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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 26. November 2018 , 18:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Wolsdorf, Warberger Straße 4



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund eröffnet die Sitzung um 18:08 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die Vertreter der Verwaltung sowie 4 Zuhörer und 1 Vertreterin der Presse.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Ratsmitglieder Angerstein (ab TOP 11) und Mallon (ab TOP 15).

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Samtgemeinderat stellt die vorliegende Tagesordnung einstimmig fest.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 13 vom 10. September 2018

Protokoll:

Die Niederschrift lfd. Nr. 13 vom 10. September 2018 wird bei 4 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 05 Feststellung eines Sitzverlustes

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erläutert, dass das CDU-Ratsmitglied Sascha Piecha sein Mandat zum 25.10.2018 wegen Wegzugs abgegeben hat. Nachfolger ist Herr Stefan Schlegel, der das Mandat angenommen hat.

Der SG-Rat stellt einstimmig den Sitzverlust fest.

 
TOP 06 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes und Pflichtbelehrung gem. § 60 i. V. mit § 43 NKomVG

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz nimmt die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung des neuen CDU-Ratsmitgliedes Stefan Schlegel gem. § 60 i. V. § 43 NKomVG vor.

 
TOP 07 Benennung der Ausschussmitglieder

Protokoll:

Ratsmitglied Ohler benennt die Ausschussmitglieder (nur Änderungen):

Haushalts, Finanz-, Marketing- und Wirtschaftsförderungsausschuss

Stefan Schlegel für Sascha Piecha, CDU

Jugend-, Freizeit-, Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

Stefan Schlegel für Sascha Piecha, CDU

Thomas Pasemann für Heike Winschewski, SPD

Schulausschuss

Stefan Schlegel für Sascha Piecha, CDU

 
TOP 08 Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter

Protokoll:

Keine Veränderungen.

 
TOP 09 Feststellung der Zusammensetzung der Ratsausschüsse

Protokoll:

Der SG-Rat stellt einstimmig die Zusammensetzung der Ratsausschüsse fest.

 
TOP 10 Entsendung von Vertretern in Gremien und Verbände

Protokoll:

Stimmführer in der Verbandsversammlung Wasserverband Weddel-Lehre wird Ratsmitglied Stefan Schlegel für Sascha Piecha.

 
TOP 11 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet wie folgt:

 

Der Neujahrsempfang soll am 13. Januar 2019, 10.30 Uhr, auf der Burg Warberg stattfinden

 

Am Neubau des Feuerwehrgerätehauses Wolsdorf hat die Ausführung der Außenanlagen mit den Erdarbeiten begonnen, der Ölabscheider wurde eingebaut, die Zisternen wurden beauftragt. Hier beträgt die Lieferzeit 3-4 Monate.

 

Die Arbeit der Zentralen Vergabestellen beim Landkreis Helmstedt beginnt mit ihrer Arbeit am 01.07.2019. Die abzuschließende Verwaltungsvereinbarung liegt zur Zeit noch zur Prüfung beim Nds. Innenministerium.

 

Mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft wurde ein Gespräch über die Durchführung der Verwaltung der Mietwohnungen geführt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass eine Leerwohnung in dem Gebäude Süpplingenburger Str. 1 modernisierungsbedürftig ist.

 

Der entsprechende Cluster des Glasfaserprojektes, Schöningen/ Samtgemeinde Nord-Elm, hat in der vergangenen Woche die erforderliche Hürde von 40 % erreicht. Bis zum 01.12.2018 können im Rahmen der Vorvermarktung noch die Gratis Hausanschlüsse beantragt werden.

 

Am 17.11. hat im FGH Warberg eine Schulung für Feuerwehrführungskräfte im Vollzugsbeamtenrecht stattgefunden. Hieran haben sich auch die Stadt Helmstedt und die Samtgemeinde Grasleben beteiligt.

Der Landkreis Helmstedt hat eine Richtlinie zum Sportstättenbau erlassen. Ziel soll sein, dass Bauvorhaben der Sportvereine mit einer Drittel Finanzierung gefördert werden sollen.

 

Ratsmitglied Angerstein nimmt ab 18:27 Uhr an der Sitzung teil.

 
TOP 12 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

TOP 8 – Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zur Durchführung der dem Landkreis Helmstedt obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 06.09.2017; Normenkontrollverfahren

Das Normenkontrollverfahren wurde eingeleitet.

 

Top 10 – Beschluss über den Jahresabschluss 2011 des Kindergartenzweckverbandes Nord-Elm und die Entlastung der Geschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2011

Alle erforderlichen Maßnahmen wurden veranlasst.

