Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Nord-Elm - hier: Forderung des MI zum Erhalt der max. Zuweisung
Beschluss:
Ausschussvorsitzender Voges stellt den Antrag, die Steuersätze anzuheben. Bei 2-Ja-Stimmen und 2-Nein-Stimmen gilt der Antrag als nicht angenommen.
Protokoll:
Gemeindedirektor Klisch berichtet, dass der Samtgemeinde Nord-Elm mit Bescheid vom 29.06.2015 eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gemäß § 13 NFAG in Höhe von 290.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 in Aussicht gestellt worden sei. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter des MI, Herrn Hampel sowie der Kommunalaufsicht, Herrn Vorbrod wurde am 16.07.2015 erörtert, welche Voraussetzungen seitens der Samtgemeinde Nord-Elm in einer mit dem Land Niedersachsen abzuschließenden Zielvereinbarung erfüllt werden müssen, um die Bedarfszuweisung in voller Höhe zu erhalten. Einzige Forderung des MI ist die Anpassung der Steuerhebesätze auf die Landesdurchschnittshebesätze für Kommunen ab 5.000 Einwohner. Diese betragen in 2015 für die Grundsteuer A und B jeweils 376 %-Punkte und für die Gewerbesteuer 360 %-Punkte. Auf die Frage, was passiere, wenn eine oder mehrere Gemeinde eine Steuererhöhung ablehnen, wurde entgegnet, dass die Bedarfszuweisung dann um den fiktiven Erhöhungsbetrag gekürzt werde. Herr Vorbrod erläuterte, dass in vergleichbaren Fällen Samtgemeinden ihre Umlage um den entgangenen Betrag erhöht haben und dann den Gemeinden, die der Erhöhung der Steuersätze zugestimmt haben, den Betrag anschließend als Zuweisung wieder ausgezahlt haben. Bürgermeister Blohm lehnt eine Erhöhung der Steuerhebesätze ab. Ratsherr Hugo sieht in dieser Thematik eine sanfte Erpressung der Gemeinde Warberg. Ratsmitglied Winschewski schließt sich den getroffenen Ausführungen an. Ausschussvorsitzender Voges erklärt, dass die Gemeinde Warberg keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen könne und demzufolge gehalten ist, über Konsolidierungskonzepte nachzudenken. Hierzu gehört es auch, die Steuersätze zu erhöhen. Zudem würden die Mehreinnahmen in der Gemeinde Warberg verbleiben. Gemeindedirektor Klisch fügt dem noch hinzu, dass zur Berechnung der Umlagen die Durchschnittssteuersätze und nicht die tatsächlichen Steuersätze herangezogen werden. Diese Tatsache spreche auch für eine Erhöhung der Steuersätze.
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