Bebauungsplan "Vor dem Schierpke"
-Beschlussfassung über die
Stellungnahmen aus der öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und
-Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB -
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: a) Der Rat der Gemeinde beschließt einstimmig über die vorliegenden Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der beigefügten Beschlussvorschläge im Einzelnen. b) Der Rat der Gemeinde beschließt einstimmig aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan "Vor dem Schierpke" nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB als Satzung.
Zugleich beschließt der Rat einstimmig die Begründung zum Bebauungsplan "Vor dem Schierpke".
Protokoll:
Gemeindedirektor Matthias Lorenz erläutert einzelne Punkte der DS 022/2016, darunter die Punkte1.1.2 "Art der baulichen Nutzung", 1.1.3 "Gewerbelärm, 1.1.4 "Verkehrslärm" 1.1.5 "Natur und Landschaft", 1.1.8 "Grünfläche im Süden, Nachbarschaftsrecht", 1.1.9 "Grünfläche im Süden". Bürgermeister Harald Schulze zeigt kurz den Werdegang und die Notwendigkeit des Baugebietes auf.
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