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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 30. November 2015 , 18:00 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der stellv. Ratsvorsitzende Friehe eröffnet die öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der stellv. Ratsvorsitzende Friehe stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Samtgemeinderates fest.

Die Ratsherrn Klaus Röhr und Friedrich-Ernst Voges fehlen entschuldigt.

Im Anschluss erheben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute zu Ehren der Terroropfer von Paris und aus Anlass des von Terroristen abgeschossenen russischen Passagierflugzeuges auf der Sinai-Halbinsel.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 29 vom 05.10.2015

Beschluss:

Die Niederschrift lfd. Nr. 29 vom 05.10.2015 (öffentlicher Teil)  wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über wichtigeAngelegenheiten der Samtgemeinde wie folgt:

Einstellung von Auszubildenden

Der Samtgemeindeausschuss hat beschlossen, dass zum 01.08.2016 je nach Eignung bis zu zwei Auszubildende für die Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellte eingestellt werden können.

1. Nachtragshaushalt 2015

Die Genehmigung für den 1. Nachtragshaushalt 2015 liegt vom Landkreis Helmstedt vor.

Gesetzgebungsverfahren zur Neubildung der Stadt Helmstedt

Eine Expertenanhörung hierzu findet am 03.12.2015 im Innenausschuss des Landtages statt.

Neujahrsempfang 2016

Der Neujahrsempfang findet am Sonntag, 10.01.2016, auf der Burg Warberg statt.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über die Ausführung von Beschlüssen wie folgt:

Zu TOP 08: Wahl Schiedsperson und stellv. Schiedsperson

Herr Bernd Schröder, Warberg, und Herr Gottfried Strube, Warberg, haben die Wahl zur Schiedsperson bzw. zur stellvertretenden Schiedsperson für die Amtszeit 2015 - 2020 angenommen.

Zu TOP 09: Flächennutzungsplan, 18. Änderung (Wolsdorf) a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen §§ 4 (2) und 3 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss

Die Beschlüsse hinsichtlich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sind an den Landkreis Helmstedt zur Veröffentlichung weitergeleitet worden.

Zu TOP 10: Kommunal-Investitionsförderpaket (KIP): Festlegung des Förderbereichs bzw. der Förderbereiche

Der Förderbereich wurde festgelegt.

Zu TOP 11: Projekt "Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Helmstedt"

Das Projekt "Interkommunale Zusammenarbeit" soll wiederbelebt werden. Diese Aussage ist dem Landkreis Helmstedt mitgeteilt worden.

Zu TOP 12: Beschluss über eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Neubildung der Stadt Helmstedt

Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Neubildung der Stadt Helmstedt ist dem MI und dem Nds. Landtag mitgeteilt worden.

Zu TOP 13: Beschluss über eine kommunale Verfassungsbeschwerde für den Fall einer etwaigen Fusion mit der Stadt Helmstedt

Zu TOP 14: Beschluss über ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall einer etwaigen Fusion mit der Stadt Helmstedt

Die Beschlüsse über die kommunale Verfassungsbeschwerde und den Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall einer etwaigen Fusion mit der Stadt Helmstedt werden je nach Ausgang des Gesetzesverfahrens zur Anwendung gelangen.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Auf Nachfrage der Süpplingenburger Eltern und Erzieherinnen des Süpplingenburger Kindergartens erklärt  Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass es nach der Mietkündigung der Kindergarten-Räume intensive Gespräche mit dem DRK Helmstedt geben werde. Bei der Übertragung der Kindergärten auf die Samtgemeinde und dann in die Trägerschaft des DRK Helmstedt sei auch ein Bestandsschutz vereinbart worden.

Hierzu ergänzt Herr Klisch, dass prioritär ein Raum in Süpplingenburg gesucht werde.

Ratsherr Groß bat die Zuhörerinnen um Verständnis. Sowohl der Kindergarten wie auch die Gemeinde Süpplingenburg sind von dieser Kündigung überrascht worden. Nunmehr gelte es die Situation grundsätzlich zu sondieren und mit allen Beteiligten nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

Abschließend erklärte stellv. Ratsvorsitzender Friehe, dass man die Süpplingenburger Eltern über den Sachstand auf dem Laufenden halten und zu gegebener Zeit einen Info-Abend durchführen werde.

