehmigten Haushalte und der dadurch verzögerte Projektstart unweigerlich höhere Kosten durch die Kostenexplosion im Baugewerbe entstehen. Es stellt sich hier konkret die Frage, wer ggf. dafür in Haftung genommen werden kann. Die Gemeinde Wolsdorf ist dadurch zwei Jahre quasi nicht handlungsfähig gewesen.

 
TOP 06 Endausbau "Steigerweg"

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Die betreffende Firma ist mit dem Endausbau zu beauftragen.



Protokoll:

Die Firma, die den Teilbauabschnitt "St. -Barbara- Straße" ausgeführt hat, wird auch den Endausbau vornehmen.

 
TOP 07 Neusetzung einer Laterne "Bauernstraße"

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist eine neue Straßenlaterne (Mastleuchte) in Höhe der "Bauernstraße 1" zu installieren. Die Kosten werden in den Haushalt bereitgestellt.



Protokoll:

Durch den Abriss eines Gebäudes wurde auch die am Gebäude angebrachte Straßenlaterne beseitigt. Dadurch ist jetzt der Straßenabschnitt von der "Helmstedter Straße", Abzweigung "Bauernstraße" bis zum Fußweg "Bauernstraße", Abzweigung "Bahnhofstraße" unbeleuchtet.

 
TOP 08 Außenbeleuchtung DGH

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist eine entsprechende Beleuchtung anzubringen.

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Zuwegung zu pflastern. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Nord-Elm ist zu prüfen, inwieweit eine Kostenbeteiligung durch die Samtgemeinde Nord-Elm möglich ist.



Protokoll:

Der behindertengerechte Zugang über die Rampe in das DGH ist unbeleuchtet. Ebenso der Zugang zum Nebengebäude auf der Nordseite des DGH. Dort ist die Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Nord-Elm untergebracht.

Im Laufe der Diskussion zu TOP 08 hat sich ergeben, dass die Zuwegung zur Kleiderkammer nicht gepflastert ist. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit kann es, insbesondere bei nassen und aufgetauten Boden, zu Unfällen kommen. Es besteht Einvernehmen, dass eine Pflasterung  unumgänglich ist.

 
TOP 09 Absackung Bürgersteig "Elmblick"

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss der schadhafte Bereich schnellstens repariert werden.



Protokoll:

Der Bürgersteig vor dem Haus "Elmblick 2" ist beschädigt und stark abgesackt. Diese schadhafte Stelle stellt eine akute Unfallgefahr dar.

 
TOP 10 Decke DGH – Prioritätenliste

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Es ist die Ausschreibung der Erneuerung der Deckenverkleidung (inkl. Beleuchtung und Lautsprecher) und die Renovierung der Wände zu veranlassen.  



Protokoll:

In der vorherigen Legislaturperiode wurde eine Prioritätenliste erstellt, mit welchen baulichen Maßnahmen das DGH attraktiver gestaltet werden soll. Als vorrangig ist die Deckenverkleidung zu nennen. Im Laufe der Diskussion hat es sich allerdings als sinnvoll ergeben, nicht nur die Deckenverkleidung sondern auch die Renovierung der Wände zu betrachten. Bei der Erneuerung der Deckenverkleidung ist zwingend darauf zu achten, dass auch die Renovierung der Wände erfolgen soll. Entweder gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt. Dies muss bereits bei den Arbeiten an der Decke beachtet werden, um unnötige Folgekosten zu verhindern.

 
TOP 11 Sachstand: "Alter Kindergarten"

Protokoll:

Das Gebäude soll einer Nutzung zugeführt werden. Die Kosten für einen Umbau zu Wohnzwecken werden ca. 50.000 € betragen. Ein rechtsverbindliches Angebot existiert noch nicht. Insofern ist diese Kostenschätzung mit Vorsicht zu behandeln. Mietinteressenten sind vorhanden. Vor einem Umbau ist die Rentabilität zu prüfen.

Ebenso kann das Objekt im Besitz der Gemeinde Wolsdorf verbleiben und als Mietobjekt für kleinere Feiern, wie z. B. Kindergeburtstage, Seniorentreff usw. genutzt werden.

Alternativ ist auch ein Verkauf zu prüfen.

 
TOP 12 Sportheimsanierung (Antrag WSV)

Beschluss:

Einstimmiger Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, sich kurzfristig mit dem Kreissportbund Helmstedt in Verbindung zu setzen und den Antrag zu stellen, damit die Antragsfrist gewahrt werden kann.



Protokoll:

Der anwesende 1. Vorsitzende des WSV, Dirk Rack, trägt seinen Antrag vor. Das Sportheim ist 1972 erstellt worden. Seit dieser Zeit ist in den Umkleideräumen, Duschräumen und WC´s keine Sanierung erfolgt. Die Heizkörper im Vereinsheim datieren auch aus dem Jahr 1972. Die Räume befinden sich in einem maroden Zustand. Die Wände sind vom Schimmel befallen und lassen eine Nutzung ohne Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu. Hier muss Abhilfe erfolgen.

Die niedersächsische Sportstättenförderung, „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus“ RdErl. d. MI v. 4. 3. 2019 - L 3-52 420 -, kann für derartige Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahme läuft mit dem Ablauf des 31.12.2022 ab. Die erforderlichen Unterlagen sind der Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 31.03.2022 vorzulegen. 

Auszug aus der Richtlinie:

7.2 Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 221, 30002 Hannover.

7.3 Der Antrag niedersächsischer Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse (Nummer 3.1) und von Unternehmen der niedersächsischen Gebietskörperschaften (Nummer 3.2) auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen der Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 31. 5. 2019 und für die Jahre ab 2020 spätestens bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen. In jedem Fall vorzulegen sind:

— Kurzbeschreibung des Projekts,

— Kostenschätzung oder -berechnung nach DIN 276,

— Finanzierungsplan,

— sportfachliche Begründung der Maßnahme,

— Nachweis über die Auslastung der Sportstätte,

— Erklärung über die Eigentumsverhältnisse.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es gibt keine Fragen.

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

BM Siegmund fragt nach, wann die Pflasterung "Sauertalsweg / Segit" erfolgt. Die beauftragte Firma (Bartz) wird die Arbeiten im März 2022 beenden. Voraussetzung ist, dass das Wetter die Baumaßnahmen zulässt. 

Die Sitzung wird um 20:50 Uhr geschlossen. 

 

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