Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt mit 1 Enthaltung den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der vorliegenden Fassung einschl. der beschlossenen Ersatzbeschaffung einer elektronischen Hallenanzeige in der Nord-Elm-Halle in Höhe von 4.900,00 Euro.
Protokoll:
Herr Klisch berichtet einleitend, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss intensiv mit dem Nachtrag auseinandergesetzt habe und diesen in der vorliegenden Fassung auch empfohlen habe. Auch der Samtgemeindeausschuss sei dieser Empfehlung gefolgt - lediglich durch die Ersatzbeschaffung der elektronischen Hallenanzeige für die Nord-Elm-Halle ergeben sich noch Veränderungen im investiven Bereich. Ferner berichtet er, dass das MI Bedarfszuweisungen in Höhe von 290.000,00 Euro avisiert habe. Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft überzeugend unter Beweis gestellt haben. Hierbei wirke sich insbesondere der im April 2015 erfolgte Verkauf des Campingplatzes aus. Auf Nachfrage des Ratsherrn Groß erklärt er, dass es sich bei den Zusagen um belastbare Aussagen seitens des MI handelt, die ein Mitarbeiter in einem Gespräch vor Ort bestätigt hat. An diesem Gespräch habe außerdem ein Vertreter der Kommunalaufsicht - Finanzen - des Landkreises Helmstedt teilgenommen. Ratsherr Groß bezweifelt, ob man die im Zusammenhang mit der Bedarfszuweisung auferlegten Forderungen auch dauerhaft einhalten könne. Hierzu erklären Herr Klisch und Samtgemeindebürgermeister Lorenz übereinstimmend, dass man seitens des MI die Anhebung der Gemeindesteuern als einzig nennenswerte zu erfüllende Forderung genannt bekommen hat. Diese werde auch so in die Zielvereinbarung aufgenommen. Samtgemeindebürgermeister Lorenz erklärt ferner, dass grundsätzlich auch die Möglichkeit bestünde, Teile der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden weiterzuleiten - vorausgesetzt diese würden ihrer Verpflichtung zur Anhebung der Gemeindesteuern nachkommen. Auf Nachfrage des Ratsherrn Groß, ob man über dieses Gespräch eine schriftliche Notiz erhalten könne, antwortet Samtgemeindebürgermeister Lorenz, dass der Vertreter des MI zugesagt hätte, alsbald einen schriftlichen Bescheid darüber an die Samtgemeinde zu senden. Eine Abschrift davon werde er dem Samtgemeinderat zur Verfügung stellen. Ratsherr Schulze stellt den Antrag, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen, zumal sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss als auch der Samtgemeindeausschuss diese so empfohlen haben. Hierzu ergänzt Ratsherr Gottschalt, dass dieser noch um die beschlossene Ersatzbeschaffung einer elektronischen Hallenanzeige in der Nord-Elm-Halle in Höhe von 4.900,00 Euro ergänzt werden muss. Nach dem der 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit der Änderung beschlossen worden ist, verweist Ratsherr Groß auf einen weiteren Empfehlungsbeschluss in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, wonach zur Verbesserung der Haushaltsdaten die Bildung einer Einheitsgemeinde bis zum 31.10.2016 anzustreben wäre und stellt den Antrag, hierüber ebenfalls abzustimmen. Ratsfrau Liebermann hält eine Abstimmung hierüber für verfrüht und bittet darum, die Angelegenheit zunächst in den Fraktionen zu behandeln. Samtgemeindebürgermeister Lorenz schlägt vor, diese Thematik nach der Sommerpause noch einmal im Fachausschuss zu erörtern. Ratsfrau Siegmund spricht sich dafür aus, zunächst das Ergebnis des Fusionsverfahrens abzuwarten - danach könne man eine grundsätzliche Klärung über die Zukunft der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinen herbeiführen. Diese Auffassung wird auch vom Ratsherrn Angerstein geteilt. Auf Nachfrage des Ratsherrn Schlünz, ob es nicht reiche im Protokoll festzuhalten, dass im Herbst 2015 über diese Thematik gesprochen wird, erklärt Ratsherr Groß, dass er eine eindeutige Entscheidung hierüber wünsche. Aus diesem Grund ändert er seinen Antrag wie folgt ab: Der Samtgemeinderat beschließt, das Thema "Bildung einer Einheitsgemeinde" auf die Tagesordnung der Samtgemeinderatssitzung im Herbst zu setzen. Herr Klisch weist daraufhin, dass diese Thematik nicht vom Samtgemeindeausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt worden ist und es dem heutigen Beschluss somit an der gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitung mangelt. Ratsvorsitzender Röhr schlägt deshalb vor, diesen Antrag separat unter dem Tagesordnungspunkt 12 "Anträge und Anfragen" zu behandeln.
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