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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Feuerschutzausschuss

Montag, 07. August 2017 , 19:00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus Räbke, Spritzenweg, 38375 Räbke



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Aussschussvorsitzender Malte Mallon eröffnet die Sitzung um 19.05 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Malte Mallon stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die  Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird um den

TOP 8a): Sachstand Feuerwehrfahrzeug Räbke

erweitert.

Einschlließlich dieser Ergänzung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 01 vom 05.01.2017

Protokoll:

Die Niederschrift lfd.Nr. 01 vom 05.01.2017 wird bei 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass die Jahreshauptversammlungen stattgefunden haben. Für die Wehr Räbke sind nach dem Rücktritt des Ortsbrandmeister und Stellvertreter Matthias Rößchen und Meike Winkler bis Februar 2018 kommissarisch eingesetzt worden.

Im März fand der Kreisjugendfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehren des Landkreises Helmstedt in Offleben und der Kreisfeuerwehrtag in Grasleben statt.

Die Feuerwehrausfahrt wurde am 31.03.2017 durchgeführt.

Am 01.04.2017 erfolgte das Richtfest des Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf. Herr Lorenz merkt an, dass dies durch die Bürgermeisterin und dem Ortsbrandmeister gut organisiert worden sei.

 Weiter fand am 07.05.207 der SG-Jugendwettbewerb in Süpplingen statt. Am 26.07.2017 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit dem Feuerwehrfahrzeug Räbke (LF8). Den verunfallten Kameraden geht es gesundheitlich wieder gut.

Der Gemeindewettkampf der Feuerwehren Nord-Elm wurde am 04.08.2017 in Warberg ausgerichtet. Die Wehr Wolsdorf ging als erfolgreicher Sieger hervor.

SGB Lorenz berichtet weiter, dass auf den nächsten Sitzungen die Löschwasserversorgung auf der Agenda stehen wird, da insbesondere bei Neubauten vom Bauamt des Landkreises der Nachweis der gesicherten Löschwasserversorgung erbracht werden muss.

 
TOP 06 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Dieter Eckner, Bürgermeister Gemeinde Süpplingenburg, merkt an, dass sich alle Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden auf einer Bürgermeisterbesprechung für die Aufrechterhaltung des Ortswehrprinzips ausgesprochen haben. Die Feuerwehr ist auch aus dem kulturellen Leben der Gemeinden nicht wegzudenken, die Kinderfeuerwehr ist von ungeheurer Bedeutung. Er befürchtet, dass bei der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans Nachteile, insbesondere für die sechs Wehren entstehen könnten. Planer oder Ing.-büro´s stellen so einen Plan auf und die Kommunalaufsicht entscheidet letztendlich, was die Wehren benötigen, so Bürgermeister Eckner.

Ausschussmitglied Karl-Heinz Dannehl erklärt, dass keiner die Ortswehren auflösen und in gar keiner Form einschränken will. Allerdings werde der Bedarfsplan in Niedersachsen per Gesetz kommen, wenngleich im Brandschutzgesetz nur formuliert ist, dass die Gemeinden einen Bedarfsplan aufstellen können. Der Bedarfsplan entwickelt noch keine Bindung, bietet aber eine Handlungsempfehlung, z.B. auch bei der Anschaffung von Fahrzeugen.

Das Vorliegen eines Bedarfsplanes schränkt die Feuerwehren ein, so Ausschussmitglied Guido Ruhe. Wenn ein derartiger Plan erstellt ist, sagt die Kommunalaufsicht, was für eine Wehr anzuschaffen ist und was nicht. Was wir derzeit haben, das haben wir.

GBM Matthias Rößchen merkt an, dass am 26.07.2017 das Räbker Feuerwehrfahrzeug LF8 auf einer Einsatzfahrt verunfallt ist und dabei 3 Kameraden verletzt worden sind. Die Feuerwehrmitglieder wurden durch den Rettungsdienst in das Helmstedter Krankenhaus zur weiteren Behandlung eingeliefert. Der Samtgemeindebürgermeister befand sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Der Gemeindebrandmeister bemängelt, dass sich der Allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters in keinster Weise erkundigt habe wie es den verletzten Kameraden geht oder auch wie stark das Einsatzfahrzeug beschädigt worden ist. Samtgemeindebürgermeister Lorenz wird die Angelegenheit klären.