 
TOP 08 Sachstand: Flüchtlingsproblematik

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über ein Treffen mit Sts Mahnke, den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte sowie der Landräte im Bereich der ehemaligen Bezirksregierung Braunschweig am 09.10.2015. Auch der Braunschweiger Polizeipräsident hat  an der Besprechung teilgenommen. Mahnke verdeutlichte die Situation. Über 1.000 Flüchtlinge kommen derzeit täglich nach Niedersachsen. Die Erstaufnahmestellen sind überlastet. Hier werden nun die Landkreise mit herangezogen. Für die Städte und Gemeinden werden die Verteilquoten angehoben. Nord-Elm hat noch die Quote 77 Flüchtlinge. Ab Februar 2016 ist mit einer Verdoppelung der Quote zu rechnen. 59 Flüchtlinge sind bereits untergebracht. In der 23. KW soll zwischen 9 - 11 Flüchtlinge kommen, die dann in einem angemieteten Haus in Räbke untergebracht werden. Die restlichen Flüchtlinge bis zur Erfüllung der Quote werden im Dezember in Süpplingen untergebracht. Angebote für Häuser und Wohnungen gibt es nach wie vor. Für die Quote in 2016 sieht der SGB schon jetzt gesicherte Kapazitäten von ca. 50 %.

Hinsichtlich der im Zuge der Zuweisung verstärkt kommenden Flüchtlingskinder erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass die Grundschule versucht, eine Sprachlernklasse einzurichten und sich dafür um eine geeignete Lehrkraft bemüht.

Wer Personen kennt, die ehrenamtlich in der Sache helfen wollen, sollen bitte an die Verwaltung verweisen. Bedarfe für Mobiliar, Fahrräder, Fernseher bestehen nach wie vor.

 
TOP 09 120. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Weddel-Lehre am 10.12.2015; Weisungsbeschlüsse

Beschluss:

Nach dem Samtgemeindebürgermeister Lorenz den Sachverhalt kurz erläutert hat, fasst der Samtgemeinderat auf Antrag des Ratsherrn Schlünz einstimmig die nachstehenden Beschlüsse: 

120. Verbandsversammlung des WWL am 10.12.2015; Weisungsbeschlüsse

Als Stimmführer wird SG-Ratsherr Klaus-Dieter Groß vorgeschlagen. Bei Verhinderung fungieren die Delegierten in alphabetischer Reihenfolge als Vertreter: Detlef Gottschalt, Erich Gröll, Silvia Liebermann, Harald Schulze, Sabine Siegmund.

a) Vorlage des Berichtes über die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2014 der Prüfstelle für Wasser- und Bodenverbände im Wasserverbandstag e.V. gem. § 2 Abs. 3 Nds. AGWVG

Beschlussvorschlag: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

b) Beschluss über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung gemäß § 7 Abs. 1 Pkt. 8 und § 25 der Verbandssatzung

Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt entsprechend der Empfehlung der Prüfstelle für Wasser- und Bodenverbände die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2014 zu erteilen.

c) Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2016

Der Vorstand hat in der Sitzung am 17.11.2015 den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 abschließend beraten und der Verbandsversammlung die Festsetzung empfohlen. Bei der Wasserversorgung kommt es zu folgenden Veränderungen: Der Versorgungsgrundpreis für den Standard-Hauswasserzähler QN 2,5 beträgt 8,20 (Alt 7,70) Euro/Monat, QN 6-10 23,70 (Alt: 22,30) Euro/Monat, QN 15 42,00 (Alt:39,40) Euro/Monat, QN 40 95,00 (89,40) Euro/Monat.

