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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Feuerschutzausschuss

Donnerstag, 05. Januar 2017 , 19:00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus Süpplingen, Krumme Straße



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Sitzungseröffnung 19.00 Uhr durch Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Malte Mallon.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Ausschussmitglieder Hubert Friehe und Karl-Heinz Dannehl fehlen entschuldigt. Ratsherr Dannehl wird von Ratsfrau Siegmund vertreten. Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz nimmt an der Sitzung teil. Einige Ortsbrandmeister und Stellvertreter sind als Gäste erschienen. Der Ausschussvorsitzende begrüßt zusätzlich Frau Arifi von der Zeitung.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Tagesordnung wird unter TOP 5 „Sachstand Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf“ aufgenommen, mit TOP 6 Brandschutzbedarfsplan verschieben sich die TOP nach hinten bis TOP 12 Anträge und Anfragen.

 
TOP 04 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Gemeindebrandmeister Matthias Rößchen merkt an, dass man sich vorher im Kommando zum Feuerwehrbedarfsplan Gedanken hätte machen können.

 
TOP 05 Sachstand Feuerwehrgerätehaus Wolsdorf

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz teilt mit, dass es Anfangsprobleme mit dem Geräteneubau in Wolsdorf gab. Es seien jetzt aber Ziegel geliefert worden, Fliesen sind bestellt und werden in 3 Wochen geliefert, Dachstuhl und Sparren sind ebenfalls da. Es wird versucht nach Alternativmaßnahmen gesucht, den Bau dicht zu bekommen, damit drinnen weiter ausgebaut werden kann.

Ratsherrin Siegmund bemerkt, dass alles bestens mit den Eigenleistungen läuft.

 
TOP 06 Brandschutzbedarfsplan

Beschluss:

Ratsherr Ohler stellt den Antrag, Mittel in den Haushalt 2017 für die Erstellung eines Bedarfsplans aufzunehmen. Man geht von ca. 1,00 € pro Einwohner + Mwst. aus und empfiehlt 7.000,00 € aufzunehmen.

Der Empfehlungsbeschluss ergeht einstimmig.

Anmerkung der Protokollführerin:

Einwohnerzahl Stand 09.01.2017 = 5.720 Einwohner – ermittelt durch Einwohnermeldeamt)



Protokoll:

Anmerkung der Protokollführerin:

Ein Brandschutzbedarfsplan ist ein Gutachten über den Zustand des Brandschutzes in einem Verwaltungsbezirk. Er wird als Hilfsmittel eingesetzt, um bedarfsgerechte Planungen und Anschaffungen für den Brandschutz tätigen zu können. Neben der Gefahrenanalyse enthält er den IST-Zustand, den SOLL-Zustand, den Vergleich beider Zustände sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans ist in Niedersachsen jedoch nicht zwingend erforderlich. Allerdings gibt es auch in Niedersachsen Initiativen, die Brandschutzbedarfsplanung gesetzlich zu verankern und die Maßnahmendurchführung zu gebieten. 

Ausschussvorsitzender Mallon erklärt einleitend, dass ein Brandschutzbedarfsplan schon erstellt hätte werden müssen, wenn es zur Fusion mit Helmstedt gekommen wäre. Die Gemeinde Büddenstedt hat eine Bedarfsplan erstellt, weil sie mit Helmstedt fusionieren. Die Erstellung dieses hat ca. ein halbes Jahr gedauert bis zum Ergebnis. Zahlen, Daten und Fakten liegen dann strukturiert vor. So ein Bedarfsplan muss dann umgesetzt werden, aber man ist rechtlich sicher, meint der Ausschussvorsitzende.

Ratsherr Ruhe warnt davor gleich einen Bedarfsplan zu erstellen, man sollte nicht nur die Vorteile darin sehen, vorerst als Ziel aufnehmen und darüber sprechen.

Alle Ausschussmitglieder sind sich einig das Ortswehrprinzip aufrechtzuerhalten, hier liegt ohnehin ein Grundsatzbeschluss vor. Zunächst solle sich das SG-Kommando positionieren, seine Sicht darstellen, Chancen und Risiken darlegen und dann muss dies weiter politisch besprochen werden. Dem Gemeindebrandmeister wird aufgegeben die Gespräche zunächst im Kommando zu führen.