 
TOP 07 Stand Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Matthias Lorenz lobt die gute Zusammenarbeit der Kameraden der Wolsdorfer Wehr und den Helfer mit der Gemeinde Wolsdorf beim Neubau des Gerätehauses.

Nach dem Richtfest im April wurde die Elektrik installiert, Fenster und Innentüren eingebaut, der Innenputz aufgetragen und Malerarbeiten ausgeführt, gibt die Bürgermeisterin, Sabine Siegmund, bekannt. Demnächst wird die Außendämmung angebracht und die Angebote für die Heizungsanlage liegen vor.

Kamerad Torben Mende bemerkt, dass vor Anbringung der Außendämmung die Beleuchtung abgewartet werden muss. Hierzu will sich Herr Schubert aus der Verwaltung noch bei ihm melden.

 
TOP 08 Stand Beschaffung Feuerwehrfahrzeug Warberg

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass in 2016 ein Vorführ-Feuerwehrfahrzeug (TSF-W) für die Wehr Warberg  im Rahmen einer Freihändigen Vergabe (Gelegenheitskauf als vorteilhafte Gelegenheit) angeschafft werden sollte. Dies hatte  der Samtgemeinderat seinerzeit bereits beschlossen. Da das vorgeführte Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft worden war sah das Rechnungsprüfungsamt hier nicht mehr den "Gelegenheitskauf". Ein Vorführfahrzeug soll nun über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Eine sehr gute Vorbesprechung  fand mit dem RPA statt. Das Leistungsverzeichnis wurde in Zusammenarbeit mit dem GBM und der Wehr Warberg erarbeitet. Der SG-Rat kann auf seiner nächsten Sitzung am 11.09.2017 über die Ausschreibung entscheiden.

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Beschaffung eines TSF-W als Vorführfahrzeug im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. 

 
TOP 08 a Sachstand: Feuerwehrfahrzeug Räbke

Protokoll:

GBM Matthias Rößchen trägt vor, dass das Löschgruppenfahrzeug (LF8) der Ortswehr Räbke auf der Einsatzfahrt zu einem Hochwassereinsatz nach Wolsdorf am 26.07.2017, auf der Landesstraße L 641 Räbke-Warberg kurz vor Warberg verunglückt ist. Der gesamte Löschzug Nord-Elm Süd war hier alarmiert worden. Das Fahrzeug ist von der Straße abgekommen und auf den durch längere starke Regenfälle aufgeweichten Grünstreifen geraten. Dem Fahrer war es nicht mehr möglich das Fahrzeug aus dem Grünstreifenbereich herauszufahren und prallte mit der Beifahrerseite des LF8 gegen einen am Straßenrand stehenden Baum und blieb im Graben liegen. Bei diesem Unfall wurde die Besatzung (3 Feuerwehrmitglieder) verletzt. Sie sind durch den Rettungsdienst in das Helmstedter Krankenhaus eingeliefert worden. Inzwischen geht es den Kameraden besser.

Das Fahrzeug wurde durch die Fa. Reimann, Helmstedt, abgeschleppt und bleibt bis zur weiteren Klärung dort. Ein Gutachter vom Kommunalen Schadensausgleich hat sich das Fahrzeug angesehen. Ein schriftliches Gutachten liegt jedoch noch nicht vor.

Da die Ortsfeuerwehr Räbke Stützpunktwehr ist und mit dem dort stationierten LF8 mit erweiterter Ausstattung für technische Hilfeleistungen für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung eine sehr wichtige Ortsfeuerwehr für die Erledigung hoheitlicher Sicherheitsaufgaben gilt, muss schnellstmöglich Ersatz beschafft werden, trägt der GBM weiter vor.

Für die Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur des Fahrzeuges muss beachtet werden, dass die gesamte Ausrüstung verladen werden kann. Sollte das Fahrzeug nicht reparabel sein, sollte die Ersetzung des LF8 nur durch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) erfolgen, gibt der Gemeindebrandmeister zu bedenken. Möglicherweise könnte man die eingeplanten Mittel für das HLF Süpplingen in diesem Jahr dafür verwenden.