 

Top 13 – Wiederwahl des Gemeindebrandmeisters

Die Ernennungsurkunde wurde am 10.09.2018 überreicht

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein Zuhörer berichtet, dass die Samtgemeinde auf der Homepage keine Protokolle veröffentlicht.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz teilt mit, dass die veraltete Software der Homepage erneuerungsbedürftig ist. Aufgrund Datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Veröffentlichung an bestimme Grundlagen und Voraussetzungen zu knüpfen. Er wird hier mit der Landesbeauftragten für Datenschutz in Verbindung treten um rechtssicher dieses Thema aufnehmen zu können. Auch die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder sind von besonderer Bedeutung und zu beachten.

 
TOP 14 124. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Weddel-Lehre am 11.12.2018; Weisungsbeschlüsse

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst einstimmig die nachstehenden Weisungsbeschlüsse:

a)Prüfungsbericht über das Wirtschaftsjahr 2017
Gem. § 7, Pkt 8 und § 25 der Verbandssatzung beschließt die Verbandsversammlung die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017

b) Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2019

Für das Geschäftsjahr 2019 wird der Wirtschaftsplan mit der Veranlagungsregel in der vorgelegten Fassung gemäß § 7 Pkt. 7 i.V.m. § 22 der Verbandssatzung, festgesetzt.

c) Trinkwasserpreisblatt 2019 und Abwasserpreisblatt 2019

Das Trinkwasserpreisblatt 2019 und das Abwasserpreisblatt 2019 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache 063/2018.

 

Ratsmitglied Groß fragt nach, warum die Unterlagen als Entwurf gekennzeichnet sind und wer die Prüfung vorgenommen hat.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz teilt mit, das die Unterlagen von der Wibera noch mit dem „Wasserzeichen ENTWURF“ gekennzeichnet waren. Der Wasserverbandstag hat den Jahresabschluss geprüft Es gibt keine Beanstandungen.

Ratsmitglied Röhr berichtet, dass seine Fraktion keine Anmerkungen dazu hat.

Ratsmitglied Ohler beantragt die Abstimmung entsprechend der Drucksache.


TOP 15 Sachstand: Neubau einer Sporthalle

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet wie folgt:

Die Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel fordert nach Vorlage des erstellten Verkehrsgutachtens in einer ersten Stellungnahme keine Abbiegespuren auf der Landesstraße.

Ratsmitglied Schulze merkt an, das über eine Nachnutzung bzw. einen Abriss noch nicht entschieden sei. Die vorliegende Kostenschätzung für eine Sanierung oder Abriss sind ca.  4-5 Jahre alt. Eine neue Kostenermittlung wäre vom Samtgemeinderat zu beauftragen.

Ab 18:45 Uhr nimmt Ratsmitglied Mallon an der Sitzung teil.

Ratsmitglied Röhr führt aus, dass die vorliegende Kostenermittlung von 3 Mio Euro nicht auskömmlich sein wird und mit Kostensteigerungen zu rechnen sei. Zudem gäbe es noch die ungelösten Probleme durch die Nutzung der Spielvereinigung und Tatami als auch durch die Grundschule.

Ratsmitglied Groß erklärt, dass für die kalkulierten 3 Mio. Euro Baukosten und 300T Euro Planungskosten keine belastbare Analyse vorläge. Insbesondere, da für die Nord-Elm-Halle im Haushalt 2019 ca. 35.000 Euro Unterhaltungskosten eingestellt worden seien.

Ratsmitglied Angerstein weist daraufhin, dass ein Beschluss des Samtgemeinderates über den Bau einer neuen Sporthalle und auch zur Änderung des Flächennutzungsplans vorliegt. Die Baukosten müssen im Auge behalten werden. Ebenso sollten alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Nach weiteren sich wiederholenden Ausführungen über die Kosten etc. weist Ratsvorsitzende Siegmund daraufhin, dass dies ein Sachstandsbericht sei.

 
TOP 16 Sachstand: Bau Kindertagesstätten

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über den Ausbau der Kinderbetreuung wie folgt:

Am Neubau der Kita in Räbke hat am 11.08.2018 das Richtfest stattgefunden, die Kita in Süpplingenburg wurde am 18.08.2018 eingeweiht und in Wolsdorf war am 16.11.2018 der erste Spatenstich.

