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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Haushalts-, Finanz-, Marketing- und Wirtschaftsförderungsausschuss

Dienstag, 08. Dezember 2020 , 19:00 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Pasemann eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Pasemann stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Für Ratsherr Stefan Schlegel nimmt Ratsherr Malte Mallon und für Ratsfrau Heike Winschewski nimmt Ratsfrau Petra Thranitz an der heutigen Sitzung teil

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Auf Antrag von Frau Lux wird die Tagesordnung um Punkt 09 "Finanzierung Bauvorhaben Kita Warberg" erweitert. Die nachfolgenden Punkte 09 "Einwohnerfragestunde" und 10 "Anfragen" verschieben sich damit auf Punkt 10 und 11.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 06 vom 19.10.2020

Beschluss:

Der Ausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift lfd. Nr. 06 vom 19.10.2020 mit der o.g. Änderung.



Protokoll:

Ratsherr Blohm stellt fest, dass er unter Punkt 14 Absatz 5 nicht richtig zitiert wurde. Er habe nicht vom Neubaugebiet Kindergarten gesprochen und auch nicht das Wort "hagelt" benutzt. Der letzte Satz wird geändert in: "Bei vielen Baumaßnahmen kommt es zu Nachträgen".

 
TOP 05 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Fragen werden nicht gestellt.

 
TOP 06 Beschluss über den Jahresabschluss 2013 der Samtgemeinde Nord-Elm und die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss:

Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch Frau Lux stellt Herr Schulze fest, dass seitens des RPA keine Einwände erhoben werden und beantragt die Beschlussfassung nach Vorlage. 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig zur Beschlussfassung:

  1. Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Nord-Elm für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Das Jahresergebnis 2013 (Fehlbetrag i.Hv. -627.585,64 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 die Entlastung. 


TOP 07 Satzung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Beschluss:

Anschließend empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat die vorliegende Satzung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) zur Beschlussfassung.



Protokoll:

Frau Lux erläutert, dass die letztmalige Anpassung der Satzung in 2001 erfolgte und zur Einführung des Euros nur die Sätze geglättet wurden.  

Nach der langen Zeit wäre eine Anpassung zum einen geboten, zum anderen wurde die Anpassung als Konsolidierungsvoraussetzung für den Erhalt der besonderen Bedarfszuweisung des Landkreises angegeben. Mit Beschlussfassung durch den Rat kann die neue Satzung zum 01.01.2020 in Kraft treten und die Umsetzung der durch den Landkreis geforderten Konsolidierung erfolgen. 

Auf Nachfrage von Frau Thranitz teilt Frau Lux mit, dass die Anhebung nicht generell um einen bestimmten Prozentsatz vorgeschlagen wird, anhand des Beispiels Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erläutert sie, das hier beispielsweise eine Anpassung von bisher 15,00 € auf nunmehr 35,00 Euro vorgeschlagen wird. Dies entspricht in etwa dem Satz ½ Arbeitsstunde nach KGST. Bei dem alten Satz ist bei Nichtzahlung noch nicht einmal die Vollstreckung möglich, da die Vollstreckungsstelle erst ab einem höheren Betrag tätig wird. In größeren Städten wie Braunschweig werden für diese Leistung bis zu 80,00 Euro verlangt.

Insgesamt wird eine Anpassung auf die derzeit bei der Stadt Helmstedt geltenden Sätze vorgeschlagen. 

Ratsherr Blohm hätte sich gewünscht, dass die alte Satzung zum Vergleich bereits früher vorgelegen hätte. Er nimmt die Erläuterung, dass die neuen Sätze auf denen der Stadt Helmstedt beruhen, zur Kenntnis und sieht die Anpassung damit als in Ordnung an.  

Herr Pasemann bittet darum, dass die alte Satzung auch den anderen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Auf seine Nachfrage wird durch Frau Lux bestätigt, dass die Sätze (wie zum Beispiel Kopiekosten) nicht zur Abrechnung der Leistungen mit den Mitgliedsgemeinden dienen, sondern für Dienstleistungen für die Bürger berechnet werden. 


TOP 08 Senkung der Samtgemeindeumlage 2020

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig die Senkung der Samtgemeindeumlage gemäß Drucksache Variante B um 750.000 Euro.



