Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Beschluss:
Der Fin.-A. empfiehlt dem SGR einstimmig - die SGU auf 2.100.000 € (zuzüglich 83.000 €) festzusetzen unter der Voraussetzung, dass die Erhöhung der Kindergartengebühren über 50 % der ungedeckten Kosten vom SGR beschlossen wird:
- die SGU auf 2.230.000 € (zuzüglich 83.000€) festzusetzen, wenn der SGR die Gebührenerhöhung über 50 % der ungedeckten Kosten nicht beschließt;
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung, unter Berücksichtigung der im Verlauf dieser Sitzung empfohlenen Änderungen, zu beschließen.
Auf Bitte von Rh Groß werden Berechnungsbeispiele für die SGU für 2.000.000/ 2.100.000 und 2.200.000 € (zuzüglich von jeweils 83.000 €) dem Protokoll beigefügt. Herr Klisch weist darauf hin, dass der Ansatz beim Kostenträger 6111, Sachkonto 4352000 - Allgem. Zuweisungen an Gemeinden und GV - um 83.000 € (entsprechend der Empfehlung unter TOP 10) erhöht wird. Auf Anregung von Rh Angerstein hin wird die Berechnung der Kreisumlage 2016 diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Fin.-A.-Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:10 Uhr.
Protokoll:
Rh Groß schlägt vor, den Haushaltsplan in der vorliegenden Fassung anzunehmen und damit die von den Fachausschüssen eingebrachten Vorschläge zu akzeptieren. Der Fin.-A. sollte sich lediglich über die Höhe der Samtgemeindeumlage unterhalten. Dieser Vorschlag wird mit 2 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Ergebnishaushalt wird in groben Zügen besprochen. Im vorliegenden Entwurf ist die SGU beim Kostenträger 6111, Sachkonto 3182000 mit 2.484.500 € veranschlagt worden. Aus der Bürgermeisterrunde kam der Vorschlag, die SGU auf 2.000.000 € (BGM Dieter Eckner) bzw. auf 2.200.000 € (GD Karin Pickbrenner) festzusetzen. Rh Friehe bemerkt, dass er mit dem Vorschlag von Frau Pickbrenner gut leben könnte. Die SGU ohne Kindergarten beträgt - so Rh Gottschalt - 1.600.000 €. Im letzten Jahr hat die Bürgermeisterrunde der SGU zugunsten der Samtgemeinde zugestimmt, in diesem Jahr sollte sie eigentlich wieder zugunsten der Mitgliedsgemeinden festgesetzt werden. Rh Groß stellt sich eine SGU zwischen 2.000.000 und 2.200.000 € vor, keinesfalls aber 2.484.500 €. Rh Angerstein kann als Kompromisslösung mit dem Vorschlag von Herrn Groß leben. Herr Klisch weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass ein Beschluss über die Erhöhung der SGU nur bis zum15.05. eines Jahres gefasst werden kann, eine Senkung jedoch darüber hinaus. Sollte der SGR die Erhöhung der Kindergartengebühren beschließen, würde die SGU um rd. 130.000 € gekürzt werden.
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