Nach den vorliegenden Ausschreibungsergebnissen für die Kita in Wolsdorf sind aufgrund der Kostensteigerungen im Hochbau die Baukosten auf knapp 1,4 Mio Euro gestiegen. Über das Abrechnungsverfahren wirkt sich diese Kostensteigerung auch auf die Samtgemeinde aus.

Ratsmitglied Röhr bitte um Vorlage neuer Auslastungszahlen.

Ratsmitglied Groß führt aus, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zwar eine erhebliche Mehrbelastung für die Samtgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden darstellt, jedoch positiv zu betrachten sei, um neue Einwohner anzuziehen.

 
TOP 17 Gemeinsame Wirtschaftsentwicklung im Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsmitglied Groß beschließt der Samtgemeinderat einstimmig die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache 055/2018.

 

Ratsmitglied Blohm merkt an, dass durch eine Bündelung der Flächen die Chancen gewahrt werden können.


TOP 18 Neufassung einer Satzung über die Auferlegung der Reinigungspflicht auf öffentlichen Straßen in der Samtgemeinde Nord-Elm

Beschluss:

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Nord-Elm wird unter Streichung des kompletten § 3 einstimmig beschlossen.



Protokoll:

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache 057/2018.

Ratsmitglied Pasemann fragt nach, warum der Bereich des Erholungsparks Räbke nicht dargestellt sei. Frau Lux antwortet, dass in diesem Bereich keine öffentlichen Straßen in den Bebauungsplänen ausgewiesen sind.


TOP 19 Neufassung einer Verordnung über Art, Maße und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Nord-Elm

Beschluss:

Mit 15 Ja-Stimmen und 2-Nein-Stimmen beschließt der Samtgemeinderat wie von Ratsmitglied Groß zur Änderung des § 3 Abs. 3 Satz 1.

Die Neufassung der Straßenreinigungsverordnung für das Gebiet der Samtgemeinde Nord-Elm wird mit der vorstehenden Änderung einstimmig beschlossen.



Protokoll:

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache 058/2018.

In § 3 wurde die Art der Reinigung konkretisiert.

Ratsmitglied Groß führt aus, dass § 3 Abs. 3. Satz 1 der alten Fassung der Satzung eine klare Aussage hatte und beantragt, die alte Fassung zu belassen.

Ratsmitglied Mallon spricht sich dafür aus, die Satzung so zu verabschieden wie von den Ausschüssen empfohlen.


TOP 20 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Nord-Elm

Beschluss:

Die Neufassung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrverordnung) in der Samtgemeinde Nord-Elm wird einstimmig in der vorliegenden Fassung beschlossen.



Protokoll:

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache 059/2018.

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erklärt auf Nachfrage von Ratsmitglied Blohm, ob die Regelungen zu Problemen bei der Sperrmüllabfuhr führen könnten, dass die die Aufstellung von Sperrmüll auf den Gehwegen möglich sei.

Weiterhin führt er aus, dass die Satzung auf der Homepage der Samtgemeinde bekanntgemacht wird.


TOP 21 Haushaltssicherungskonzept 2019

Beschluss:

Das Haushaltsicherungskonzept zum Haushaltsplan 2019 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.



Protokoll:

Ratsmitglied Pasemann als Vorsitzender des Finanzausschusses erläutert die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen. Die 10%-ige Einsparung müsse auf die Produkte im Ganzen betrachtet werden.

Ratsmitglied Röhr fragt nach, wie diese Einsparungen künftig kontrolliert werden sollen.

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erklärt, dass ein Controlling mit einem vierteljährlichen Berichtswesen aufgebaut werden soll.

Ratsmitglied Groß merkt an, das in der Kinderbetreuung in 2019 weitere Defizite zu erwarten sind. Über die Durchführung von Projekten mit Auswirkung auf die künftigen Haushalte müsse sich der Samtgemeinderat Gedanken machen.


TOP 22 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 werden mit den nachstehenden

Festsetzungen einstimmig beschlossen.

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       6.019.900 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                           6.489.200 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                  0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                    0 Euro

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            5.907.400 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                               6.251.800 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                        92.000 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 3.058.000 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               2.966.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                 205.900 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.966.000 Euro veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.016.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 2.500.000 EURO erhoben. Davon wird festgesetzt:

Gemäß § 12 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl und die andere Hälfte nach folgenden Umlagesätze:

32,27419999 % von der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.

§ 6

Erheblich im Sinne des § 12 (1) KomHKVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Betrag im Einzelfall von 500.000 Euro.

Unerheblich im Sinne des § 117 (1) NKomVG sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag im Einzelfall von 3.000 Euro.



