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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 27. November 2017 , 17:30 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund eröffnet die Sitzung um 17:33 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Ratsmitglied Piecha fehlt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Rat stellt die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig fest.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 07 vom 11.09.2017 (öffentlicher Teil)

Protokoll:

Die Niederschrift lfd. Nr. 07 vom 11.09.2017 (öffentlicher Teil) wird einstimmig bei 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet wie folgt:

Erbbaurechtsvertrag Kindergarten Süpplingenburg

 

Der Erbbaurechtsvertrag Süpplingenburg wurde am 02.11.2017 notariell beurkundet.

 

Haushalt 2017 – Anhörung der Mitgliedsgemeinden

 

Die nach dem Nds. FAG vorgeschriebene Anhörung der Mitgliedsgemeinden zum Haushalt 2018 fand am 08.11.2017 statt.

 

Grundstückskaufvertrag für die Kindertagesstätte Räbke

 

Der Grundstückskaufvertrag wurde am 14.11.2017 notariell beurkundet.

 

Kindertagesstätte Wolsdorf

 

Der Zuwendungsbescheid für die beantragten RAT IV-Mittel für den Bau der Kindertagesstätte Wolsdorf in Höhe von 180.000 Euro ist am 15.11.2017 eingegangen.

 

Doppelstabmattenzaun für das Freibad Räbke

 

Der neue Zaun wurde am 14./15.11.2017 vom beauftragten Unternehmen aufgestellt.

 

Steigende Einwohnerzahlen in der Samtgemeinde Nord-Elm

 

Die Einwohnerzahlen in der Samtgemeinde Nord-Elm steigen wieder. Eine Information ist der Niederschrift beigefügt.

Grundschule Süpplingen

Die Schülerzahlen der Grundschule „An der Schunter“ sind wieder gestiegen.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Verwaltungsvereinbarung Jugendhilfe mit dem Landkreis Helmstedt

Die Vereinbarung Jugendhilfe mit dem Landkreis Helmstedt wurde abgeschlossen

Sanierung der Wege im Bereich des Erholungsparks Nord-Elm; Projektfördersteckbrief

Der Antrag wurde ebenso wie der Ko-finanzierungsantrag gestellt.

Allerdings ist die Maßnahme der Gemeinde Räbke als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde nicht förderfähig.

Beschluss über den Jahresabschluss 2010 des Kindergartenzweckverbandes Nord-Elm und die Entlastung der Geschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2010

Der Beschluss wurde der Kommunalaufsicht mitgeteilt und öffentlich bekannt gemacht.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Wolter regt an, die öffentlichen Drucksachen auf der Home-Page der Samtgemeinde zu veröffentlichen.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz teilt mit, dass die Veröffentlichung der Drucksachen nachgeholt wird.

 
TOP 08 123. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Weddel-Lehre am 12.12.2017; Weisungsbeschlüsse

Beschluss:

Der Rat fasst sodann auf Antrag von Gruppenvorsitzenden Dannehl folgende Weisungsbeschlüsse:

a)  Prüfungsbericht über das Wirtschaftsjahr 2016
……………………

b)  Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2018
Für das Geschäftsjahr 2018 wird der Wirtschaftsplan mit der Veranlagungsregel in der vorgelegten Fassung gemäß § 7 Pkt. 7 i.V.m. § 22 der Verbandssatzung, festgesetzt.

c)   Trinkwasserpreisblatt 2018 und Abwasserpreisblatt 2018
Das Trinkwasserpreisblatt 2018 und das Abwasserpreisblatt 2018 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache.

Die Bestätigung des Wasserverbandstags zum Abschluss 2016 liegt nunmehr vor. Es haben sich keine ergänzenden Feststellungen und Anmerkungen ergeben.


TOP 09 Sachstand: Kooperationsvereinbarung Hochwasserschutz

Protokoll:

SGB Lorenz berichtet aus der ILE-Lenkungsgruppe über das Projekt Hochwasserschutz wie folgt:

Es liegt ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zum Hochwasserschutzkonzept vor. Unterschieden werden vor allem Hochwasser/Überschwemmungen resultierend aus Fließgewässern (Schunter etc.) oder der Abfluss von Niederschlagswasser von hängigen Flächen (Elm).