Weiter sind sich die Ausschussmitglieder einig die Erstellung eines Bedarfsplans als Ziel aufzunehmen und dafür Haushaltsmittel in 2017 einzustellen.

 
TOP 07 Feuerwehrgerätehäuser Frellstedt und Süpplingenburg

Protokoll:

Der Samtgemeindebürgermeister führt zum Gerätehaus Frellstedt aus, das man sich auf der letzten Feuerschutzaussitzung im Juni 2016 darauf geeinigt hatte, das Thema Gerätehaus Frellstedt auf die nächste Sitzung nehmen zu wollen. Nachdem die örtlichen Gegebenheiten um das Feuerwehrhaus überhaupt nicht optimal sind, hat man das Thema vorerst ruhen lassen. Überlegungen wegen eines evtl. anderen Standortes müssen erörtert werden. Inzwischen wurde ein SG-Rat gewählt und ein neuer Ausschuss hat sich gebildet. Deshalb könne sich nun weiter mit dieser Thematik beschäftigt werden.

Ortsbrandmeisterin Christine Eßmann berichtet, dass die DIN-Vorschriften im Feuerwehrgerätehaus derzeitig nicht mehr erfüllt sind, es sei nass, Umkleideraum ist gleichzeitig Fahrzeugabstellplatz. Zeichnungen für einen Anbau sind vorhanden, aber die Umsetzung ist zu kostenaufwendig, deshalb habe man den Antrag vorerst fallen lassen, erzählt die Ortsbrandmeisterin. Es muss auf jeden Fall nach einer anderen Alternative gesucht werden.

Die Ausschussmitglieder wollen ähnlich verfahren wie mit dem Geräteanbau Süpplingenburg. Laut Herrn Gröll liegen Entwürfe für einen Anbau Gerätehaus Frellstedt bereits von einer Architektin vor, auch Ausgleichsflächen könnten seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. All dies ist zunächst zu prüfen und nach anderen Möglichkeiten eines An- oder Neubaus zu suchen.

Ratsherr Ohler ist der Meinung, dass ein An- oder Neubau als ein weiteres Ziel mit aufzunehmen sei.                                                               

Nachdem die Ortswehr Süpplingenburg einen Antrag auf Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses gestellt hatte, haben sich die Ausschussmitglieder in der Sitzung im Juni 2016 die Örtlichkeiten genauer angesehen.

Der Ausschussvorsitzende bemerkt, dass Planungsunterlagen für einen Anbau vorliegen und auch hier muss in absehbarer Zeit etwas getan werden.

Ratsherr Ruhe beantragt, den Anbau für das Feuerwehrgerätehaus Süpplingenburg als ein weiteres Ziel aufzunehmen

 
TOP 08 Fortschreibung Investitionsplanung 2017-2021

Protokoll:

Gemeindebrandmeister Rößchen erläutert die Investitionsplanung 2017- 2021, die er erarbeitet hat und allen Ausschussmitgliedern zu Punkt 8 schriftlich vorliegt. Durch technischen Wandel und Überalterung von vorhandener Ausrüstung besteht Ersatzbedarf.

Ausschussmitglied Klaus-Peter Ohler ist der Meinung, dass man bei der Fahrzeugbeschaffung Prioritäten setzen muss.

Der Ausschussvorsitzende spricht sich für die Anschaffung eines HLF für die Ortswehr Süpplingen aus.

Auch Ratsherr Angerstein ist der Meinung, dass man sich mit  Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen rechtzeitig befassen muss, denn ein Fahrzeugkauf nimmt einige Zeit in Anspruch und es sollten nicht geballt Fahrzeuge gekauft werden.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz merkt an, dass ohne Haushaltsmittel keine Ausschreibung erfolgen darf und von Auftragserteilung mindestens ein Jahr bis zur Lieferung eines Fahrzeuges dauern würde.