Protokoll:

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert, dass sich der Haushalt durch die Empfehlungen des Finanz- und Samtgemeindeausschusses noch Veränderungen ergeben haben.

 

Erhöhung durch Beteiligung an der Kooperation zur gemeinsamen Wirtschaftsentwicklung.

 

Neuaufbau der Homepage.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat nach dem Gespräch mit der KWG empfohlen für die Modernisierung einer Wohnung in dem Gebäude Süpplingenburger Str. 1 einen Betrag von 50.000 Eur als Investition einzusetzen. Den Umfang der Arbeiten solle der Fachausschuss festlegen.

Weiterhin wurden 81.000 Eur Zuwendung für die Erneuerung der Wanderwege an der Schunter in Höhe aufgrund der kurzfristigen Genehmigung sowie die Investition in Höhe von 111.000 Eur mit veranschlagt. Die Durchführung dieser Maßnahme wurde bereits vorab beim Landkreis Helmstedt beantragt.

 

Ratsmitglied Pasemann als Vorsitzender des Finanzausschusses bedankt sich bei den Fachausschüssen für die geleistete Arbeit. Der Ausbau der Kinderbetreuung trägt zu nicht unerheblich zu einer Steigerung der Samtgemeindeumlage auf 2,5 Mio Eur bei. Er hält es für sinnvoll, bereits jetzt die Abrisskosten für die Sporthalle zu ermitteln.

Ratsmitglied Angerstein führt aus, dass die Samtgemeindeumlage eine erhebliche Belastung für die gemeindlichen Haushalte darstellt. Allerdings profitieren die Mitgliedsgemeinden auch von den Aufwendungen der Samtgemeinde durch die Neubauten der Kindertagesstätten, die neuen Feuerwehrgerätehäuser oder einer modernen Grundschule. Durch diese infrastrukturellen Investitionen werden die Mitgliedsgemeinden als Wohnstandorte attraktiver. Die Vorhaltung des Freibades, in dem kein Sanierungsstau besteht, dürfe trotz des erheblichen Defizites nicht zu einer monetären Aufrechnung führen. Die Vorhaltung eines guten Angebotes an Infrastruktur in den Mitgliedsgemeinden führt zu einer Steigerung der Einwohnerschaft und damit verbunden auch zu einer Steigerung der Einkommensteueranteile.

Ratsmitglied Groß erklärt, dass die Samtgemeindeumlage zu einer erheblichen Belastung der Mitgliedsgemeinden führt und deren Handlungsfähigkeit stark einschränkt. Süpplingenburg zum Beispiel kann die nötigsten Dinge nicht mehr finanzieren. Die Gemeinden haben keine Perspektiven mehr für die Zukunft, wenn sich das System der kommunalen Finanzierung nicht ändert. Er fordert auch eine Verantwortung der Gemeinschaft und sieht die Aufgabe der Samtgemeinde zur Steuerung der Handlungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden.

 

Ratsmitglied Röhr stimmt diesen Ausführungen zu und ergänzt, dass die Samtgemeinde das Ortswehrprinzip fast umgesetzt habe. Weiterhin fordert er die Verwaltung auf, die Kosten für den Neubau einer Sporthalle im Auge zu behalten.

 

Ratsvorsitzende Siegmund führt aus, dass die Bürgermeisterrunde den Haushalt der Samtgemeinde kritisch betrachtet habe. Das die Investitionen, die im Samtgemeinderat beschlossen würden, zu Belastungen der Mitgliedsgemeinden führen, sei jedem Bürgermeister der zustimmt sehr bewusst.

 

Ratsmitglied Blohm erklärt, dass aus seiner Sicht nur notwendige Maßnahmen durchgeführt werden. Der Bau einer neuen Sporthalle sei mit 3 Mio Eur möglich, wenn die Ausstattung mit einem ein Mindestmaß erfolgt.

 

Ratsmitglied Hary merkt an, dass der vorliegende Haushalt den Sparwillen erkennen lässt. Ein Investitionsstau bei den Objekten der Samtgemeinde muss vermieden werden. Allerdings dürfe die Samtgemeindeumlage den Mitgliedsgemeinden nicht die Luft abschneiden. Der nächste Haushalt müsse noch rigidere Sparmaßnahmen enthalten.

 

Ratsmitglied Groß führt aus, dass für die Gemeinden die Finanzsituation nicht dauerhaft hinnehmbar ist. Die beim Bund auflaufenden Steuereinnahmen kommen bei den Gemeinden nicht an. Eine Überprüfung der Finanzausstattung der Gemeinden ist längst überfällig. Eine kommunale Selbstverwaltung ist nicht mehr möglich, wenn die Finanzmittel fehlen.