Durch den Dauerregen der letzten Tage sind die Wasserstände von Schunter und Schierpkebach wieder sichtbar angestiegen.

Die Abrechnung der Kosten für das Gutachten soll nach den Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen erfolgen.

Die Entscheidung des Wasseverbandes Weddel-Lehre muss noch darüber entscheiden, ob die Zuständigkeit für diese Angelegenheit übernommen werden soll.

Ratsmitglied Blohm führt aus, dass dieses Projekt sehr wichtig für die Gemeinden ist.

Ratsmitglied Groß führt aus, dass es eine gute Zielstellung sei, das Problem des Hochwasserschutzes in größeren Einheiten zu betrachten.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz wird die Entscheidungen der Mitgliedsgemeinden einholen.

 
TOP 10 Sachstand: Neubau einer Sporthalle

Protokoll:

Die Gemeinde Süpplingen hat für den möglichen Standort einer Sporthalle ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, das Ergebnis liegt voraussichtlich Anfang Dezember 2017 vor.

Die Bürgermeisterrunde hat eine Deckelung der Herstellungskosten von 3 Mio. € empfohlen, damit sich die Belastung der Mitgliedsgemeinden durch die Kreditzinsen/Tilgung und Abschreibungen in Grenzen halten. Weiterhin sollen die finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf die künftige Samtgemeindeumlage geprüft werden.

Weiterhin sind in der kommenden Zeit die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Belange zu prüfen.

 
TOP 11 Sachstand: Kindertagesstätten

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass die Kindertagesstätte in Süpplingenburg im Februar bezugsfertig sein wird.

Ratsmitglied Röhr fragt nach dem Baubeginn der Kindertagesstätte in Räbke.

Anmerkung der Verwaltung: Die Submission der einzelnen Gewerke für die Kita in Räbke findet am 14.12.2017 statt. Der „erste“ Spatenstich ist für den 21.12.2017 geplant.

 
TOP 12 Richtlinie über die Führerscheinausbildung und die Kostenübernahme

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsmitglied Dannehl und Ratsmitglied Ruhe beschließt der Samtgemeinderat einstimmig, dass die Kosten für die Führerscheinausbildung der Feuerwehrkameraden der Samtgemeinde Nord-Elm durch die Samtgemeinde übernommen werden, die Rückzahlungsmodalitäten werden aufgehoben.



Protokoll:

Ratsvorsitzende Siegmund erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache. 038/2017


TOP 13 Beratung und Empfehlung über die Höhe der Samtgemeindeumlage

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst sodann einstimmig den Beschluss:

Die Samtgemeindeumlage wird in der zum Haushaltsausgleich erforderlichen Höhe beschlossen. Sofern die Samtgemeinde Nord-Elm in 2018 eine Bedarfszuweisung erhält, wird die Summe um diesen Betrag reduziert.



Protokoll:

Ratsmitglied Dannehl erläutert ausführlich die Haushaltssituation für das Jahr 2018.
zum 2. Mal wurde ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt. Die Samtgemeindeumlage muss zum Haushaltsausgleich auf 2.469.600 € festgesetzt werden.

Ratsmitglied Röhr erkundigt sich nach Kürzung des Aufwandes beim Kostenträger Freibad.

Herr Klisch erläutert, dass der Finanzausschuss empfohlen habe insgesamt 150.000 € einzusparen. Davon sollten 10% des Defizitbetrages des Freibades mithin 30.000 € eingespart werden. Die Einsparmöglichkeiten wurden seitens der Verwaltung in verschiedenen Varianten vorgelegt. Über diese Einsparmöglichkeiten muss der Rat Anfang kommenden Jahres entscheiden.

Ratsmitglied Groß führt aus, dass die Einsparung von 150.000 € pauschal eingespart werden sollte.

Herr Klisch erwidert, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich sei, Einzelpositionen sind zu benennen.

Die höheren Ausgaben bei der Samtgemeinde haben eine Wechselwirkung auf die Mitgliedsgemeinden. Die Festsetzung der Samtgemeindeumlage erfolgt zum Ausgleich des Haushaltes.