 
TOP 09 Ziele 2017-2021

Protokoll:

Nach kurzer Diskussion der Ausschussmitglieder werden folgende Ziele 2017-2021 aufgenommen:

  • Fahrzeugbeschaffungen, siehe Investitionsplanung 2017-2021
  • Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplan (Brandschutzbedarfsplan)
  • Anbau Feuerwehrgerätehaus Süpplingenburg und Frellstedt 
  •  Mitgliederwerbung mit finanziellen Mitteln, mit Aktionen (Internet, SG-Homepage) unterstützen
  • Wasserverbände sollen ausreichend Löschwasser zur Verfügung stellen, Klärung von Möglichkeiten bei gemeinsamen Problemen mit Löschwasser, auch bei Projekten Trinkwasser - Löschwasser
  • Bekleidung für Kinderfeuerwehr zur Verfügung stellen

 
TOP 10 Haushalt 2017-Fachbereich 11, Teilbereich 1130 (Brandschutz)

Beschluss:

Der Ausschussvorsitzende erteilt dem Samtgemeindebürgermeister das Wort zur Erläuterung des Haushaltsplanes 2017 für den Bereich Brandschutz.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz teilt mit, dass der Kämmerer eine anderweitige Sitzung hat und er daher den vorliegenden Haushaltsplanentwurf kurz erläutern werde. Die Haushaltszahlen liegt jedem Ausschussmitglied vor.

Ratsherr Mallon fragt an, ob das zweite Sprechfunkgerät für den 2. Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters erforderlich sei.

Gemeindebrandmeister Rößchen ist der Meinung, dass die Beschaffung des Funkgerätes notwendig ist.

Weiter stellt er die neue Einsatzkleidung (Jacke/Helme/Hosen) vor, die kontinuierlich ausgetauscht werde.

Bei den Investitionen soll bei 1263 für die Beschaffung eines HLF die Summe von 230.000 € auf 250.000 € hochgesetzt werden.

Im Finanzplan für 2018 soll die Summe für das TLF 8 für Räbke auf 190.000 € gesetzt werden.

Mit diesen Änderungen wird der Haushalt 2017 einstimmig empfohlen.



Protokoll:


TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Auf die Frage von OBM Leipelt, Feuerwehr Süpplingenburg, wann denn mit einem Anbau begonnen werden kann, antwortet Ausschussvorsitzender Mallon, dass der Bau auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode gebaut werden soll.

Bürgermeister Eckner meldet sich zu Wort und misst den Feuerwehren große Bedeutung  zu, sie leisten ganz hervorragende Dienste.

Er tritt mit einer Bitte an die Verwaltung heran, die Bürgermeister mit in die Belange der Feuerwehren mit einzubinden, gehört zu werden. Er unterstützt das Bauvorhaben für das Süpplingenburger Gerätehaus und erwarte eine Empfehlung für das nächste Jahr aufzunehmen, als Ziel zu definieren. Der Erhalt des Ortswehrprinzips sei wichtig.

Ratsherr Mallon ist nicht der Auffassung dies als Ziel mit aufzunehmen.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende fragt nach Anträgen und Anfragen.

Ausschussmitglied Ratsherr Angerstein berichtet über das neue Wehr an der Krugstraße in Räbke. Damit ist hier die Löschwasserversorgung gewährleistet und dankt der Verwaltung für die Umsetzung. Ende Januar 2017 wird die Einweihung stattfinden.

Ausschussvorsitzender Mallon trägt vor, dass der Landkreis Helmstedt, zuständig für den Einsatz der Kreisfeuerwehr, den Verdienstausfall der eingesetzten Feuerwehrmitglieder nicht mehr trägt und dies den Gemeinden übertragen hat.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz wird gebeten diese Thema mit in die HVB-Runde zu nehmen, damit diese Kosten wieder vom Landkreis übernommen werden.

Anmerkung der Protokollführerin:

Dem Landkreis obliegt zur Erfüllung seiner übergemeindlichen Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gem. § 3 NBrandSchG der Einsatz der Kreisfeuerwehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich der Landkreis der gemeindlichen Feuerwehren in seinem Zuständigkeitsbereich.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen Ende 2013 bezieht sich nun die Zuständigkeit des Landkreises auf die bloße Koordination, Organisation und Planung. Bei Einsätzen der Kreisfeuerwehr wurden Erstattungen und Entschädigungen bislang vom Landkreis Helmstedt getragen. Durch die oberrichterliche Rechtsprechung ist nunmehr festgelegt, dass es nach dem NBrandSchG an einer Anspruchsgrundlage gegenüber dem Landkreis mangelt. Anträge sind daher an die Gemeinde, bei der der Feuerwehrangehörige Mitglied ist, zu richten. Dies gilt nicht bei Ansprüchen durch Einsätze, die eindeutig dem Katastrophenschutz zuzuordnen wären.

  

Ausschussvorsitzender Mallon schließt die Sitzung 21:30 Uhr.

 

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