121. Verbandsversammlung des Wasserverbandes-Weddel-Lehre am 13.12.2016; Weisungsbeschlüsse
Beschluss:
Nach dem sich Ratsherr Röhr dafür ausgesprochen hat, über die Weisungsbeschlüsse en bloc abstimmen zu lassen, fasst der Samtgemeinderat einstimmig die nachstehenden Beschlüsse: 121. Verbandsversammlung des Wasserverbandes-Weddel-Lehre am 13.12.2016; Weisungsbeschlüsse a) Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2017 Beschlussvorschlag: Für das Geschäftsjahr 2017 wird der Wirtschaftsplan mit der Veranlagungsregel in der vorgelegten Fassung gemäß § 7 Pkt. 7 i.V.m. § 22 der Verbandssatzung, festgesetzt. b) Trinkwasserpreisblatt 2017 und Abwasserpreisblatt 2017 Beschlussvorschlag: Das Trinkwasserpreisblatt 2017 und das Abwasserpreisblatt 2017 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Neufassung der Satzung des WWL zum 01.01.2017 Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Satzung des WWL zum 01.01.2017. d) Anpassung der "Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV des WWL" Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Anpassung der "Ergänzenden Bestimmungen zu der AVBWasserV des WWL in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2017. e) Ergänzung der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in den Gemeinden Cremlingen und Lehre sowie der SG Nord-Elm" (AEB) Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Ergänzung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in den Gemeinden Cremlingen und Lehre sowie der SG Nord-Elm in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2017. f) Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand-Optionserklärung zum § 2 b Umsatzsteuergesetz Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Abgabe der Optionserklärung zum § 2 b Umsatzsteuergesetz.
Protokoll:
Ratsvorsitzende Siegmund weist eingangs darauf hin, dass der Samtgemeindeausschuss die Weisungsbeschlüsse für die 121. Verbandsversammlung des Wasserverbandes-Weddel-Lehre empfohlen hat. Auf Nachfrage des Ratsherrn Groß erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass man mit der zu beschließenden Neufassung der Satzung des WWL dem Wasserverband die Möglichkeit einräume, im Bereich des Hochwasserschutzes für seine Mitgliedsgemeinden tätig zu werden. Weiterhin führt er aus, dass mit der Ergänzung der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in den Gemeinden Cremlingen und Lehre sowie der SG Nord-Elm" (AEB) keine Gebührenerhöhung verbunden ist. Ziel sei es vielmehr, durch die Überarbeitung bzw. Ergänzung dieser Allgemeinen Entsorgungsbedingungen eine rechtskonforme Vorschrift zu erhalten.
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