Beschlussvorschlag: Für das Geschäftsjahr 2016 wird der Wirtschaftsplan mit der Veranlagungsregel in der vorgelegten Fassung gemäß § 7 Pkt. 7 i.V.m. § 22 der Verbandssatzung, festgesetzt.

d) Trinkwasserpreisblatt 2016 und Abwasserpreisblatt 2016

Beschlussvorschlag: Das Trinkwasserpreisblatt 2016 und das Abwasserpreisblatt 2016 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.


TOP 10 Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH am 15.12.2015; Weisungsbeschlüsse

Beschluss:

Ratsherr Groß zeigt sich erfreut über die arbeitnehmerfreundliche Ansetzung des Sitzungstermins - nunmehr sei es auch ihm möglich, an der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH teilzunehmen.

Im Anschluss hält Samtgemeindebürgermeister Lorenz einen kurzen Sachstandsbericht, bevor der Samtgemeinderat auf Antrag des Ratsherr Schulze mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die folgenden Weisungsbeschlüsse fasst:

Feststellung des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015, GV-Nr. 01/02/15

Die Gesellschafterversammlung möge beschließen:

Das Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 wird genehmigt. Änderung des Gesellschaftsvertrages (§ 2 Gegenstand des Unternehmens, § 4 Stammkapital) GV 02/02/15

Die Gesellschafterversammlung möge beschließen:

  • 1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird in Form einer Barkapitalerhöhung von 25.000,- € um 225.000,- € nominal auf 250.000,- € erhöht. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden keine neuen Geschäftsanteile ausgegeben, sondern die bestehenden Geschäftsanteile wie folgt aufgestockt: der Geschäftsanteil Nr. 1 der Stadtwerke Königslutter GmbH von 8.109,00 € um 72.981,00 € auf 81.090,00 €,
  • der Geschäftsanteil Nr. 2 der Samtgemeinde Nord-Elm von 3.927,00 € um 35.343,00 € auf 39.270,00 €,
  • der Geschäftsanteil Nr. 3 der Gemeinde Mariental von 714,00 € um 6.426,00 € auf 7.140,00 €
  • der Geschäftsanteil Nr. 4 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG von 12.250,00 € um 110.250,00 € auf 122.500,00 €.
  • Die Aufstockung der Geschäftsanteile erfolgt zum Nennbetrag. Die vorstehenden Erhöhungsbeträge sind bis zum 23. Dezember 2015 in voller Höhe in bar zu erbringen.

2. Zur Übernahme des erhöhten Stammkapitals werden zugelassen:

  • die Stadtwerke Königslutter GmbH hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 8.109,00 € (Geschäftsanteil Nr. 1) mit einem Erhöhungsbetrag von 72.981,00 €,
  • die Samtgemeinde Nord-Elm hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 3.927,00 € (Geschäftsanteil Nr. 2) mit einem Erhöhungsbetrag von 35.343,00 €,
  • die Gemeinde Mariental hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 714,00 € (Geschäftsanteil Nr. 3) mit einem Erhöhungsbetrag von 6.426,00 €,
  • die Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 12.250,00 € (Geschäftsanteil Nr. 4) mit einem Erhöhungsbetrag von 110.250,00 €.

3. § 4 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 250.000,00 €"

4. § 2 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst:

"Der Gesellschaftszweck erstreckt sich auch auf Aufgaben der Erzeugung von und Versorgung mit Energie, Wärme, Wasser und Telekommunikation sowie den Vertrieb und die Verpachtung von Anlagen zur Energieerzeugung und Energieverteilung innerhalb des Landkreises Helmstedt. Es können zudem Abnahmestellen außerhalb des Landkreises Helmstedt mit Energie versorgt werden, wenn es sich dabei um Abnahmestellen von Kunden handelt, die ebenfalls über Abnahmestellen im Landkreis Helmstedt verfügen."

Bildung einer Kapitalrücklage, GV Nr. 03/02/15

Beschlussvorschlag:

Die Gesellschafterversammlung möge beschließen:

1. Die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 367.500,00 (in Worten: Euro dreihundertsiebenundsechzigtausendfünfhundert) an die Gesellschaft leisten.

