Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
Beschluss:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 werden mit den nachstehenden
Festsetzungen einstimmig beschlossen.
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.019.900 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.489.200 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.907.400 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.251.800 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 92.000 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.058.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.966.000 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 205.900 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.966.000 Euro veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.016.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 2.500.000 EURO erhoben. Davon wird festgesetzt:
Gemäß § 12 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl und die andere Hälfte nach folgenden Umlagesätze:
32,27419999 % von der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.
§ 6
Erheblich im Sinne des § 12 (1) KomHKVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Betrag im Einzelfall von 500.000 Euro.
Unerheblich im Sinne des § 117 (1) NKomVG sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag im Einzelfall von 3.000 Euro.
Protokoll:
Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert, dass sich der Haushalt durch die Empfehlungen des Finanz- und Samtgemeindeausschusses noch Veränderungen ergeben haben.
Erhöhung durch Beteiligung an der Kooperation zur gemeinsamen Wirtschaftsentwicklung.
Neuaufbau der Homepage.
Der Samtgemeindeausschuss hat nach dem Gespräch mit der KWG empfohlen für die Modernisierung einer Wohnung in dem Gebäude Süpplingenburger Str. 1 einen Betrag von 50.000 Eur als Investition einzusetzen. Den Umfang der Arbeiten solle der Fachausschuss festlegen.
Weiterhin wurden 81.000 Eur Zuwendung für die Erneuerung der Wanderwege an der Schunter in Höhe aufgrund der kurzfristigen Genehmigung sowie die Investition in Höhe von 111.000 Eur mit veranschlagt. Die Durchführung dieser Maßnahme wurde bereits vorab beim Landkreis Helmstedt beantragt.
Ratsmitglied Pasemann als Vorsitzender des Finanzausschusses bedankt sich bei den Fachausschüssen für die geleistete Arbeit. Der Ausbau der Kinderbetreuung trägt zu nicht unerheblich zu einer Steigerung der Samtgemeindeumlage auf 2,5 Mio Eur bei. Er hält es für sinnvoll, bereits jetzt die Abrisskosten für die Sporthalle zu ermitteln.
Ratsmitglied Angerstein führt aus, dass die Samtgemeindeumlage eine erhebliche Belastung für die gemeindlichen Haushalte darstellt. Allerdings profitieren die Mitgliedsgemeinden auch von den Aufwendungen der Samtgemeinde durch die Neubauten der Kindertagesstätten, die neuen Feuerwehrgerätehäuser oder einer modernen Grundschule. Durch diese infrastrukturellen Investitionen werden die Mitgliedsgemeinden als Wohnstandorte attraktiver. Die Vorhaltung des Freibades, in dem kein Sanierungsstau besteht, dürfe trotz des erheblichen Defizites nicht zu einer monetären Aufrechnung führen. Die Vorhaltung eines guten Angebotes an Infrastruktur in den Mitgliedsgemeinden führt zu einer Steigerung der Einwohnerschaft und damit verbunden auch zu einer Steigerung der Einkommensteueranteile.
Ratsmitglied Groß erklärt, dass die Samtgemeindeumlage zu einer erheblichen Belastung der Mitgliedsgemeinden führt und deren Handlungsfähigkeit stark einschränkt. Süpplingenburg zum Beispiel kann die nötigsten Dinge nicht mehr finanzieren. Die Gemeinden haben keine Perspektiven mehr für die Zukunft, wenn sich das System der kommunalen Finanzierung nicht ändert. Er fordert auch eine Verantwortung der Gemeinschaft und sieht die Aufgabe der Samtgemeinde zur Steuerung der Handlungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden.
Ratsmitglied Röhr stimmt diesen Ausführungen zu und ergänzt, dass die Samtgemeinde das Ortswehrprinzip fast umgesetzt habe. Weiterhin fordert er die Verwaltung auf, die Kosten für den Neubau einer Sporthalle im Auge zu behalten.
Ratsvorsitzende Siegmund führt aus, dass die Bürgermeisterrunde den Haushalt der Samtgemeinde kritisch betrachtet habe. Das die Investitionen, die im Samtgemeinderat beschlossen würden, zu Belastungen der Mitgliedsgemeinden führen, sei jedem Bürgermeister der zustimmt sehr bewusst.
Ratsmitglied Blohm erklärt, dass aus seiner Sicht nur notwendige Maßnahmen durchgeführt werden. Der Bau einer neuen Sporthalle sei mit 3 Mio Eur möglich, wenn die Ausstattung mit einem ein Mindestmaß erfolgt.
Ratsmitglied Hary merkt an, dass der vorliegende Haushalt den Sparwillen erkennen lässt. Ein Investitionsstau bei den Objekten der Samtgemeinde muss vermieden werden. Allerdings dürfe die Samtgemeindeumlage den Mitgliedsgemeinden nicht die Luft abschneiden. Der nächste Haushalt müsse noch rigidere Sparmaßnahmen enthalten.
Ratsmitglied Groß führt aus, dass für die Gemeinden die Finanzsituation nicht dauerhaft hinnehmbar ist. Die beim Bund auflaufenden Steuereinnahmen kommen bei den Gemeinden nicht an. Eine Überprüfung der Finanzausstattung der Gemeinden ist längst überfällig. Eine kommunale Selbstverwaltung ist nicht mehr möglich, wenn die Finanzmittel fehlen.
Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt, dass der Landkreis Helmstedt eine der höchsten Sätze in der Kreisumlage habe. Der Zuschussbedarf in der Kinderbetreuung bleibe bei der Samtgemeinde. Weiterhin führt er aus, dass seit langem eine Gemeindefinanzreform avisiert sei, jedoch sehe in der Handlungsweise der Landesregierung dazu nicht den ernsthaften Willen.
Ratsmitglied Mallon merkt an, dass im Großen und Ganzen Einigkeit über den vorliegenden Haushalt besteht und beantragt die Abstimmung.
Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert, das in § 6 der Haushaltssatzung nach Änderung der Gesetzgrundlage eine Regelung über einen „Erheblichkeitsbetrag“ aufgenommen wie folgt werden muss:
„Erheblich im Sinne des § 12 (1) KomHKVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Betrag im Einzelfall von 500.000 Euro.“
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Röhr führt Samtgemeindeoberamtsrat Klisch aus, dass nach den Ausführungsbestimmungen eine Betrachtung der Folgekosten für diese Investitionen zu erfolgen habe, da die Folgekosten den Ergebnishaushalt und somit die Samtgemeindeumlage belasten.
|