Eine erwartete Bedarfszuweisung, die im Haushalt nicht veranschlagt ist, würde die Mitgliedsgemeinden entlasten.

Ratsmitglied Röhr weist ausdrücklich darauf hin, dass das Freibad nicht nur für die Samtgemeinde ist sondern auch für die Region von Bedeutung ist.

Ratsmitglied Angerstein berichtet, dass im Workshop zur Attraktivitätssteigerung des Freibades gute Ideen entwickelt wurden, die auch kostengünstig umsetzbar sind.

Hinsichtlich der Höhe der Samtgemeindeumlage führt er aus, dass die Schmerzgrenze für die Mitgliedsgemeinden erreicht sei. Die Bürgermeisterrunde habe eine Begrenzung der Samtgemeindeumlage auf 2,3 Mio € empfohlen.

Die vorgeschlagenen Einsparungen müssen konkretisiert werden.

Ratsmitglied Ruhe merkt an, dass die vorgeschlagenen Einsparungen im Freibad im Fachausschuss diskutiert werden müssen. Im Fachausschuss sollten auch die Ergebnisse vom Workshop dargestellt werden.

Ratsmitglied Groß führt aus, dass nicht einzelne Bereiche besonders durch Einsparungen belastet werden sollten. Vielmehr sollten allgemein Einsparpotentiale geprüft werden, z.B. durch Umstrukturierung in eine Einheitsgemeinde. Alle Bereiche sind intensiver zu durchdenken.

Keine der Mitgliedsgemeinden ist in der Lage ihren Haushalt auszugleichen.

 


TOP 14 Haushaltssicherungskonzept 2018

Protokoll:

Entfällt

TOP 15 Beratung und Empfehlung über die im Haushaltsjahr 2018 zu tätigenden Investitionen und ihre Finanzierung

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsmitglied Röhr fasst der Samtgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die zu tätigenden Investitionen und ihre Finanzierung werden in der von den Fachausschüssen vorgeschlagenen Höhe beschlossen.



Protokoll:

Ratsmitglied Röhr berichtet, dass die Fachausschüsse den vorliegenden Investitionen zugestimmt haben.


TOP 16 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsherrn Dannehl fasst der Samtgemeinderat einstimmig den nachstehenden Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2018 werden mit den nachstehenden Festsetzungen beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                    6.281.600 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                         6.281.600 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge                                                              0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                 0 Euro

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                6.149.700 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               6.053.300 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                      71.000 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                   223.700 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 152.700 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                188.400 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 152.700 Euro veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.603.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 2.452.100 EURO erhoben. Davon wird festgesetzt:

Gemäß § 12 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl und die andere Hälfte nach folgenden Umlagesätze:

37,54684565 % von der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.

§ 6

Unerheblich im Sinne des § 117 (1) NKomVG sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag im Einzelfall von 1.000 Euro.


TOP 17 Stellenplan 2018

Beschluss:

Der Stellenplan 2018 der Samtgemeinde Nord-Elm wird in der vorliegenden Fassung, mit Einfügung einer weiteren Stelle nach EG 9 TVöD, beschlossen.


TOP 18 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bürgermeister Eckner fragt nach, ob die Gemeinden bei der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes beteiligt werden.

Herr Klisch antwortet, dass die Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt.

Weiterhin weist Bürgermeister Eckner darauf hin; dass die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden ausgereizt ist. Die Defizite der Mitgliedsgemeinden werden immer größer.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erwidert, dass allein 1,4 Mio € Zuschussbetrag durch die Kinderbetreuung entstehen.

Hierzu führt Herr Klisch aus, dass die Kinderbetreuung nunmehr auf einem höheren Niveau angesiedelt ist, da fast ausschließlich eine Ganztagsbetreuung angeboten wird.

Weiterhin weist er auf den Beschluss der Landesregierung hin, Gebührenfreiheit für die Betreuung in Kindergärten zu gewähren.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz merkt an, dass sich die kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung über dieses Thema auseinandersetzen.

 
TOP 19 Anträge und Anfragen  

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