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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Gemeinderat Warberg

Donnerstag, 09. Februar 2017 , 19:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Warberg, Gartenweg 5



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Blohm eröffnet die Sitzung um 19 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die Einwohner und Herrn Warnecke.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 02 vom 24.11.2016

Protokoll:

Ratsherr Behme hat eine Anmerkung zum TOP 5:
Bürgermeister Blohm hat von der Abnahme „Im Winkel“ gesprochen. Er fragt nach, ob es sich tatsächlich um eine endgültige Abnahme handelt. Dies wird verneint.

Des Weiteren fragt er nach, wer den Zeitungsartikel der konstituierenden Sitzung in Auftrag gegeben hat, da dieser falsch dargestellt wurde. Hierzu berichtet Gemeindedirektor Klisch, dass er den Zeitungsartikel beauftragt hat, allerdings nicht in dem abgedruckten Wortlaut.

Mit diesen Änderungen wird die Niederschrift einstimmig genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Bürgermeister Blohm berichtet wie folgt:
-Die Gemeindearbeiter haben bei schlechtem Wetter den Keller des DGHs renoviert. Es wurden neue Fenster eingebaut, unter anderem auch in dem großen Gruppenraum.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Gemeindedirektor Klisch berichtet, dass der Haushalt ohne Einschränkungen genehmigt ist.
Weiterhin ist die beschlossene Aufwandsentschädigungssatzung in Kraft getreten.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bürgermeister Blohm unterbricht die Sitzung für die Einwohnerfragestunde. Er weist darauf hin, dass dies eine Fragestunde ist und keine Diskussionsrunde.

Gesa Michaelis fragt an, warum ein Bebauungsplan erstellt wird, für eine Fläche, deren Eigentümer ihre Grundstücke nicht verkaufen wollen.
Bürgermeister Blohm erläutert, dass dies keine korrekte Aussage ist. Er habe mit einem Eigentümer gesprochen, der sein Grundstück verkaufen wollte. Die Gärten der anderen Eigentümer waren nur dann weiter im Gespräch, wenn sie verkaufen wollen. Bei diesem Bebauungsplan geht es um die Verdichtung der Ortschaften, welches vom Gesetzgeber befürwortet wird. Er stellt klar, dass niemand zu einem Verkauf gezwungen wird.
Gemeindedirektor Klisch erläutert, dass diese Planung im Zusammenhang mit der Umfeldgestaltung des Kindergartens steht. Die Kommunikation untereinander ist sicherlich nicht optimal gelaufen, nun ist das Verfahren aber bereits sehr weit fortgeschritten.
Bezüglich der Anliegerkosten wird noch einmal dargestellt, dass die Grundstücke, die an der Straße liegen, eine Wertsteigerung erfahren. Jeder kann dann in seinen Garten bauen oder verkaufen. Aus diesem Grund werden die Grundstücke beitragspflichtig.

Thomas Michaelis fragt an, warum der ehemalige Rat überhaupt einen derartigen Plan beschlossen hat, seiner Meinung nach mussten ja falsche Tatsachen von Verkäufen erzählt worden sein.

Bürgermeister Blohm berichtet, dass es bereits vor ein paar Jahren die Anfrage gab, in einen der Gärten zu bauen. Bereits vor 20 Jahren wurde über eine derartige Bebauung gesprochen. Beim Bau des Feuerwehrgerätehauses 2011 wurde eine ähnliche Bebauung auch bereits mit eingegriffen.

Herr Warnecke berichtet, dass dieses Gebiet sich zur Beplanung anbietet. Zum einen gibt es hier eine kommunale Fläche und die weiteren Flächen sind viele Grünflächen, die teilweise nicht mehr genutzt werden.
Aus planerischer Sicht hat man die Gärten mit einbezogen, um die Straße und auch die Rohrdimensionen so zu planen, dass in 15 oder 20 Jahren das Baugebiet dort erweitert werden können. Durch diesen Plan wird es in der Zukunft leichter, in die Gärten zu bauen. Sollte ein Anlieger dies irgendwann mal vorhaben und dieser Plan existiert nicht, wäre es immer eine Einzelfallentscheidung des Landkreises.