 

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt, dass der Landkreis Helmstedt eine der höchsten Sätze in der Kreisumlage habe. Der Zuschussbedarf in der Kinderbetreuung bleibe bei der Samtgemeinde. Weiterhin führt er aus, dass seit langem eine Gemeindefinanzreform avisiert sei, jedoch sehe in der Handlungsweise der Landesregierung dazu nicht den ernsthaften Willen.

 

Ratsmitglied Mallon merkt an, dass im Großen und Ganzen Einigkeit über den vorliegenden Haushalt besteht und beantragt die Abstimmung.

 

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erläutert, das in § 6 der Haushaltssatzung nach Änderung der Gesetzgrundlage eine Regelung über einen „Erheblichkeitsbetrag“ aufgenommen wie folgt werden muss:

„Erheblich im Sinne des § 12 (1) KomHKVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Betrag im Einzelfall von 500.000 Euro.“

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Röhr führt Samtgemeindeoberamtsrat Klisch aus, dass nach den Ausführungsbestimmungen eine Betrachtung der Folgekosten für diese Investitionen zu erfolgen habe, da die Folgekosten den Ergebnishaushalt und somit die Samtgemeindeumlage belasten.


TOP 23 Stellenplan 2019

Beschluss:

Der Stellenplan der Samtgemeinde Nord-Elm wird in der vorliegenden Fassung, mit den dargestellten Änderungen einstimmig beschlossen.



Protokoll:

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch berichtet, dass im Stellenplan 2019 die Stelle eines/r eigenen Prüfers/in weggefallen sei, da die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt gut läuft. Die Kosten für die Prüfung haben sich zwischenzeitlich nahezu halbiert. Im Bauhof resultiert die Erhöhung der Stellenanzahl dadurch, dass alle Mitarbeiter dort aufgeführt sind. Die Zahlung der Lohnkosten erfolgt bereits seit einigen Jahren durch die Samtgemeinde. Die Mitarbeiter der Mitgliedsgemeinden (Süpplingen und Frellstedt), die auf die Samtgemeindebauhof beschäftigt werden, wechseln zum 01.01.2019 mit dem alten Besitzstand in die Samtgemeinde.

 

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt, dass nachdem der TVöD bereits seit 11 Jahren existiert nunmehr jetzt erst die entsprechende Entgeltordnung in Kraft getreten sei. Die in diesem Jahr durchgeführte Stellenbewertung ist zu 70 % abgeschlossen und in den Stellenplan eingeflossen. Die Höhe der Personalkosten ist angemessen. Der Landkreis hat im Jahr 2004 festgestellt das die Personalausstattung der Samtgemeinde gerade auskömmlich sei. Zwischenzeitlich ist im Bauamt eine Stelle hinzugekommen, um dem enormen Aufwand der Nachfrage an Neubaugrundstücken nachzukommen.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Groß führt Samtgemeindeoberamtsrat Klisch aus, dass versucht werden soll, im Bauhof mit einer Person weniger die anfallende Arbeit zu bewältigen, die Stelle allerdings noch nicht gestrichen werden soll.

Ratsmitglied Groß bittet um Bestätigung, dass der Besetzung dieser Stelle dann allerdings erst durch den Samtgemeinderat zugestimmt werden muss.

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch führt aus, dass der Samtgemeindeausschuss erst einen Antrag an den Samtgemeinderat stellen müsse.

 

Ratsmitglied Ohler beantragt die Abstimmung.


TOP 24 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein Einwohner erkundigt sich nach der Umsetzung von Zwangsmaßnahmen aus der Reinigungssatzung.

Samtgemeindeoberamtsrat Klisch erklärt, dass in Fällen der Unterlassung der Reinigung folgendes Vorgehen stattfindet:

1.     Hinweis des jeweiligen Bürgermeisters an den Grundstückseigentümer

2.     Anschreiben der Samtgemeinde an den Grundstückseigentümer

3.     Weiteres Anschreiben mit Androhung von Ersatzvornahme oder Zwangsgeld

 
TOP 25 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Groß fragt an, ob nach dem Windbruch an der Straße Süpplingen – Süpplingenburg Nachpflanzungen vorgesehen sind.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz antwortet, da es sich um eine Kreisstraße handele, sei dies bisher nicht bekannt.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor. Ratsvorsitzende Siegmund schließt die Sitzung um 21:00 Uhr.

 

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