Beratung und Empfehlung über die im Haushaltsjahr 2019 zu tätigenden Investitionen und ihre Finanzierung
Beschluss:
Der Fin.-A. empfiehlt dem SG-Rat einstimmig, die zu tätigenden Investitionen und ihre Finanzierung in der von den Fachausschüssen – unter Berücksichtigung der beiden vorstehenden Änderungen – vorgeschlagenen Höhe zu beschließen.
Protokoll:
Der Feuerschutzausschuss hat seine Mittelanmeldungen noch einmal überarbeitet und sie um 49.000 € verringert. Davon entfallen 9.000 € auf diverse kleinere Anschaffungen im Ergebnishaushalt, 40.000 € entfallen auf den in 2019 veranschlagten ELW (ursprünglicher Ansatz 120.000 € wurde auf 80.000 € verringert). Herr Klisch erläutert weiter, dass er heute Morgen die Zahlen für den Bau der Garagen für die Feuerwehr Süpplingenburg bekommen hat. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 536.000 €, davon wird die Ortswehr Eigenleistungen in Höhe von rd. 180.000 € erbringen, so dass bei den Bilanzpositionen noch 356.000 € veranschlagt werden müssten. Herr Leipelt erklärt anhand der Bauzeichnung die geplante Maßnahme. Der Fin.-A. nimmt diese Maßnahme in die Bilanzpositionen 2019 auf. Das Kreditvolumen erhöht sich dadurch auf 2.886.000 €. Rh Hary schlägt vor, die im laufenden Haushaltsjahr veranschlagten 1,5 Mio. € für den Bau der Sporthalle aufzuschieben. Rf Winschewski weist darauf hin, dass die Baukosten sich dann drastisch erhöhen werden. Rh Blohm bezieht sich auf die Bürgermeisterrunde zum Haushaltsplan 2018. Damals hat er vorgeschlagen, die Baukosten für die neue Sporthalle auf 3 Mio. € zu deckeln. Seiner Meinung reichen die Mittel dafür aus, es soll gebaut werden, was benötigt wird, nicht mehr. Er schlägt daher vor, die Planung voranzutreiben. Rh Röhr schlägt ebenfalls die Verschiebung der Baukosten auf 2020 und 2021 vor. Herr Klisch erwidert, dass der Landkreis Helmstedt die Maßnahme samt Finanzierung - aufgrund der Tatsache, dass in Nord-Elm keine kreiseigene Turnhalle vorhanden ist und die Samtgemeinde eine eigene unterhalten muss - bereits genehmigt hat und schlägt daher vor, sie unverändert im Haushaltsjahr 2019 und 2020 veranschlagt zu lassen.
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