Protokoll:

Frau Füllgrabe erläutert die Vorlage. Nach Erhalt der Bedarfszuweisung in 2019 von 1,09 Mio € wurde eine Senkung der SGU um 500.000 € beschlossen. Dies Entsprach in etwa ½ der erhaltenen Bedarfszuweisung. Aus diesem Grund wurden als Beschlussvorschlag die beiden Berechnungsbeispiele gewählt, da Variante A eine Senkung der SGU wie in 2019 berücksichtigt, Variante B wiederum die Senkung um etwa ½ der in 2020 erhaltenen Bedarfszuweisung von 2,5 Mio €. 

Herr Blohm tendiert zu Variante B, da auch die SGU höher gesetzt wurde. 

Auf Nachfrage von Herrn Mallon wird bestätigt, dass es sich bei der in der Vorlage ausgewiesenen Differenz um die Beträge handelt, die nach Senkung der SGU an die Gemeinden zurückgezahlt werden. Auch er favorisiert Variante B. 

Dem schließt sich Herr Pasemann an, zumal die Beträge für die Gemeinden in ihrer Höhe auch in etwa die aufgelaufenen Fehlbeträge widerspiegeln. 


TOP 09 Finanzierung Bauvorhaben Kita Warberg

Beschluss:

Auf Antrag von Herrn Schulze beschließt der Finanzausschuss einstimmig, die Verwaltung mit der Frage der Finanzierung des Bauvorhabens Kita Warberg zu beauftragen und die dafür erforderlichen Gespräche mit dem Landkreis (Kommunalaufsicht) zu führen.



Protokoll:

Frau Lux erläutert, dass bei der Aufstellung des diesjährigen Haushaltes das erhebliche Defizit des Ergebnishaushaltes moniert wurde. Ein Großteil der Aufwendungen stammt aus dem Bereich Kindertagesstätten, sodass man sich die Finanzierung der Kindertagesstätten angesehen habe. 

Nach der derzeitigen Praxis erwirbt die Samtgemeinde die Baugrundstücke, erteilt dem Träger DRK ein Erbbaurecht, der seinerseits den Bau des Gebäudes übernimmt. Über den 25 jährigen Betreibervertrag werden die Baukosten zzgl. der Finanzierungskosten durch Mietzahlungen der Samtgemeinde an das DRK refinanziert. Damit wird das Gebäude über die Laufzeit des Betreibervertrages innerhalb von 25 Jahren abgeschrieben. Wenn die Samtgemeinde einen Bau selbst durchführen würde, oder dem DRK nach Fertigstellung das Gebäude abkaufen würde, würde sich der Abschreibungszeitraum nach den geltenden Rechtsvorschriften über 90 Jahre erstrecken. Dies hätte eine nicht unerhebliche Entlastung des Ergebnishaushaltes zur Folge. Allerdings würde es zu einer höheren Kreditverschuldung der Samtgemeinde führen. Sie zeigt die finanziellen Auswirkungen für den Ergebnishaushalt anhand des Kita-Baus Wolsdorf auf, der als Beispiel gut herangezogen werden kann, da er baugleich mit der Kita Warberg sein soll. 

Nunmehr stellt sich also die Frage, ob von der derzeitigen Praxis abgewichen werden soll. Bevor die Verwaltung tiefer in die Thematik einsteigt und ggf. Gespräche mit der Kommunalaufsicht Bereich Finanzen geführt werden, um abzuklären, ob eine weitere Verschuldung der Samtgemeinde überhaupt in Frage kommen würde und welche Auswirkungen dies ggf. auf Vorhaben im Bereich der freiwilligen Leistungen hat, soll auf diesem Weg das politische Mandat des Ausschusses eingeholt werden. 

Auf Nachfrage von Frau Thranitz erklärt Frau Lux, dass eine Änderung in der bisherigen Praxis keine negativen Auswirkungen auf das DRK habe. Im Vorfeld wurde ein Gespräch mit dem DRK geführt. Hier besteht eher die Tendenz, dass durch die kreditfinanzierten Kita-Bauten der Schuldenstand so angewachsen sei, dass Finanzierungen für Vorhaben aus dem Kerngeschäft des DRKs durch die Banken abschlägig beschieden werden könnten. Und für die Samtgemeinde könnte neben Warberg auch noch ein weiterer Neubau in Frellstedt in Betracht kommen. 

Herr Blohm weist darauf hin, dass seinerzeit der Weg mit dem DRK in der jetzigen Weise gesucht wurde, da die Kreditfinanzierung der Bauvorhaben durch die Samtgemeinde als schwierig angesehen wurde. Vom DRK kam bislang für den Bau Warberg in den geführten Gesprächen bislang auch kein Widerstand. Er sieht die Finanzierung durch das DRK als vorteilhafter an. 

