Weisungsbeschlüsse für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Weddel-Lehre am 16.12.2014
Beschluss:
Im Anschluss daran werden vom Samtgemeinderat folgende Weisungsbeschlüsse gefasst: a) Vorlage des Berichtes über die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2013 der Prüfstelle für Wasser- und Bodenverbände im Wasserverbandstag e.V. Der Samtgemeinderat fasst einstimmig folgenden Weisungsbeschluss: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. b) Beschluss über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung gemäß § 7 Abs. 1 Pkt. 9 und § 25 der Verbandssatzung Der Samtgemeinderat fasst mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Weisungsbeschluss: Die Verbandsversammlung beschließt entsprechend der Empfehlung der Prüfstelle für Wasser- und Bodenverbände die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2013 zu erteilen. c) Wirtschaftsplan und Veranlagungsregel 2015 Der Samtgemeinderat fasst einstimmig folgenden Weisungsbeschluss: Gemäß § 13 der Verbandssatzung wird der Wirtschaftsplan 2015 zur Festsetzung beschlossen. d) Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter Der Samtgemeinderat fasst mit 9 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen folgenden Weisungsbeschluss: Die Verbandsversammlung beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung mit Wirkung vom 01.01.2015. e) Ersatzwahl von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern Die Samtgemeinde Sickte und die Gemeinde Cremlingen werden in ihren Gremien bis zu Verbandsversammlung noch die Ersatz von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern beschließen. Der Samtgemeinderat fasst einstimmig folgenden Weisungsbeschluss: Den Vorschlägen der Samtgemeinde Sickte und der Gemeinde Cremlingen wird zugestimmt.
Protokoll:
Samtgemeindebürgermeister Lorenz gibt zunächst einen kurzen Sachstandsbericht. Danach werde SG-Ratsherr Klaus-Dieter Groß als Stimmführer fungieren. Bei Verhinderung fungieren die Delegierten in alphabetischer Reihenfolge als Vertreter: Detlef Gottschalt, Erich Gröll, Silvia Liebermann, Harald Schulze, Sabine Siegmund. Auf Nachfrage des Ratsherrn Groß, führt er aus, welche Aufgaben dem Verbandsvorsteher obliegen. Ratsherr Voges ergänzt, dass diesem aufgrund der Neubesetzung des Geschäftsführers ein erhöhter Arbeitsaufwand entstehen dürfte. Er hält es daher für gerechtfertigt, diesen Arbeitsaufwand auch entsprechend zu entschädigen. Ratsherrn Groß fehlt es an entsprechenden Aufzeichnungen, aus denen man den tatsächlichen Arbeitsaufwand ermitteln könnte.
|