Beratung und Empfehlung über die Höhe der Samtgemeindeumlage
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der Ausschuss dem Samtgemeinderat einstimmig, - die SGU 2019 um 500.000 € zu senken, sofern die Bedarfszuweisung und die Zuweisung des Landkreises in voller Höhe in 2019 ausgezahlt werden. Sollten die Zahlungen nicht in vollem Umfang gezahlt werden, wird die Senkung entsprechen der erhaltenen Zuweisungen vorgenommen;
- die SGU für 2020 auf 2.500.000 € festzusetzen.
Protokoll:
Die Samtgemeindeumlage (SGU) wurde in 2019 - nach Aussprache in der Bürgermeisterrunde - auf 2.500.000 € festgesetzt, obwohl zum Haushaltsausgleich 3.000.000 € erforderlich gewesen wären. Somit haben Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden jeweils 500.000 € des Fehlbetrags getragen. Für 2019 wurde ein Bedarfszuweisungsantrag gestellt. Am 28.06.2019 wurde in einer Information vom Innenministerium die Verteilung der Bedarfszuweisungen bekannt gegeben, die SG Nord-Elm wurde dabei mit 520.000 € berücksichtigt. Der offizielle Bescheid liegt bis heute nicht vor. Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter wurde zugesagt, dass der Bescheid in den nächsten Tagen hier eingehen wird und die Mittel zum 15.11.2019 gezahlt werden. Die 2. Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Samtgemeinde Nord-Elm liegt im Entwurf vor. Sie ist erforderlich geworden durch den Wegfall der Elternbeiträge für Kindergartenkinder ab 3 Jahre bis zur Einschulung. Nach Abschluss dieser Vereinbarung erhält die Samtgemeinde für 2019 einen um 200.000 bis 300.000 € höheren Zuschuss vom Landkreis als bisher, der auch noch im Dezember ausgezahlt werden soll. Herr Klisch schlägt vor, wenn die Bedarfszuweisung und der Zuschuss des Landkreises noch in 2019 gezahlt werden, die SGU um 500.000 € zu senken. Die Mitgliedsgemeinden würden wie folgt entlastet werden: Gemeinde Fehlbedarf lt. Hh.plan 2019 Verbleibender Fehbetrag bei Senkung der SGU um 500.000 € Frellstedt 235.000 135.000 Räbke 242.700 185.700 Süpplingen 218.600 78.600 Süpplingenburg 77.300 20.300 Warberg 114.400 44.000 Wolsdorf 55.800 0 Nach Beratung in der Bürgermeisterrunde wurde die SGU 2020 wieder in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Die Höhe der Umlage für die einzelnen Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der vorläufigen Berechnung der SGU für 2020, die der Drucksache als Anlage beigefügt ist.
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