Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2008; 1. Änderung zur Nutzung der Windenergie; 2. Offenlage; hier: Stellungnahme der Gemeinde Süpplingenburg
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die Stellungnahme in der vorgelegten Fassung mit nachfolgenden in die Stellungnahme einzuarbeitenden Ergänzungen an den Zweckverband Großraum Braunschweig zu senden: Auf die Aufrechterhaltung der ersten Stellungnahme der Gemeinde Süpplingenburg wird ausdrücklich hingewiesen. Ableitung der gewonnenen Energie Die von der Anwaltskanzlei dargelegten drei Änderungen 1. Differenzierung Windräder 2. Einsichtnahme der Beteiligten - Verstoß gegen NKomVG 3. Gutachten Kläranlage - Seite 8 der Stellungnahme
Protokoll:
Frau Pickbrenner erläutert, dass im Büro Schwerdt und bei Herrn Schmidt von der ILE-Region wegen einer Stellungnahme nachgefragt wurde. Herr Schmidt schlug vor, die gleiche Stellungnahme nochmals einzureichen. Die Gemeinde Süpplingen hat Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Moeskes zur Erstellung einer Stellungnahme beauftragt, Süpplingenburg hat sich angeschlossen. Für die erneute Stellungnahme durch Herrn Moeskes sind 2.400 Euro in den Haushalt eingestellt. Nach Meinung von Herrn Groß wurden hier die Mittel verfehlt eingesetzt. Mit entsprechend vorhandenen Text-Bausteinen im Internet hätte eigenständig eine erneute Stellungnahme erstellt werden können. Die Abgabe einer Stellungnahme berechtigt zur Klageerhebung, und nur das ist seiner Meinung nach wichtig. Eine wichtige zu klärende Frage wäre lt. Herrn Groß, wie der gewonnene Strom abtransportiert werden kann. Welche Leitungen sind dafür vorhanden bzw. was muss noch gebaut werden. Diese Frage kann derzeit niemand beantworten. Die Behauptung, dass keine entsprechenden Leitungen zum Abtransport des Stromes vorhanden sind, sollte in die Stellungnahme mit aufgenommen werden.
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