Lutz Schiemenz berichtet, dass er zukunftsorientiert die Fläche zur Lagerung braucht. Demnach würden die „Zukunftspläne“ miteinander kollidieren. Auch er bemängelt die Angelegenheit durch seine Nachbarn erfahren zu müssen.

Gemeindedirektor Klisch erläutert, dass die Sitzungen des Bauausschusses öffentlich waren und damit jeder hätte an den beratenden Sitzungen teilnehmen können.

Gesa Michaelis fragt an, warum die östliche Wiesenfläche nicht mit in die Planungen einbezogen wurde. Dieser Eigentümer hat nach der ersten Planung des Bauausschusses schriftlich erklärt, dass er sein Grundstück nicht verkaufen wird.

Jörn Kaltenbach erklärt, dass hier nur drei Baugrundstücke entstehen und weshalb man nicht im  Außenbereich plane.
Gemeindedirektor Klisch erläutert, dass die Gemeinde Warberg außerhalb keinerlei Flächen mehr besitzt und die Landwirte zum Verkauf nicht bereit sind.

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 20.02 Uhr wieder.

 
TOP 08 Anpassung Selbstverpflichtungsbeschluss Jahresabschlüsse 2010-2015

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsfrau Winschewski beschließt der Rat der Gemeinde Warberg mit 5 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung den Zwischenbericht des Landkreises Helmstedt vom 24.11.2016 zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich, die Verwaltung der Samtgemeinde Nord-Elm in jeder Weise zu unterstützen, den angepassten Zeitplan zur Aufholung der Jahresabschlüsse einzuhalten.



Protokoll:

Gemeindedirektor Klisch erläutert die Vorlage. Er berichtet, dass es seitens des RPA des Landkreises Helmstedt zu Verzögerungen kam und aus diesem Grund ein neuer Zeitplan entstanden ist und somit ein aktueller Selbstverpflichtungsbeschluss gefasst werden muss.

Ratsherr Voges ist der Meinung, dass es sich bei dieser Angelegenheit um eine Verpflichtung handelt, die der Rat nicht beeinflussen kann.  Des Weiteren seien RPA und auch der Landrat der Meinung,  die Verzögerung läge nicht in ihren Reihen. Er ist weiterhin der Meinung, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nicht korrekt ist, da nicht der Landkreis Helmstedt geprüft hat, sondern das Rechnungsprüfungsamt des LK. Der Rat hat auf die Abläufe in der Verwaltung keine Handhabe siehe auch Begründung in der Verwaltungsvorlage. Die Drucksache 01/2017 zur Ratssitzung der Samtgemeinde ist den Ratsmitgliedern der Gemeinde nicht bekannt ist, insbesondere würde der Beschlussvorschlag nicht den Kern des Verzuges treffen.
Daher stellt er den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Der Rat nimmt den Zwischenbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Helmstedt vom 24.11.2016 zur Kenntnis. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten den angepassten Zeitplan zur Aufholung der Jahresabschlüsse einzuhalten. Die Verwaltung der Samtgemeinde wird aufgefordert, den angepassten Zeitplan zur Erstellung der Jahresabschlüsse durch zur Verfügungstellung ausreichender Ressourcen zu garantieren. Bei einem erneut Zeitverzug, der nicht durch Dritte verursacht wird, sind personelle Veränderungen bzw. Konsequenzen durchzuführen. Der Rat erwartet die Vorlage des regelmäßigen Sachstandsbericht des Samtgemeindebürgermeisters.  

