Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH am
15.12.2015; Weisungsbeschlüsse
Beschluss:
Ratsherr Groß zeigt sich erfreut über die arbeitnehmerfreundliche Ansetzung des Sitzungstermins - nunmehr sei es auch ihm möglich, an der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH teilzunehmen. Im Anschluss hält Samtgemeindebürgermeister Lorenz einen kurzen Sachstandsbericht, bevor der Samtgemeinderat auf Antrag des Ratsherr Schulze mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die folgenden Weisungsbeschlüsse fasst: Feststellung des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015, GV-Nr. 01/02/15 Die Gesellschafterversammlung möge beschließen: Das Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 wird genehmigt. Änderung des Gesellschaftsvertrages (§ 2 Gegenstand des Unternehmens, § 4 Stammkapital) GV 02/02/15 Die Gesellschafterversammlung möge beschließen: - 1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird in Form einer Barkapitalerhöhung von 25.000,- € um 225.000,- € nominal auf 250.000,- € erhöht. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden keine neuen Geschäftsanteile ausgegeben, sondern die bestehenden Geschäftsanteile wie folgt aufgestockt: der Geschäftsanteil Nr. 1 der Stadtwerke Königslutter GmbH von 8.109,00 € um 72.981,00 € auf 81.090,00 €,
- der Geschäftsanteil Nr. 2 der Samtgemeinde Nord-Elm von 3.927,00 € um 35.343,00 € auf 39.270,00 €,
- der Geschäftsanteil Nr. 3 der Gemeinde Mariental von 714,00 € um 6.426,00 € auf 7.140,00 €
- der Geschäftsanteil Nr. 4 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG von 12.250,00 € um 110.250,00 € auf 122.500,00 €.
- Die Aufstockung der Geschäftsanteile erfolgt zum Nennbetrag. Die vorstehenden Erhöhungsbeträge sind bis zum 23. Dezember 2015 in voller Höhe in bar zu erbringen.
2. Zur Übernahme des erhöhten Stammkapitals werden zugelassen: - die Stadtwerke Königslutter GmbH hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 8.109,00 € (Geschäftsanteil Nr. 1) mit einem Erhöhungsbetrag von 72.981,00 €,
- die Samtgemeinde Nord-Elm hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 3.927,00 € (Geschäftsanteil Nr. 2) mit einem Erhöhungsbetrag von 35.343,00 €,
- die Gemeinde Mariental hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 714,00 € (Geschäftsanteil Nr. 3) mit einem Erhöhungsbetrag von 6.426,00 €,
- die Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG hinsichtlich ihres Geschäftsanteils mit dem Nennbetrag von 12.250,00 € (Geschäftsanteil Nr. 4) mit einem Erhöhungsbetrag von 110.250,00 €.
3. § 4 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst: § 4 Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 250.000,00 €" 4. § 2 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst: "Der Gesellschaftszweck erstreckt sich auch auf Aufgaben der Erzeugung von und Versorgung mit Energie, Wärme, Wasser und Telekommunikation sowie den Vertrieb und die Verpachtung von Anlagen zur Energieerzeugung und Energieverteilung innerhalb des Landkreises Helmstedt. Es können zudem Abnahmestellen außerhalb des Landkreises Helmstedt mit Energie versorgt werden, wenn es sich dabei um Abnahmestellen von Kunden handelt, die ebenfalls über Abnahmestellen im Landkreis Helmstedt verfügen." Bildung einer Kapitalrücklage, GV Nr. 03/02/15 Beschlussvorschlag: Die Gesellschafterversammlung möge beschließen: 1. Die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 367.500,00 (in Worten: Euro dreihundertsiebenundsechzigtausendfünfhundert) an die Gesellschaft leisten. 2. Die Stadtwerke Königslutter GmbH wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 243.270,00 (in Worten: Euro zweihundertdreiundvierzigtausendzweihundertsiebzig) an die Gesellschaft leisten. 3. Die Samtgemeinde Nord-Elm wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 117.810,00 (in Worten: Euro einhundertsiebzehntausendachthundertzehn) an die Gesellschaft leisten. 4. Die Gemeinde Mariental wird bis zum 23.12.2015 eine Bareinlage in Höhe von EUR 21.420,00 (in Worten: Euro einundzwanzigtausendvierhundertzwanzig) an die Gesellschaft leisten. 5. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH wird angewiesen, diese Einlagen in Höhe von insgesamt EUR 750.000,00 (in Worten: Euro siebenhundertfünfzigtausend) gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH einzustellen.
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