7. Änderung der Entgeltordnung der Samtgemeinde Nord-Elm über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Kindergartenentgelte ab 01.01.2016 um 10% in allen Sozialstaffeln zu erhöhen. Nach Vorlage konkreter Zahlen des DRK im Januar/Februar 2016 wird über eine weitere Erhöhung der Entgelte entschieden. Die Gebühren für Krippe und Hort bleiben unverändert bestehen. Zum Haushalts- und Finanzausschuss soll die Verwaltung eine überarbeitete Entgelttabelle mit einer 10%-igen Erhöhung sowie die Kindergartengebühren der Städte Helmstedt, Königslutter und Schöningen vorlegen.
Protokoll:
Das DRK hat die Kalkulation für die Kindergärten für das Haushaltsjahr 2016 erstellt. Danach beträgt die Deckungslücke für die Samtgemeinde ohne die Elternbeiträge 935.470 Euro. Mit den zur Zeit geltenden Elternbeiträgen liegen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen deutlich unter der Landesempfehlung von 25%. Im Kindergarten Frellstedt beträgt der für 2016 kalkulierte Deckungsgrad 16,54%, im Kindergarten Süpplingen 4,47%, im Kindergarten Süpplingenburg 9,10%, im Kindergarten Warberg 14,63% und im Kindergarten Wolsdorf 2,95%. Mit den derzeitigen Entgelten verringert sich die Deckungslücke zulasten der Samtgemeinde um 99.000 Euro auf rund 835.000 Euro. Nach der Kindergartensatzung soll der öffentliche Anteil an den ungedeckten Kosten 50% betragen. Dieser Wert kann nur erreicht werden, wenn alle Kindergartenplätze ständig belegt sind und alle Eltern in der höchsten Sozialstaffel eingestuft sind. Der Haushaltsplanentwurf der Samtgemeinde für 2016 und Folgejahre sieht eine Deckungslücke von 835.000 Euro vor. Die Deckung erfolgt gemäß der Hauptsatzung über die Samtgemeindeumlage. Durch Anpassung der Entgelte verringert sich die Deckungslücke und die Samtgemeindeumlage könnte entsprechend verringert werden. Laut Herrn Lorenz handelt es sich bei der von der Verwaltung vorgelegten Neuberechnung der Monatsentgelte um eine Rechengröße. In den Fraktionen und Gruppen sowie im Finanzausschuss muss darüber beraten werden. Herr Schmidt erläutert, dass die Lohnerhöhung erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringt. Vielleicht ist eine moderate Erhöhung der Entgelte in zwei Schritten ratsamer. Nach erster Abrechnung durch das DRK kann über eine weitere Erhöhung nachgedacht werden. Frau Heldsdörfer merkt an, dass in der Regel ein Kindergartenplatz grundsätzlich günstiger ist als ein Krippenplatz, da der Aufwand geringer ist. Die Planung kann nicht auf einer Ganzjahres Auslastung erfolgen. Einige Plätze sind immer vorzuhalten. Herr Eckner sieht eine derartige Erhöhung ausgerechnet im Jahr der Abgabe der Kindergärten als ungünstig an. Wenn eine Erhöhung der Entgelte notwendig ist, dann nicht in der vorgeschlagenen Höhe. Herr Schlünz stellt den Antrag, zum 01.01.2016 eine 10%-tige Erhöhung der Kindergartenentgelte in allen Sozialstaffeln vorzunehmen. Nach der Vorlage konkreter Zahlen durch das DRK im Januar/Februar 2016, kann über eine weitere Erhöhung nachgedacht werden. Die Gebühren für die Krippe und den Hort bleiben unverändert bestehen.
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