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, schnell Ersatz für das schwer beschädigte Fahrzeug zu beschaffen. Die Verwaltung soll zeitnah Lösungvorschläge mit jeweiliger Kostendarstellung erarbeiten.

Als

1. Variante ein Neu- bzw. Vorführfahrzeugfahrzeug,

2. Variante ein ca. 15-jähriges Fahrzeug und als

3. Variante ein Übergangsfahrzeug für 1-2 Jahre.

Vielleicht gebe es auch die Möglichkeit ein Fahrzeug kurzfristig zu mieten.  SGB Matthias Lorenz weist darauf hin, bei Neubeschaffungen zu bedenken, dass die Auslieferung nach Auftragserteilung bis zu 12 Monate dauern kann. Auch Vorführfahrzeuge sind nicht immer sofort lieferbar, da sie ggfs. auch über Monate oder Jahre  zum Einsatz kommen können.

Für die Stützpunktwehr Räbke soll zeitnah durch die Verwaltung eine Lösung für das verunfallte LF8 gefunden werden, möglichst mit vorheriger Abklärung durch das RPA. Eine Sitzung diesbezüglich kann kurzfristig erfolgen.

SGB Matthias Lorenz teilt mit, dass eine Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen auch über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) erfolgen kann. Das sei bei den Kosten (z.B. HLF 10 für Süpplingen, geschätzt 250.000 Euro) auch geboten. Dort seien Fachleute mit der Beschaffung befasst. Die Kosten betragen 3 % auf den erzielten Nettopreis (max. 5.500 Euro). Die Tätigkeit der KWL als kommunales Serviceunternehmen beschränkt sich im Feuerwehrbereich nicht nur auf die individuelle und vergaberechtlich einwandfreie Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, sondern umfasst auch die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie die Prüfung der Vergabe durch das RPA der Region Hannover. Wünsche der Verwaltung/der Wehr können berücksichtigt werden, bei Vorführungsterminen können die Fahrzeuge besichtigt und begutachtet werden.Die KWL ist der größte Nachfrager für Feuerwehrfahrzeuge in Niedersachsen.

Nach kurzer Aussprache findet dieser Vorschlag einstimmige Zustimmung bei den Mitgliedern des Feuerschutzausschusses.

 
TOP 09 Richtlinie über die Führerscheinausbildung und die Kostenübernahme

Protokoll:

Die Richtline über die Führerscheinausbildung und die Kostenübernahme bei Feuerwehrmitgliedern muss überarbeitet werden, teilt SGB Matthias Lorenz mit und überreicht allen Ausschussmitgliedern die bisher geltende Richtlinie. In der Richtlinie ist die Verpflichtung der gestaffelten Rückzahlung bei Ausscheiden eines Feuerwehrmitgliedss aufgeführt. Der bayerische VGH hat diese Praxis in einem Urteil formell und materiell für rechtswidrig erklärt.

Ausschussvorsitzender Malte Mallon bittet die Verwaltung eine Vorlage für die nächste Sitzung vorzubereiten.

TOP 10 Beschaffung von Austausch-Einsatzbekleidung

Protokoll:

GBM Matthias Rößchen gibt bekannt, dass 50 Einsatzhelme „Bullard“ bestellt und geliefert worden sind, ebenso die Knickkopflampen, mehrere Klemmgürtelclips für HRT. Die THL-Einsatzjacken sowie Überjacken und –hosen, Hohlstrahlrohre, Steckleitern und Multifunktionswannen sind bestellt. Ölbindemittel ist geliefert worden.

Die geplanten investiven Beschaffungen für dieses Jahr sind weitestgehend abgeschlossen. Kleinere Ersatzbeschaffungen stehen noch aus.

Der Ausschussvorsitzende fragt an, ob in der Kleiderkammer Beschaffungen für Wechsel der  Einsatzüberbekleidung vorrätig ist im Falle, dass vorhandene Überbekleidung zur Reinigung gebracht werden muss. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so bittet er Mittel für 2018 dafür einzustellen, damit ein Vorrat angelegt werden kann.

