Finanzierung Bauvorhaben Kita Warberg
Beschluss:
Auf Antrag von Herrn Schulze beschließt der Finanzausschuss einstimmig, die Verwaltung mit der Frage der Finanzierung des Bauvorhabens Kita Warberg zu beauftragen und die dafür erforderlichen Gespräche mit dem Landkreis (Kommunalaufsicht) zu führen.
Protokoll:
Frau Lux erläutert, dass bei der Aufstellung des diesjährigen Haushaltes das erhebliche Defizit des Ergebnishaushaltes moniert wurde. Ein Großteil der Aufwendungen stammt aus dem Bereich Kindertagesstätten, sodass man sich die Finanzierung der Kindertagesstätten angesehen habe. Nach der derzeitigen Praxis erwirbt die Samtgemeinde die Baugrundstücke, erteilt dem Träger DRK ein Erbbaurecht, der seinerseits den Bau des Gebäudes übernimmt. Über den 25 jährigen Betreibervertrag werden die Baukosten zzgl. der Finanzierungskosten durch Mietzahlungen der Samtgemeinde an das DRK refinanziert. Damit wird das Gebäude über die Laufzeit des Betreibervertrages innerhalb von 25 Jahren abgeschrieben. Wenn die Samtgemeinde einen Bau selbst durchführen würde, oder dem DRK nach Fertigstellung das Gebäude abkaufen würde, würde sich der Abschreibungszeitraum nach den geltenden Rechtsvorschriften über 90 Jahre erstrecken. Dies hätte eine nicht unerhebliche Entlastung des Ergebnishaushaltes zur Folge. Allerdings würde es zu einer höheren Kreditverschuldung der Samtgemeinde führen. Sie zeigt die finanziellen Auswirkungen für den Ergebnishaushalt anhand des Kita-Baus Wolsdorf auf, der als Beispiel gut herangezogen werden kann, da er baugleich mit der Kita Warberg sein soll. Nunmehr stellt sich also die Frage, ob von der derzeitigen Praxis abgewichen werden soll. Bevor die Verwaltung tiefer in die Thematik einsteigt und ggf. Gespräche mit der Kommunalaufsicht Bereich Finanzen geführt werden, um abzuklären, ob eine weitere Verschuldung der Samtgemeinde überhaupt in Frage kommen würde und welche Auswirkungen dies ggf. auf Vorhaben im Bereich der freiwilligen Leistungen hat, soll auf diesem Weg das politische Mandat des Ausschusses eingeholt werden. Auf Nachfrage von Frau Thranitz erklärt Frau Lux, dass eine Änderung in der bisherigen Praxis keine negativen Auswirkungen auf das DRK habe. Im Vorfeld wurde ein Gespräch mit dem DRK geführt. Hier besteht eher die Tendenz, dass durch die kreditfinanzierten Kita-Bauten der Schuldenstand so angewachsen sei, dass Finanzierungen für Vorhaben aus dem Kerngeschäft des DRKs durch die Banken abschlägig beschieden werden könnten. Und für die Samtgemeinde könnte neben Warberg auch noch ein weiterer Neubau in Frellstedt in Betracht kommen. Herr Blohm weist darauf hin, dass seinerzeit der Weg mit dem DRK in der jetzigen Weise gesucht wurde, da die Kreditfinanzierung der Bauvorhaben durch die Samtgemeinde als schwierig angesehen wurde. Vom DRK kam bislang für den Bau Warberg in den geführten Gesprächen bislang auch kein Widerstand. Er sieht die Finanzierung durch das DRK als vorteilhafter an. Herr Schulze ist der Ansicht, dass die Samtgemeinde ob im Ergebnishaushalt oder im investiven Teil, nur einen Haushalt hat. Die Aufwendungen werden in jedem Fall aber die nächsten 25 Jahre zu Buche schlagen. Die Auswirkungen einer neuen Verfahrensweise auf andere Maßnahmen sollte man nicht außer Acht lassen. Auf die Frage von Herrn Gauert, ob ein Kauf des Gebäudes nicht auch noch in 2 Jahren möglich sei, erläutert Frau Lux, dass für den Bau wieder ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden müsse. Hierbei ist fraglich, ob eine erneute Verlängerung ohne einen Wettbewerb überhaupt möglich sei, oder sich der Abschreibungszeitraum für die Restlaufzeit des Betreibervertrages verkürzen wird. Herr Pasemann ist der Auffassung, dass man damals vielleicht nicht unbedingt soweit vorausgedacht habe. Vielleicht sei es mit den jetzigen Erkenntnissen an der Zeit, eine Nachbetrachtung vorzunehmen und zu überlegen, ob man sich für die Zukunft anders entscheidet. Zumindest sollte man sich mit den Möglichkeiten beschäftigen und die Auswirkungen langfristig betrachten. Herr Blohm merkt an, dass die Verträge ursprünglich auf 10 Jahre festgelegt waren und auf 25 Jahre verlängert wurde. Vielleicht sei eine erneute Verlängerung möglich. Hierzu erklärt Frau Lux, dass die Verteilung der Kosten in Abhängigkeit des Betreibervertrages steht. Inwieweit dieser immer wieder verlängert werden kann, ist die nächste rechtlich zu klärende Frage. Frau Thranitz stellt hierzu fest, dass eine gleichwertige Kostenverteilung nur erreicht werden kann, wenn der Betreibervertrag über 90 Jahre laufen würde, was wiederum nicht gewünscht sein kann. Herr Mallon erklärt, dass für ihn die Gründe nachvollziehbar sind, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Er teilt aber auch die Bedenken von Herrn Schulze, dass es durch die Neuverschuldung zu Einschränkungen in anderen Bereichen kommen könnte. Frau Lux merkt hierzu an, dass eine Entlastung des Ergebnishaushaltes auch zu einer geringeren SGU führt und damit die Gemeinden entlastet. Herr Blohm merkt an, dass man, wenn die Samtgemeinde den Bau durchführt, aber nicht vom Konzept der Baugleichheit mit der Kita Wolsdorf abweichen soll, da gerade hierin Einsparmöglichkeiten lagen. Hierzu erklärt Frau Lux, das nicht davon abgewichen werden soll, ggf. der Bau vom DRK durchgeführt werden sollte, da man auf deren Erfahrungen zurückgreifen kann. Herr Pasemann stellt fest, dass es hier darum geht, die Planung und Umsetzung im gleichen Rahmen umzusetzen, wie ursprünglich geplant. Es geht lediglich um die Finanzierung. Dabei sei klar, dass bei einer Eigenfinanzierung ein Nachtragshaushalt erforderlich wird.
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