Selbstverpflichtungsbeschluss zur Vorlage rückständiger Jahresabschlüsse
Beschluss:
Der Rat nimmt den Zwischen-Prüfungsbericht es LK Helmstedt vom 30.10.2015 zur Kenntnis und verpflichtet sich, die Samtgemeindeverwaltung zur Einhaltung des aufgestellten Zeitplanes zur Aufholung der Jahresabschlüsse aufzufordern.
Protokoll:
Gemeindedirektor Klisch verweist auf die erstellte Beschlussvorlage und erläutert wie folgt: Die Landesregierung hat das Haushaltsrecht von der Kameralistik auf die Doppik beschlossen. Die Samtgemeinde Nord-Elm und die Mitgliedsgemeinden haben die Umstellung bereits sehr schnell umgesetzt. Letzte Möglichkeit zur Umstellung auf die Doppik war der 31.12.2012. Die Samtgemeinde Nord-Elm und die Mitgliedsgemeinden stellten bereits zum 01.01.2009 um. Mit der Einführung der Doppik ist auch eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Damit ist eine Inventur verbunden. Im Mai 2009 wurde die Inventur und die Eröffnungsbilanz dem Landkreis Helmstedt vorgelegt. Dieser hat die Bilanzen und Inventuren gesammelt. Ende 2009 hat der Samtgemeindebürgermeister beim Landkreis Helmstedt nachgefragt, wie der Sachstand der Prüfung ist. Als Erwiderung vom Landkreis Helmstedt kam lediglich, dass nichts eingegangen ist. Nachdem die eingereichten Unterlagen gesucht und gefunden worden, ging es in die Prüfung. Zwischenzeitlich hat aber die Stadt Helmstedt und der Landkreis Helmstedt die Eröffnungsbilanzen eingereicht. Die Prüfung der Unterlagen der Samtgemeinde Nord-Elm erfolgte somit viel später. Im Jahr 2010 wurde die Eröffnungsbilanz zurück gereicht, da sie den Anforderungen nicht entsprochen haben. Es gab einige Umstimmigkeiten mit verschiedenen Posten der Eröffnungsbilanz. Nachdem die Korrekturen vorgenommen worden sind, wurden die Unterlagen erneut eingereicht. Ende 2013 war die Prüfung der Samtgemeinde Nord-Elm und deren Mitgliedsgemeinden erfolgt. Das Haushaltsrecht (GemHKVO) sieht vor, dass 3 Monate nach Beendigung des Jahres der Haushalt abzuschließen und die Jahresrechnung vorzulegen ist. Die Eröffnungsbilanz ist allerdings Grundlage für die Endzahlen des Jahresabschlusses. Die Eröffnungsbilanz wurde aber erst im Jahr 2013 eröffnet und somit konnte kein Jahresabschluss erfolgen. 2014 wurde in der Samtgemeinde Nord-Elm eine Stelle geschaffen, die die Abschlüsse nachholt. Durch einen häuslichen Unfall ist diese Arbeitskraft 1/2 Jahr ausgefallen. Bis dahin hat der Landkreis Helmstedt die Nichterstellung der Jahresabschlüsse geduldet. Im Sommer 2015 hat der Landkreis Helmstedt alle Gemeinden angeschrieben, entweder die Eröffnungsbilanz oder eben die fehlenden Jahresabschlüsse vorzulegen. Ansonsten werden keine neuen Haushalte mehr genehmigt. Um dennoch handlungsfähig zu bleiben, wurde mit dem Landkreis Helmstedt der selbstverpflichtende Beschluss ausgearbeitet. Der Zeitplan wurde zusammen mit dem Rechnungsprüfungsamt erstellt. Im Jahr 2021 soll das Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen, liegt die Verwaltung im Zeitplan des Beschlusses. Sofern der Selbstverpflichtungsbeschluss gefasst wird, wird der Landkreis Helmstedt keine Probleme bei neuen Haushalten machen und die Haushalte genehmigen. Es ist durchaus bewusst, dass die Mitgliedsgemeinden keinerlei handhabe zur Ausführung des Beschlusses haben. Aus diesem Grund hat der Samtgemeinderat den Selbstverpflichtungsbeschluss erweitert. Er hat nunmehr Sorge zu tragen, dass das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird und die Mitgliedsgemeinden alle 3 Monate einen Bericht über den Sachstand der Jahresabschlüsse erhalten. Sofern die Samtgemeindeverwaltung in Verzug gerät, so kann der Gemeinderat direkt darauf hinweisen und eine Nacharbeitung verlangen. Bürgermeisterin Siegmund