2. Die Stadtwerke Königslutter GmbH wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 243.270,00 (in Worten: Euro zweihundertdreiundvierzigtausendzweihundertsiebzig) an die Gesellschaft leisten.

3. Die Samtgemeinde Nord-Elm wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 117.810,00 (in Worten: Euro einhundertsiebzehntausendachthundertzehn) an die Gesellschaft leisten.

4. Die Gemeinde Mariental wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 21.420,00 (in Worten: Euro einundzwanzigtausendvierhundertzwanzig) an die Gesellschaft leisten.

5. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH wird angewiesen, diese Einlagen in Höhe von insgesamt EUR 750.000,00 (in Worten: Euro siebenhundertfünfzigtausend) gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH einzustellen.


TOP 11 Bildung einer Einheitsgemeinde

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass das Thema auf der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses besprochen worden ist. Nach wie vor haben fünf Mitgliedsgemeinden in der derzeitigen Situation keinen Handlungsbedarf festgestellt. Der Gemeinderat Süpplingenburg hat das Thema noch nicht besprochen.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Alt erklärt er, dass die Gemeinden vorrangig das Thema Fusion als Grund für diese Entscheidung genannt hätten.

Ratsherr Groß hält an seinen grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich der Bildung einer Einheitsgemeinde fest, zumal seiner Ansicht nach die Zwangsfusion nicht kommen wird. Um auch weiterhin eine solide Rats- und Verwaltungsarbeit leisten zu können, bedarf es somit eines zukunftsorientierten Konzeptes.   

Ratsherr Schlünz vertritt die Auffassung, dass die Bildung einer Einheitsgemeinde weiterhin im Gespräch bleibe - allerdings bestünde derzeit keine Notwendigkeit zum Handeln. 

 
TOP 12 Selbstverpflichtungsbeschluss zur Vorlage rückständiger Jahresabschlüsse

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst auf Antrag des Ratsherrn Schlünz einstimmig den nachstehenden Beschluss: 1. den Zwischenbericht des LK Helmstedt vom 30.10.2015 zur Kenntnis zu nehmen und sich zu verpflichten, den aufgestellten Zeitplan zur Aufholung der Jahresabschlüsse einzuhalten; 2. das für die Erstellung der Jahresabschlüsse der SG und seiner MG'en erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und 3. den Samtgemeindebürgermeister zu beauftragen, dem Samtgemeinderat und den Mitgliedsgemeinden alle drei Monate einen Sachstandsbericht darüber zu geben.



Protokoll:

Herr Klisch verweist auf die Verwaltungsvorlage und dem hierzu ergangenen Empfehlungsbeschluss durch den Samtgemeindeausschuss. Der Selbstverpflichtungsbeschluss zur Vorlage rückständiger Jahresabschlüsse gelte danach für alle Kommunen, die nicht im Zeitrahmen liegen. Keine Beschlussfassung durch die Räte kann im Extremfall zur Nichtgenehmigung des Haushaltsplanes führen. Die Samtgemeinde Nord-Elm und die Mitgliedsgemeinden befänden sich allerdings im Soll, zu dass man solche Sanktionen derzeit nicht befürchten müsse.


TOP 13 Beschluss über den Jahresabschluss 2009 und die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009

Beschluss:

Nach dem Samtgemeindebürgermeister Lorenz sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begeben hat, fasst der Samtgemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Samtgemeinde für das Haushaltsjahr 2009 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Das Jahresergebnis 2009 (Fehlbetrag in Höhe von 252.422,74 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2009 die Entlastung.


TOP 14 Kindertagesstätten-Konzept des DRK-Kreisverbandes Helmstedt

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass man sich sowohl im Jugend-, Freizeit-, Sport- und Sozialausschuss als auch im Samtgemeindeausschuss eingehend mit der Problematik auseinandergesetzt habe.