Weiter berichtet der SGB, dass nach seinem Wissenstand der Landesfeuerwehrverband eine kritische Stellungnahme über die "Rückflussverhinderer" abgegeben habe. Das Mitteilungsblatt liege ihm jedoch nicht vor. Die Mittel für die Rückflussverhinderer sind im Haushalt 2017 eingestellt. Der Wasserverband Weddel-Lehre hat den Wehren aus dem Verbandsgebiet ein sehr gutes Angebot gemacht. Er regt an, vor einer Auftragsvergabe zunächst noch die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes zur Kenntnis zu nehmen.

 
TOP 11 Beschaffung von Kinderfeuerwehr-Bekleidung

Protokoll:

Ausschussmitglied Ruhe erklärt, dass  für die Kinderfeuerwehr Kleidung zur Verfügung gestellt werden sollte, eine Bekleidungsrichtlinie gebe es aber bei der Samtgemeinde noch nicht. Auch sei dieser Punkt einmal mit als Ziel aufgenommen worden. Bisher übernimmt die Otto-Kieschke-Stiftung im Landkreis Helmstedt die Erstausstattung von Kinderfeuerwehren. Allerdings schafft es die Stiftung finanziell nicht Ersatz zu beschaffen. Es gäbe den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Sachsen-Anhalt. Hierüber kann man derartige Kleidung kostengünstig erwerben. Eine Jacke kostet den Größen entsprechend ab 27,85 €, eine Hose ab 17,45 €. Es solle ein Beschluss herbeigeführt werden, indem pro Kind 55 € für Bekleidung bereitgestellt werden, beendet Herr Ruhe  seine Ausführungen.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, im nächsten Haushalt auch Mittel zum Kauf von Kinderfeuerwehr-Bekleidung einzuplanen.

 
TOP 12 Feuerwehrbedarfsplan

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Malte Mallon berichtet, dass auf der letzten Sitzung des Feuerschutzausschusses um eine Stellungnahme der Feuerwehr zum Bedarfsplan gebeten wurde. Er bittet den GBM deshalb zu diesem Thema zu berichten.

GBM Matthias Rößchen trägt vor, dass sich das Gemeindekommando in mehreren Sitzungen mit dem Thema Feuerwehrbedarfsplan auseinandergesetzt hat. Unter Einbeziehung der aktiven Mitglieder wurde ausführlich diskutiert und abgestimmt mit dem Ergebnis die Einführung eines Feuerwehrdarfsplanes abzulehnen.

Ausschussmitglied Karl-Heinz Dannehl sieht mit der Aufstellung eines Bedarfsplanes keine Verschlechterung für die Feuerwehren. Der Feuerwehrbedarfsplan ist ein Soll-Konzept, welche als Handlungsempfehlung für die Zukunft zu verstehen ist. Vielleicht müssen größere Fahrzeuge beschafft werden als die geplanten. Dies kann man mit einem Bedarfsplan besser händeln.

Ausschussmitglied Guido Ruhe warnt erneut vor der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, da dieser nicht nur Vorteile bringen würde. Kameraden würden demotiviert und das wollen wir nicht. Das Thema Kinder- und Jugendfeuerwehr würde mit dem Bedarfsplan nicht verbessert werden. Er empfiehlt den Weg so weiter zu gehen wie bisher.

Auch die Ausschussmitglieder Harald Schulze und Rainer Angerstein sprechen sich gegen den Bedarfsplan aus. Rainer Angerstein kann der Aufstellung eines Bedarfsplanes als Bürgermeister einer Gemeinde nicht zustimmen, da die Feuerwehr einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert einnimmt und auch die Feuerwehr selbst gegen die Aufstellung ist.

Der Ausschussvorsitzende bekräftigt noch einmal, dass mit Vorliegen eines Bedarfsplanes keine Feuerwehr geschlossen werden sollen. Das Ortswehrprinzip soll weiterhin aufrecht erhalten werden.

Ausschussmitglied Karl-Heinz Dannehl stellt den Antrag auf Abstimmung, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Nord-Elm erstellen zu lassen.