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Ratsfrau Winschewski stellt den Antrag, laut Beschlussvorschlag in der Drucksache 001/2017 abzustimmen:


TOP 09 Bebauungsplan "Am Kindergarten"

Beschluss:

Ratsherr Baier beantragt, den Bebauungsplan „Am Kindergarten“ in Gänze wie mehrfach vorgestellt zu beplanen, mit der Maßgabe, dass eine Bebauung des Spielplatzes und die weiteren Maßnahmen noch nicht stattfinden, sodass lediglich das Umfeld des Kindergartens umgesetzt wird.

Ratsherr Behme beantragt im Namen der WWG-Fraktion die namentliche Abstimmung. Für die namentliche Abstimmung ist lt. Geschäftsordnung eine 1/3 Mehrheit notwendig. 4 Ratsmitglieder sind für die namentliche Abstimmung, 5 dagegen. Damit ist die 1/3 Mehrheit erreicht.

Für den Antrag von Ratsherrn Baier sprechen sich die Ratsmitglieder wie folgt aus (alphabetisch durch den Gemeindedirektor aufgerufen und abgestimmt):

Baier:     Dafür
Behme:    Dagegen
Blohm:    Dafür
Hugo:    Dagegen
Krietsch:    Dafür
Romaker:    Dagegen
Schmidt:    Dafür
Voges:    Dagegen
Winschewski:    Dafür

Damit wird mit 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen, die Planung für das Baugebiet „Am Kindergarten“ zu belassen, mit der Maßgabe nur das Kindergartenumfeld zu planen.

Bürgermeister Blohm lässt über die Drucksache 002/2017 abstimmen.

a)    Der Rat der Gemeinde beschließt über die vorliegenden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der beigefügten Beschlussvorschläge im Einzelnen

Dies wird mit 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen.

b)    Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des §§ 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Am Kindergarten“ nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs. 2 und Abs. 3 sowie § 4 Abs. 2 als Satzung.
Zugleich beschließt der Rat die Begründung zum Bebauungsplan „Am Kindergarten“. (Die Begründung wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren aus der Entwurfsverfassung weiterentwickelt.)

Dies wird mit 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen.



Protokoll:

Ratsherr Hugo berichtet, dass bereits beim 1. Abschnitt zum B-Plan die Anlieger beitragspflichtig werden. Da es hier viele verschiedene Interessen vorliegen, kann er dem B-Plan in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.

Ratsherr Behme berichtet, dass in der vorhergegangen Wahlperiode angenommen wurde, dass die Anlieger dieses Vorhaben unterstützen, dies nun aber nach der heutigen Einwohnerfragestunde offensichtlich nicht der Fall ist.

Ratsherr Voges ist der Meinung, dass dies nicht abstimmfähig ist, da die Voraussetzung war, dass Gespräche mit den Anliegern geführt wurden. Weiter ist die Aussage des Landkreises, dass die Innenentwicklung gefördert werden soll, für die Gemeinde Warberg nicht relevant, weil es in einem kleinen Ort um das Miteinander geht.
Des Weiteren war geplant, den Regenwasserkanal in die Rhoder Straße abzuführen. Die Entwässerung nun in ein Gebiet zu entsorgen, welches eh schon hochwassergefährdet ist, hält er für inakzeptabel.

Herr Warnecke erläutert, dass die Entwässerung noch nicht genau geplant ist, es nur eine Möglichkeit ist, über die Schulstraße zu entwässern. Bis zum Birkenweg müssten dann neue Rohre verlegt werden. Dies sind Stauraumröhren. Die Wassermengen lassen sich berechnen, sodass die geeignete Dimension herausgefiltert werden kann.
Ratsherr Voges ist der Meinung, dass ein Computer diese Wassermengen nicht berechnen kann.