Durch die nunmehr erfolgte Kündigung der angemieteten Räumlichkeiten für die Kindertagesstätte in Süpplingenburg zum 31.12.2016 habe sich eine neue Situation ergeben, die sowohl in der Gemeinde Süpplingenburg als auch in den Gremien der Samtgemeinde neu beraten werden muss, zumal die Samtgemeinde Nord-Elm den Gemeinden gegenüber eine Standortgarantie gegeben habe.

Des Weiteren ist natürlich der DRK-Kreisverband Helmstedt in diese Beratungen intensiv einzubeziehen. Man werde deshalb seitens des Samtgemeinderates das Kindergartenkonzept des DRK-Kreisverbandes, nicht zuletzt wegen der besonderen Situation in Süpplingenburg, eingehend und ergebnisoffen mit dem DRK diskutieren. Die Gespräche hierüber sollten bereits Anfang Januar nächsten Jahres stattfinden.

 
TOP 15 7. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, über die Erhöhung der Kindergartenentgelte erst nach Vorlage konkreter Zahlen des DRK im Februar 2016 zu entscheiden.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet, dass der Samtgemeindeausschuss beschlossen habe, über die Erhöhung der Kindergartenentgelte erst nach Vorlage konkreter Zahlen des DRK im Februar 2016 zu entscheiden.

Ratsherr Groß weist daraufhin, dass ein derartiger Beschluss auch Auswirkungen auf die Festsetzung der Samtgemeindeumlage hat.

Ratsherr Gottschalt hält die vom Samtgemeindeausschuss vorgeschlagene Lösung dennoch für gerechtfertigt. Hinsichtlich der Samtgemeindeumlage verweist er auf den entsprechenden Empfehlungsbeschluss des Samtgemeindeausschusses.


TOP 16 Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Nord-Elm - hier: Forderung des MI zum Erhalt der max. Forderung

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der von den Ratsherrn Groß und Gottschalt vorgeschlagenen Änderungen fasst der Samtgemeinderat den nachstehenden Beschluss:

Unter dem Vorbehalt, dass der ausschließliche Inhalt der mit dem Land Niedersachsen abzuschließenden Zielvereinbarung, die Anpassung der steuerlichen Hebesätze in den Mitgliedsgemeinden auf den Landesdurchschnitt ist, beschließt Samtgemeinderat einstimmig eine zusätzliche Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 83.000 Euro und eine Zuweisung an die jeweilige Mitgliedsgemeinde in Höhe der aus der Steuererhöhung resultierenden Mehreinnahme, die die jeweilige Gemeinde durch die Erhebung der Steuersätze beschlossen hat.



Protokoll:

Herr Klisch berichtet, dass der Samtgemeinde Nord-Elm mit Bescheid vom 29.06.2015 eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gemäß § 13 NFAG in Höhe von 290.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 in Aussicht gestellt worden sei. Mit den zuständigen Sachbearbeitern beim MI sowie der Kommunalaufsicht war seinerzeit erörtert worden, welche Voraussetzungen seitens der Samtgemeinde Nord-Elm in einer mit dem Land Niedersachsen abzuschließenden Zielvereinbarung erfüllt werden müssen, um die Bedarfszuweisung in voller Höhe zu erhalten. Einzige Forderung des MI ist die Anpassung der Steuerhebesätze auf die Landesdurchschnittshebesätze für Kommunen ab 5.000 Einwohner. Diese betragen in 2015 für die Grundsteuer A und B jeweils 376 %-Punkte und für die Gewerbesteuer 360 %-Punkte. Sollte eine oder mehrere Gemeinde eine Steuererhöhung ablehnen wurde seinerzeit entgegnet, dass die Bedarfszuweisung dann um den fiktiven Erhöhungsbetrag gekürzt werde. Ob und in welcher Höhe dieses geschieht müsse allerdings noch mit dem MI besprochen werden.

Ratsherr Groß spricht sich dafür aus, die Zielvereinbarung konkret auszuformulieren und sie dann vom MI bestätigen zu lassen. Erst wenn dieses geschehen sei, könne man eine derartige Zielvereinbarung beschließen.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt, dass der formulierte Entwurf der Zielvereinbarung dem MI vorliegt. Trotz Zusage ist bis heute keine Bestätigung durch das MI erfolgt.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Angerstein erklärt Herr Klisch, dass seiner Auffassung nach die Forderung auf Anhebung der Steuersätze zunächst für die nächsten 3 Jahre gelten werde.