SGB Matthias Lorenz stuft die Gemeindefeuerwehr Nord-Elm als leistungsfähig ein. Er bedauert, dass alle Beteiligten noch nicht in einen umfassenden Dialog eingetreten sind. Dieser sollte nun unbedingt begonnen werden, damit das Thema sachlich besprochen werden kann. Die Fachleute im Gemeindekommando sind hier in diesem Prozess mitzunehmen.

Es ergeht mit 4 Ja-Stimmen und 3-Nein-Stimmen der Empfehlungsbeschluss an den Rat der Samtgemeinde, einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen zu lassen.

 

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Stellv. GBM, Andreas Gronde,  fragt an, warum aus der SPD-CDU-UWG-Gruppe im SGR Fragen gestellt werden wie unter Punkt 7 und 8 eines Fragenkataloges aufgeführt, worin es heißt, wieviel aktive Feuerwehrmitglieder die Ortsfeuerwehr Frellstedt zählt, wieviel Mitglieder die anderen Ortsfeuerwehren haben. Die Auflistung für Frellstedt soll mit Namen, Geburtsdatum, Datum absolvierten Grundlehrgang usw. erfolgen. Warum werden solche personenbezogenen Daten abgefragt? Weiter bedankt sich Herr Gronde bei Bürgermeister Eckner für die eingangs von ihm geäußerte Würdigung der Feuerwehren.

Ortsbrandmeisterin, Christine Eßmann, Frellstedt, ist sehr aufgebracht und möchte wissen, warum man derartig auf die Feuerwehr Frellstedt herumhackt.

OBM Tobias Hurlbeck, Süpplingen, äußert sich verärgert, dass es unverschämt sei, derartige Fragen zu stellen.

Ausschussvorsitzender Malte Mallon erklärt, dass dieser Fragenkatalog zur Entscheidungsfindung beitragen soll und die Fragen an den SGB gestellt worden sind.

Die Ausschussmitglieder Karl-Heinz Dannehl und Heike Winschewski bekräftigen, dass die Daten nicht öffentlich behandelt werden würden. Um den Brand- und Katastrophenschutz in der Samtgemeinde Nord-Elm jedoch zukünftig sicherzustellen, sind eine Vielzahl an Investitionen zu tätigen. Um diese begründen zu können, seien derartige Fragen an den Samtgemeindebürgermeister als Dienstherren der Feuerwehr der Samtgemeinde Nord-Elm herangetragen worden. Die Beantwortung der Fragen soll den Stand der aktuellen Situation der Wehren darstellen. Vor einigen Jahren noch konnten die Dienstbücher eingesehen werden, die auch Daten enthielten, bemerkt Herr Dannehl.

Ausschussmitglied Rainer Angerstein stellt den Antrag, nochmals miteinander zu reden.

Torben Mende, FFW, sagt, dass der Rat ein Recht darauf hat, Alter und Gesundheitszustand Ihrer Feuerwehrmitglieder zu erhalten. Die Fragen seien daher nicht zu unrecht gestellt worden.

SGB Matthias Lorenz weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren der Datenschutz erweitert worden ist. Personenbezogene oder -beziehbare Daten sind besonders geschützt. Deshalb hat er hierüber mit der Landesdatenschutzbeauftragten gesprochen. Lediglich Ehrenbeamte stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zur Kommune.

Der Ausschussvorsitzende Malte Mallon erklärt wiederholt, dass die Feuerwehr bei der Erstellung des Bedarfsplanes mitarbeiten solle. Dieser solle zusammen Feuerwehr und Verwaltung erarbeitet werden.

Ausschussmitglied Guido Ruhe bedankt sich für die rege Beteiligung an der Einwohnerfragestunde und hofft auf gute Beteiligung auf der Samtgemeinderatssitzung am 11.09.2017.

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Malte Mallon regt Werbemaßnahmen für neue Feuerwehrmitglieder an. Hier müsste geklärt werden, ob Mittel dafür zur Verfügung stehen und ob es Einschränkungen durch den Datenschutz gibt.

Um 21.20 Uhr schließt Ausschussvorsitzender Malte Mallon die Sitzung und dankt allen Anwesenden für die Mitarbeit.

 

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