Im Laufe der Sitzung wird klar, dass der Vorplatz zum Kindergarten zum Teil auf privatem Grundstück geplant wurde, welches nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn die Fläche nicht zur Verfügung steht, müsste dies neu geplant werden, was zur Folge haben könnte, dass die Kindergartenförderung nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Mittel müssten bis 30.06.2017 abgerufen sein. Herr Warnecke versucht eine Verlängerung des Förderzeitraumes zu bewirken.
Zu den Ausbaubeiträgen kann Herr Warnecke keine Stellung beziehen, da er hierfür kein Fachmann ist.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Romaker berichtet Herr Warnecke, dass der Bebauungsplan keine Voraussetzung für die Fördermittel „Umfeld Kindergarten“ ist.

Der Bürgermeister unterbricht die Sitzung von 20.42 Uhr bis 20.57 Uhr.

Ratsherr Baier berichtet, dass nach der Beratung in der Fraktion vorgeschlagen wird, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen, mit der Maßgabe, dass der Teil des B-Planes, in dem die Baugrundstücke vorgesehen sind, noch nicht erschlossen wird.
Ratsherr Voges entgegnet, dass dies dann dennoch abrechnungsfähig ist und dies vermieden werden sollte.
Gemeindedirektor Klisch antwortet, dass dies nicht so sei, da die Grundstücke noch keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus haben und noch kein beitragspflichtiger Aufwand entstanden sei.

Bürgermeister Blohm gibt den Ratsvorsitz an seine Stellvertreterin Heike Winschewski ab.

Er berichtet, dass die Neugestaltung des Kindergartens bereits seit 2012 in der Diskussion ist. Hierzu hat er sehrwohl Gespräche mit den Anliegern geführt. In einigen Fällen wurde er darauf hingewiesen, dass ein Verkauf nicht stattfinden wird, sodass einige Anlieger nicht angesprochen wurden.
Er erläutert, dass er bereits mit einem Anlieger einig geworden war, diese sich aber davon wieder distanziert hatten. Dies führt er auf falsche Aussagen zurück.
Die Planungen zu diesem B-Plan wurde von allen Stellen als gut befunden, sodass diese Planungen weiter verfolgt wurden. In den umliegenden Gemeinden werden Bebauungspläne beschlossen, nur in Warberg steht kein Bauplatz mehr zur Verfügung.

Nach kurzer weiterer Diskussion übernimmt Bürgermeister Blohm den Vorsitz wieder.


TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Sitzung wird für die zweite Einwohnerfragestunde um 21.15 Uhr unterbrochen.

Sigrid Malinowski fragt an, warum nun über ihr Grundstück verfügt wird und stellt klar, dass sie sich nicht unter Druck setzen lassen.

Gemeindedirektor Klisch bietet den Eheleuten Malinowski ein Gespräch in ruhigerer Runde an.

Die Sitzung wird nach der Einwohnerfragestunde um 21.26 Uhr wieder eröffnet.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsherr Romaker fragt Herrn Warnecke, ob die ganze Planung betroffen ist, wenn das private Grundstück nicht zur Verfügung steht. Herr Warnecke bejaht diese Anfrage.
Weiterhin bemängelt er, dass die Entscheidung über den Bebauungsplan so schnell getroffen wurde und nicht noch einmal darüber nachgedacht wurde.

Auf Anfrage von Ratsherrn Romaker berichtet der Bürgermeister, dass die weitere Vorgehensweise zur Umfeldgestaltung noch fraglich ist. Zunächst muss mit der Förderbehörde gesprochen werden.
Gemeindedirektor Klisch erläutert, dass Erschließungsbeiträge erst nach der Erschließung fällig sind. Da hier vorerst nicht gebaut werden soll, fallen keine Erschließungsbeiträge an.

Ratsherr Hugo bittet Herrn Warnecke zu prüfen, ob eine Planung am Kindergarten möglich ist, ohne den direkten Anlieger beitragspflichtig zu machen. Hierzu erläutert der Gemeindedirektor, dass dies Mittel aus der Förderung sind und deshalb keine Beitragspflicht besteht.

Bürgermeister Blohm schließt die Sitzung um 21.37 Uhr.

 

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