Übertragung der Aufgabe Kindergarten auf die Samtgemeinde Nord-Elm
Beschluss:
Auf Antrag von Ratsherrn Abram beschließt der Rat einstimmig, den Kindergarten Süpplingen mit Wirkung zum 01.08.2015 auf die Samtgemeinde Nord-Elm mit der Maßgabe zu übertragen, die Trägerschaft des Kindergartens Süpplingen an das DRK Helmstedt zu übergeben.
Das Personal des Kindergartens wird vom neuen Träger übernommen und erhält in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Bestandsschutz. Die Personalüberleitungsverträge sichern den Mitarbeiterinnen den Besitzstand und die Vergütung nach dem TVöD zu.
Der Standort Kindergarten Süpplingen bleibt erhalten. Das pädagogische Ernährungskonzept soll weitergeführt werden.
Die Gemeinden Süpplingen und Süpplingenburg führen mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Helmstedt, organisatorische Abstimmungsgespräche.
Protokoll:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begibt sich Ratsherr Schlünz in den für die Zuhörer bestimmten teil des Sitzungsraumes.
Bürgermeister Schulze erläutert die Verwaltungsvorlage mit der Drucksache 11/2015. Dabei hebt er noch einmal hervor, dass die Gemeinde Süpplingen einen gut aufgestellten Kindergarten in eine andere Trägerschaft abgibt. Der Kindergarten Süpplingen ist aber mit Beginn des Kindergartenjahres 2015/2106 nicht mehr in der Lage alle angemeldeten Kinder aufzunehmen. Insbesondere der Bedarf an Ganztagsplätzen ist sehr gefragt. Mit der Abgabe der Trägerschaft kann insgesamt eine bessere Koordination der Platzvergabe vorgenommen werden.
Zu bereits im VA stattgefundenen Diskussion zur Personalüberleitung der Mitarbeiterinnen (Besitzstandswahrung, Einordnung auf Dauer in den TVöD etc.) wird auf die Anlage des VA-Protolles vom 21.04.2015 verwiesen (Erklärung des DRK Kreisverbandes Helmstedt vom 22.04.2015).
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