TOP 17 Stellenplan 2016

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst auf Antrag des Ratsherrn Schlünz einstimmig folgenden Beschluss:

Der Stellenplan 2016 wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.


TOP 18 Haushaltssicherungsbericht und Haushaltssicherungskonzept

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den nachstehenden Beschluss:

Der Haushaltssicherungsbericht und Haushaltssicherungskonzept 2016 werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.



Protokoll:

Herr Klisch führt anhand der Verwaltungsvorlage aus, welche Konsolidierungsmaßnahmen für 2016 in den Haushaltssicherungsbericht bzw. in das Haushaltssicherungskonzept einfließen werden. Er berichtet weiter, dass sowohl der Finanzausschuss als auch der Samtgemeindeausschuss sich für den vorgelegten Haushaltssicherungsbericht bzw. das Haushaltssicherungskonzept ausgesprochen hätten.

TOP 19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsherr Angerstein wird zunächst über den Vorschlag mit einer Samtgemeindeumlage von 2.183.000,00 € abgestimmt.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Im Anschluss daran fasst der Samtgemeinderat mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Sollten Mehreinnahmen durch Bedarfszuweisungen zu realisieren sein, werden diese an die Mitgliedsgemeinden weitergeleitet.



Protokoll:

Herr Klisch führt aus, dass er bei Aufstellung des vorliegenden Haushalts den in den Fachausschüssen angemeldeten Mittelanmeldungen sowie den im Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen Rechnung getragen habe. Hinsichtlich der Festsetzung der Samtgemeindeumlage verweist er auf den Beschluss des Samtgemeindeausschusses und die seitens des Finanzausschusses hierzu ergangene Empfehlung, wonach diese auf 2.100.000 Euro zuzüglich eines Ausgleichsbetrages für die Mitgliedsgemeinden in Höhe von 83.000 Euro festgesetzt wird.

Ratsherr Groß sieht angesichts der Kindergartenproblematik kaum noch Spielraum für eine solide Haushaltsführung. Zwar habe der MI der Samtgemeinde dieses für die Vergangenheit dadurch attestiert, dass seitens des MI die Samtgemeinde als auskonsolidiert gilt, doch stellt diese Aussage keine dauerhafte Lösung dar.

Ratsherr Gottschalt erklärt, dass man sich mit der Haushaltproblematik intensiv im Finanzausschuss und im Samtgemeindeausschuss beschäftigt habe und man hinsichtlich der Kindergartenthematik zunächst die Gespräche Anfang nächsten Jahres abwarten sollte.

Ratsherr Angerstein weist daraufhin, dass man mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf, insbesondere hinsichtlich der dort genannten Samtgemeindeumlage, einen Kompromiss erzielt habe, mit dem sowohl die Samtgemeinde als auch die Mitgliedsgemeinden leben können.

Ratsherr Alt erklärt, dass er gegen den Haushalt stimmen werde. Er vermisse Konsolidierungskonzepte, die es ermöglichten, zukünftig einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen. Diesen hätte man zweifelsohne bei einer Fusion mit der Stadt Helmstedt erreichen können.

Ratsherr Olbrich verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich in der Presse veröffentlichten negativen Haushaltszahlen der Stadt Helmstedt, die eindeutig belegten, dass man auch bei einer Fusion mit der Stadt Helmstedt keinen ausgeglichen Haushalt hätte erzielen können. Hierzu bedarf es schon einer Lösung größeren Umfanges.

Ratsherr Groß hält die Schaffung einer größeren Gebietskörperschafft für eine denkbare Lösung, so sie auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit fußt.


TOP 20 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Da keine Anfragen gestellt werden, schließt stellv. Ratsvorsitzender Friehe die öffentliche Sitzung um 19:45 Uhr.

 

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