ergänzt, dass dieser Beschluss ein Druckmittel gegen den Samtgemeinderat und den Samtgemeindebürgermeister ist. Ratsherr Denecke bemängelt die extreme Bürokratie sowie keinerlei Möglichkeiten zur Umsetzung des Beschlusses zu haben. Ratsherr Ohler erklärt, dass die Aufgabe der Samtgemeinde Nord-Elm obliegt. Bisher habe man keinen Druck seitens des Landkreises Helmstedt gehabt. Dieser wird nun aufgebaut und die Gemeinden müssen handeln. Besonders ist die Samtgemeindeverwaltung in der Pflicht, bei Verzug auch das Personal aufzustocken oder eben anders zu handeln. Es muss nun weiter voran geschritten werden, damit die Bürgermeisterin und der Gemeindedirektor auch für die Jahre entlastet werden können. Ratsherr Meinel ist der Auffassung, dass der Landkreis Helmstedt ebenfalls Fehler gemacht hat. Sofern keine Haushaltsgenehmigung aufgrund des fehlenden Beschlusses erfolgt, wäre dies für die Gemeinde fatal. Ratsherr Stielau bemängelt die Beschlussvorlage und bedankt sich für die lange Ausführung des Zeitablaufes. Die Samtgemeinde erhält von der Gemeinde die Umlage und empfindet es schlecht, wie der Informationsfluss gewesen ist. Weiterhin hat der Landkreis Helmstedt ebenfalls schlecht mitgearbeitet. Besonders hebt er das knapp bemessene Personal hervor. Ein nochmaliger Ausfall kann sich nicht geleistet werden. Gemeindedirektor Klisch erklärt, dass man trotz des knappen Personals gut im Zeitplan ist. Bei einem Aufalls müsse die Samtgemeinde schnell reagieren. Das Rechnungsprüfungsamt ist auf die kommenden Jahresabschlüsse vorbereitet. Ratsherr Stielau fragt nach, weshalb bei einer Fusion die Abschlüsse bereits 2017 vorliegen können. Weiterhin möchte er wissen, welche Handhabe die Gemeinde bei einer Nichteinhaltung des Zeitplanes hat. Gemeindedirektor Klisch erklärt, dass bei einer Fusion die Prüfungen einem schnelleren Ablauf unterzogen werden. Die Bedenken zur Nichteinhaltung kann in der Samtgemeinde nachvollzogen werden. Hier ist der Samtgemeinderat in der Pflicht. Wenn nötig muss eine Fremdfirma angewiesen werden. Bürgermeisterin Siegmund erklärt, dass man sich in der Samtgemeinde vor einigen Jahren Gedanken zu einer Fremdfirma gemacht habe. Dieses wurde abgelehnt. Ratsherr Ohler ergänzt, dass zu diesem Zeitpunkt kein Druck seitens des Landkreises Helmstedt aufgebaut worden ist. Ratsherr Niebuhr merkt an, dass die Personalkosten für die Jahre hinweg sehr hoch sind. Eine Vergabe an eine Fremdfirma die wesentlich schneller wäre, käme da günstiger. Gemeindedirektor Klisch erklärt, dass nicht die Erstellung der Jahresrechnung das aufwändigste an dem Verfahren ist, sondern die Prüfung des Abschlusses. Ein Haushaltsjahr kann aufgrund der Organisation der Samtgemeinde Nord-Elm erst abgeschlossen werden, wenn alle Gemeinden geprüft worden sind. Das geprüfte Jahr dient immer als Grundlage für die Anfangsbestände des Folgejahres. Bisher habe man alles mit bestehendem Personal geschafft, in dem man verschiedene Stellen und Arbeitsabläufe optimiert habe. Überstunden wurden nicht ausgezahlt, sondern im Rahmen der Gleitzeit abgearbeitet. Ratsherr Mallon bemängelt, dass man auch auf einen neuen Gemeinderat schauen muss. Diesem erlegt man den Beschluss mit auf. Dieser wird durch den Beschluss mit gebunden. Nach kurzer Diskussion, unterbricht Bürgermeisterin Siegmund die Sitzung von 20:20 Uhr bis 20:30 Uhr. Ratsherr Denecke ist der Ansicht, dass der Beschluss so nicht gefasst werden kann und daher umformuliert werden sollte. Gemeindedirektor Klisch weist darauf hin, dass gemäß des GemHKVO der Rat für die Jahresabschlüsse zuständig ist. Nach kurzer Aussprache, fasst der Rat der Gemeinde Wolsdorf einstimmig folgenden Beschluss.
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