7. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten
Beschluss:
Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden Gottschalt empfiehlt der Fin.-A. dem SGR einstimmig die Beschlussfassung der 7. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten in der vorliegenden Fassung.
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Gottschalt berichtet einleitend, dass der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am 30.11.2015 beschlossen hat, über die Änderung der Entgeltordnung zu entscheiden, wenn diese mit konkreten Zahlen durch das DRK belegt werden können. Auf Nachfrage von Ratsherr Gröll erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass beabsichtigt sei, die im Eigentum der Mitgliedsgemeinden stehenden Kindertagesstätten zu einem einheitlichen Mietpreis von 3 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete an das DRK zu vermieten. Die Abrechnung erfolgt über die Kreiswohnungsbaugesellschaft Helmstedt. Herr Klisch ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Gemeinden berechtigt sind, den Mietpreis anzupassen, wenn sie bauliche Veränderungen an den Kindertagesstätten, vornehmen, die zu einer höheren jährlichen Abschreibung führen. Das Gleiche gilt für Neubauten von Kindertagesstätten. Mit der vorliegenden Entgeltordnung, so Herr Klisch, werde es statt bisher vier nun neun Einkommensstufen geben. Damit sollten besonders Eltern mit geringen Einkommen geschont werden. Bei einer Gebührenerhöhung über 50 % der ungedeckten Kosten - gemäß der Vorlage - würde ein Kostendeckungsgrad von 25 bis 30 % erzielt werden. Damit würde der Kostendeckungsgrad exakt im Rahmen der Landesempfehlung liegen. Ratsherr Angerstein begrüßt die differenzierte Staffelung, die es auch Eltern mit geringerem Einkommen erlaube, ihre Kinder in die Kindertagesstätten zu schicken. Auf Nachfrage des Ratsherrn Groß hinsichtlich des zu erreichenden Kostendeckungsgrades erklärt Herr Klisch, dass sich die zu erwartenden Neuanmeldungen auch positiv auf diesen Deckungsrad auswirken werden. Ratsherr Groß stellt daher fest, dass mit den zu erwartenden Belegungszahlen ein zu erreichender Deckungsgrad von 25 % realistisch ist.
|