Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Beschluss:
Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass den erforderlichen Weisungsbeschlüssen einstimmig im Umlaufverfahren zugestimmt worden ist. Die Gesellschafterbeschlüsse finden unter Verzicht auf alle nach dem Gesetz oder Gesellschaftsvertrag bestehenden Form- und Fristerfordernisse im schriftlichen Umlaufverfahren, GV Nr. 01/01/16 (Anlage 1) statt. Die Beschlüsse der ersten Gesellschafterversammlung 2016 der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH finden im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Feststellung des Jahresabschlusses 2015, GV Nr. 02/01/16, (Anlage 2) Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.530.056,23 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 31.767,20 € festgestellt und der Bilanzgewinn in Höhe von 24.571,16 € zu einem Teil in Höhe von 20.000,00 € gemäß den Gesellschaftsanteilen ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von 4.571,16 € auf neue Rechnung vorgetragen. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015, AV Nr. 03/01/16 (Anlage 3) Den Geschäftsführern Christian Seidenkranz und Marcus Diekmann wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015, AV Nr. 04/01/16 (Anlage 4) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Bestellung Wirtschaftsprüfer für 2016, GV Nr. 05/01/16 (Anlage 5) Das Unternehmen Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Hannover wird für das Geschäftsjahr 2016 zum Wirtschaftsprüfer bestellt.
Protokoll:
Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass den erforderlichen Weisungsbeschlüssen einstimmig im Umlaufverfahren zugestimmt worden ist. Ratsherr Groß führt hierzu aus, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH ihm die bis zum 31.08.2016 zur Abstimmung kommenden Weisungsbeschlüsse erst am 26.08.2016 übermittelt habe. Diese kurze Zeitspanne sei in keinster Weise ausreichend, um eine ordnungsgemäße Prüfung dieser Unterlagen vornehmen zu können. Er hält dieses Verfahren für rechtlich äußerst bedenklich und wird dieses zukünftig so auch nicht mehr mittragen. Auch Samtgemeindebürgermeister Lorenz bemängelt, dass die Unterlagen schon im Juni hätten vorgelegt werden können. Er wird in der Sache ein Gespräch mit den Geschäftsführern führen.
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