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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Montag, 15. Juni 2015 , 18:30 Uhr
Ratsraum Süpplingen, Thymianstraße 1



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr eröffnet die öffentliche Sitzung um 18:30 Uhr.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Samtgemeinderates fest.

Es fehlt entschuldigt das Ratsmitglied Detlef Gottschalt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 25 vom 11.05.2015

Beschluss:

Ratsherr Alt bittet seine Aussage im Tagesordnungspunkt 08 " Zwangsfusion und Folgen (Entwurf des Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt) wie folgt zu ändern:

In Absatz 4 ist der Satz " Auch er spricht sich dafür aus, die Fusionsverhandlungen wieder aufzunehmen." ersatzlos zu streichen. Des Weiteren ist im Beschluss der letzte Satz zu streichen. Dafür ist der Satz "Sie kritisieren, dass weder Änderungsanträge noch Wortmeldungen zum Antrag von Ratsherrn Schulze zugelassen worden sind" in die Niederschrift aufzunehmen.

Die Niederschrift lfd. Nr. 25 vom 11.05.2015 wird mit den vorstehenden Änderungen mit 2 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

SG-Bürgermeister Matthias Lorenz gibt folgenden Bericht:

Verkauf Campingplatz

Der Kaufpreis wurde am 04.06.2015 abgewickelt.

Asylbewerber

Im Mai wurden noch 9 Asylbewerber zugewiesen. Die derzeitige Quote von 49 ist damit erfüllt.

Radevent SATTELFEST

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die Projektgruppe tagt am 23.06.2015 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Elmstuben.

Entfernen von Gegenständen auf Grabplatten seit 01.05.2015

Hinsichtlich des Abräumens von Gegenständen durch den Bauhof ist keine Beschwerde eingegangen.

Horterweiterung

Der Musikraum wird geräumt, damit der Durchbruch für die Brandschutztür geschaffen werden kann.

Kinderhort

Mit dem DRK Kreisverband Helmstedt muss der Betriebsführungsvertrag verlängert werden. Fünf Jahre sind mittlerweile fast abgelaufen. Der Jugend-, Freizeit-, Sport- und Sozialausschuss wird sich damit am 22.06.2015 befassen.

Kinderfeuerwehren

In Süpplingen wurde am 24.04.2015 und in Wolsdorf am 02.06.2015 jeweils eine Kinderfeuerwehr gegründet.

Sitzungstermine

FFG: 24.06.2015, HH- und Finanzauschuss: 29.06.2015.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Lorenz berichtet über die Ausführung von Beschlüssen wie folgt:

Zu Top 08: Zwangsfusion und Folgen (Entwurf des Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt)

Samtgemeindebürgermeister Lorenz weist darauf hin, dass der auf der letzten Ratssitzung gefasste Beschluss lediglich den Arbeitsauftrag beinhaltet habe, einen geeigneten Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu suchen.

Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Moeskes sei ein Fachanwalt gefunden worden, der im Verwaltungs- und Verfassungsrecht sehr versiert ist und Erfahrungen mit Fusionen hat. Näheres werde man in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung zu diesem Thema erörtern.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Linse und Herr Rybarcyk berichten von wilden Müllablagerungen im Bereich des Ferienhausgebietes "An den Schunterquellen". Hierzu erklärt Ratsherr Angerstein, dass die Gemeinde Räbke diese Flächen säubern wird. Sie werde des Weiteren versuchen, die Verursacher zu ermitteln, um diese zur Rechenschaft ziehen zu können.

Bürgermeister Klaus Dieter Blohm berichtet über Beschwerden bezüglich der in Warberg untergebrachten Asylbewerber. Die Anwohner hätten sich bei ihm über lang anhaltende Lärmbelästigungen beschwert.

 
TOP 08 Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH am 16.06.2015; Weisungsbeschlüsse

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst mit 13 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen folgende Weisungsbeschlüsse:

Feststellung des Jahresabschlusses 2014, GV Nr. 01/01/15

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 530.118,39 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.635,50 Euro festgestellt. Der Bilanzverlust in Höhe von 7.196,0 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014, GV Nr. 02/01/15

Den Geschäftsführern Christian Seidenkranz und Marcus Diekmann wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014, GV Nr. 03/01/15

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Ratsherr Groß übt Kritik an der Sitzungsterminierung der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH. Häufig würden Termine für Vorstandssitzungen bzw. Gesellschafterversammlungen in die Vormittagsstunden gelegt, so dass es den berufstätigen Mitgliedern oftmals nicht möglich sei, daran teilzunehmen. Er bittet darum, dieses zukünftig zu ändern.


TOP 09 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsherr Angerstein berichtet von der Anfrage der Gemeinde Räbke an die Samtgemeinde Nord-Elm, in der die Samtgemeinde gebeten wird, eine Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aller Mitgliedsgemeinden zu schaffen, ihren Willen gegen eine Fusion per Gesetz zum Ausdruck zu bringen. Es soll danach eine Liste ausgelegt werden, in der die Bürgerinnen und Bürger sich eintragen können, wenn sie eine Fusion per Gesetz ablehnen. Angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit sollten sich die Ratsfraktionen noch einmal mit dieser Thematik befassen.

Samtgemeindebürgermeister Lorenz führt hierzu aus, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt hierzu wie folgt Stellung genommen habe: Die Stellungnahme (unmittelbare) Bürgerbeteiligung an Angelegenheiten der Gemeinde ist in den §§ 31 bis 36 NKomVG geregelt. Hier geht es offenbar um eine Bürgerbefragung i.S.d. § 35 NKomVG. Eine solche ist durchzuführen, wenn die Vertretung dies beschließt. Der Beschluss der Gemeinde Räbke bezieht sich somit nur auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Räbke. Die angestrebte Befragung in allen sechs Mitgliedsgemeinden wäre entweder von allen sechs Vertretungen so zu beschließen und ggf. jeweils für das eigene Gemeindegebiet durchzuführen. Denkbar wäre aber auch eine Befragung auf Samtgemeindeebene, die vom Samtgemeinderat zu beschließen wäre. Zwingende Voraussetzung für eine Bürgerbefragung ist das Vorhandensein einer entsprechenden Satzung, die die Einzelheiten regelt. Unterhalb einer Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG, die sich an alle Wahlberechtigten richtet und in amtlicher Form nach wahlrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen hat, ist aber auch eine bloße Meinungsumfrage zulässig. Beide Formen haben gemein, dass deren Ergebnisse für die Vertretung nicht bindend sind.

Ratsherr Groß spricht sich ebenfalls dafür aus, die Frage einer Bürgerbeteiligung in den Fraktionen ernsthaft zu erörtern.

Ratsfrau Liebermann weist zur Klarstellung darauf hin, dass auf der letzten Ratssitzung nicht beschlossen worden ist, einen Fachanwalt zu beauftragen, sondern die Verwaltung sei beauftragt worden, sich nach einem geeigneten Fachanwalt umzusehen.

In diesem Zusammenhang erklärt Samtgemeindebürgermeister Lorenz auf Nachfrage des Ratsherrn Alt, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Moeskes zum heutigen Vorstellungsgespräch auf eigene Kosten angereist sei.

 

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