Herr Schulze ist der Ansicht, dass die Samtgemeinde ob im Ergebnishaushalt oder im investiven Teil, nur einen Haushalt hat. Die Aufwendungen werden in jedem Fall aber die nächsten 25 Jahre zu Buche schlagen. Die Auswirkungen einer neuen Verfahrensweise auf andere Maßnahmen sollte man nicht außer Acht lassen.  

Auf die Frage von Herrn Gauert, ob ein Kauf des Gebäudes nicht auch noch in 2 Jahren möglich sei, erläutert Frau Lux, dass für den Bau wieder ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden müsse. Hierbei ist fraglich, ob eine erneute Verlängerung ohne einen Wettbewerb überhaupt möglich sei, oder sich der Abschreibungszeitraum für die Restlaufzeit des Betreibervertrages verkürzen wird. 

Herr Pasemann ist der Auffassung, dass man damals vielleicht nicht unbedingt soweit vorausgedacht habe. Vielleicht sei es mit den jetzigen Erkenntnissen an der Zeit, eine Nachbetrachtung vorzunehmen und zu überlegen, ob man sich für die Zukunft anders entscheidet. Zumindest sollte man sich mit den Möglichkeiten beschäftigen und die Auswirkungen langfristig betrachten. 

Herr Blohm merkt an, dass die Verträge ursprünglich auf 10 Jahre festgelegt waren und auf 25 Jahre verlängert wurde. Vielleicht sei eine erneute Verlängerung möglich. 

Hierzu erklärt Frau Lux, dass die Verteilung der Kosten in Abhängigkeit des Betreibervertrages steht. Inwieweit dieser immer wieder verlängert werden kann, ist die nächste rechtlich zu klärende Frage. 

Frau Thranitz stellt hierzu fest, dass eine gleichwertige Kostenverteilung nur erreicht werden kann, wenn der Betreibervertrag über 90 Jahre laufen würde, was wiederum nicht gewünscht sein kann. 

Herr Mallon erklärt, dass für ihn die Gründe nachvollziehbar sind, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Er teilt aber auch die Bedenken von Herrn Schulze, dass es durch die Neuverschuldung zu Einschränkungen in anderen Bereichen kommen könnte. Frau Lux merkt hierzu an, dass eine Entlastung des Ergebnishaushaltes auch zu einer geringeren SGU führt und damit die Gemeinden entlastet. 

Herr Blohm merkt an, dass man, wenn die Samtgemeinde den Bau durchführt, aber nicht vom Konzept der Baugleichheit mit der Kita Wolsdorf abweichen soll, da gerade hierin Einsparmöglichkeiten lagen. Hierzu erklärt Frau Lux, das nicht davon abgewichen werden soll, ggf. der Bau vom DRK durchgeführt werden sollte, da man auf deren Erfahrungen zurückgreifen kann.  

Herr Pasemann stellt fest, dass es hier darum geht, die Planung und Umsetzung im gleichen Rahmen umzusetzen, wie ursprünglich geplant. Es geht lediglich um die Finanzierung. Dabei sei klar, dass bei einer Eigenfinanzierung ein Nachtragshaushalt erforderlich wird.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Fragen werden nicht gestellt.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Blohm stellt fest, dass Vergaben für Reparaturen und kleinere Vorhaben oftmals an Firmen außerhalb der Samtgemeinde vergeben werden. Insbesondere sieht er die ansässigen 3 Elektrounternehmen in Räbke, Süpplingen und Warberg sowie die 2 Tischleireibetriebe in Süpplingen und Räbke betroffen. Bei Abfragen sollten sie mehr mit einbezogen werden. 

Frau Lux erläutert, dass die Verwaltung gehalten sei, innerörtliche Betriebe bei Abfragen zu berücksichtigen, aber auch immer eine auswärtige Firma mit abgefragt werden muss. Auch ist bei den Abfragen die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zur berücksichtigen. 

Herr Mallon ist der Ansicht, dass dieses Thema eigentlich unstrittig sei und er davon ausgeht, dass die Verwaltung so verfährt. 

Weitere Anfragen werden nicht gestellt.

Ausschussvorsitzender Pasemann schließt die Sitzung um 20.00 Uhr.

 

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