Entgeltordnung für die Kindertagesstätten (Geschwisterbonus)
Protokoll:
Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt eingangs, dass zuletzt die Entgelte 2016 angepasst worden sind. Die Eltern haben ihren Unmut über die Unterrichtungsart der Entgelte und die Kurzfristigkeit geäußert. Es wurden Gespräche mit den Eltern geführt. Besonders wurde hier der Geschwisterbonus hervorgehoben. In anderen Kommunen sei dieser besser. Weiterhin wurde angemerkt, wenn die Entgelte erhöht werden, dass auch das Betreuungsangebot verbessert werden müsse. Frau Helsdörfer berichtet über den derzeitgen Geschwisterbonus. Für das 1. Geschwisterkind wird ein Bonus von 25% eingeräumt, beim 2. Und jedem weiterem Geschwisterkind 50%. Die Forderung der Eltern ist 50% Geschwisterbonus bei allen Kindern. Der Geschwisterbonus in den anderen Kommunen stellt sich wie folgt dar: Helmstedt – 2. Geschwisterkind – 50% ; 3. Geschwisterkind – 75% Mariental – 1. Geschwisterkind – 25 % ; 3. Geschwisterkind – 50 % Schöningen – 2. Geschwisterkind – 50 % ; 3. Geschwisterkind – 75 % Königslutter - 2. Geschwisterkind – 50 % ; 3. Geschwisterkind – 75 % Ausschussmitglied Thranitz erklärt, dass man sich die bisherigen Entgelte erneut anschauen müsste um hierzu eine Äußerung treffen zu können. Allg. Vertreter des SGB Klisch erklärt, dass auch der Deckungsgrad nicht außer Acht gelassen werden sollte. Wolfenbüttel sind die Tagesstätten auch wesentlich teurer. Bisher war Nord-Elm immer preiswert und man habe sich weniger Gedanken über die Gebührenstaffeln gemacht. Inzwischen wurden aus den 5 Staffeln nunmehr 7 Staffeln. Ausschussmitglied Eckner möchte wissen, in welchen Staffeln sich die Geschwisterkinder befinden. Frau Helsdörfer erklärt, dass es eine derartige Aufstellung bereits zur Entgeltdiskussion vergangenes Jahr gegeben hat. Die Geschwisterkinder sind viele in der oberen Einstufung. Nach kurzer Aussprache einigt sich der Ausschuss darauf dieses Thema erneut zu behandeln.
|