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Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Samtgemeinderat

Mittwoch, 03. September 2014 , 19:00 Uhr
Gaststätte "Kammerkrug", Hauptstraße, Warberg



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:00 Uhr.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Samtgemeinderates fest. Neben Samtgemeindebürgermeister Matthias Lorenz fehlt Ratsherr Detlef Gottschalt entschuldigt.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 17 vom 21.07.2014

Protokoll:

Ratsherr Voges erklärt, dass er sich nicht für die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ausgesprochen habe und bittet diese Aussage im Protokoll zu korrigieren.

Anschließend wird die Niederschrift lfd. Nr.17 vom 21.07.2014 mit 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde

Protokoll:

Der 1. stellvertretende Samtgemeindebürgermeister Rainer Angerstein berichtet, dass er zusammen mit Ratsfrau Silvia Liebermann als Vertreter der Samtgemeinde Nord-Elm an einer Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Elm - Schunter teilgenommen habe, auf der das sog. LEADER-Projekt erörtert worden ist.

In diesem Zusammenhang wurden Arbeitsgruppen gebildet. Für den Bereich der Samtgemeinde Nord-Elm sollen demnach als Vertreter der Wirtschaft- und Sozialpartner Herr Joachim Isensee und als politischer Vertreter Samtgemeindebauauschussvorsitzender Klaus Röhr teilnehmen, wobei dieser sich noch mit Samtgemeindebürgermeister Matthias Lorenz ins Benehmen setzen soll.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Herr Klisch berichtet als Allg. Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters über die Ausführung von Beschlüssen wie folgt:

Zu TOP 08: Fusion mit der Stadt Helmstedt - Beschluss über die Entwürfe des Fusionsvertrages und des Gebietsänderungsvertrages

Zu TOP 09: Fusion mit der Stadt Helmstedt - Beschluss über die Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag

Die überarbeiteten Entwürfe des Zukunfts- und Gebietsänderungsvertrages liegen in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vor.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 08 Fusion mit der Stadt Helmstedt - Beschluss über den Entwurf des Zukunftsvertrages und des Gebietsänderungsvertrages, sowie Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst folgende Beschlüsse

1. Der Rat der Samtgemeinde Nord-Elm beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Entwürfe des Zukunftsvertrages mit seinen Anlagen und des Gebietsänderungsvertrages mit seinen Anlagen - Stand 07.08.2014 - mit den in der Sitzung vom 03.09.2014 vorgenommenen Änderungen zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Emmerstedt und Barmke und der Samtgemeinde Nord-Elm mit ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen sowie den Antrag zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Gebietsänderung beim Land Niedersachsen in einem Beschluss zusammenzufassen und die Beschlussfassung in geheimer Wahl durchzuführen.

2. Der Rat der Samtgemeinde Nord-Elm beschließt mit 9 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Entwürfe des Zukunftsvertrages mit seinen Anlagen und des Gebietsänderungsvertrages mit seinen Anlagen - Stand 07.08.2014 - mit den in der Sitzung vom 03.09.2014 vorgenommenen Änderungen zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Emmerstedt und Barmke und der Samtgemeinde Nord-Elm mit ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen sowie den Antrag zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Gebietsänderung beim Land Niedersachsen abzulehnen.



Protokoll:

Herr Klisch berichtet, dass zur heutigen Sitzung ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, welches nur noch geringfügiger Änderungen bedarf. Auf Grund der zwischenzeitlich erfolgten Ratssitzungen in den Mitgliedsgemeinden haben sich allerdings noch derartige Änderungen ergeben: So sei u.a. in der Anlage 2 des Gebietsänderungsvertrages eine Regelung das Trauzimmer in Warberg betreffend aufgenommen worden. Auch sei beabsichtigt, nach Beschlussfassung in allen Gremien, die Verträge redaktionell im Sinne einer Vereinheitlichung noch einmal zu überarbeiten.

Ratsherr Groß hält auf Grund der Tatsache, dass die Gemeinde Süpplingen eine Fusion mit der Stadt HE abgelehnt hat, eine Entscheidung des Samtgemeinderates in der Angelegenheit für entbehrlich. Zu einer Fusion ist die Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde erforderlich. Die Ersetzung der Zustimmung der Gemeinde Süpplingen durch die Exekutive ist nicht möglich und eine Entscheidung der Legislative ist wegen der Freiwilligkeit der Fusion rechtlich irrelevant. Auch das Ausscheiden der Gemeinde Süpplingen aus der Samtgemeinde Nord-Elm im Rahmen der Umbildung einer Samtgemeinde kommt rechtlich nicht in Betracht.

Hierzu verliest Herr Klisch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt: "Wenn die Landesregierung die Frage einer Gebietsreform oder von einzelnen Gebietsänderungen von der Zustimmung der betroffenen Gemeinden abhängig machen möchte, ist das eine rein politische Frage. Juristisch hängt die Frage von Gebietsänderungen per Gesetz einzig und allein vom Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Wohls ab. Wenn dieses im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann - insbesondere bei Vorliegen einer besonders schwierigen Haushaltslage (vgl. § 101 Abs. 2 NKomVG!) - wäre juristisch eine Gebietsänderung sogar möglich, wenn sich alle betroffenen Gebietskörperschaften dagegen aussprechen würden. Insofern kann der Annahme, das Votum des Samtgemeinderates sei nach der Ablehnung durch die Gemeinde Süpplingen obsolet, nicht gefolgt werden. Das Votum des Samtgemeinderates dürfte im Rahmen des Abwägungsprozesses sogar eine erhebliche Rolle spielen. Insofern wäre es sicherlich nicht ratsam, sich einer Entscheidung im Samtgemeinderat zu verweigern"

Ratsherr Groß bezweifelt diese Rechtsauffassung und bittet die Verwaltung, diese in rechtlicher Hinsicht prüfen zu lassen und das Ergebnis dem Samtgemeinderat bekannt zu geben.

Ratsherr Schulze erklärt in seinem Resümee, dass seitens aller Beteiligten viel Zeit und Arbeit in die Ausgestaltung der Fusion investiert worden sei und man seitens der Stadt Helmstedt den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde wesentliche Zugeständnisse gemacht habe. Trotzdem sei die geplante Fusion nicht zukunftsfähig und werde daher von ihm abgelehnt. Auch Ratsherr Friehe stellt die Fusion in Frage.

Dem widerspricht Ratsherr Alt - er hält die Entscheidung zur Fusion als wichtigste Kommunale Frage dieses und des kommenden Jahrzehnts und spricht sich deshalb eindeutig dafür aus. Außerdem plädiert er dafür, diese Entscheidung in öffentlicher namentlicher Abstimmung zu treffen.

Nach einer von Ratsfrau Siegmund beantragten und vom Samtgemeinderat mehrheitlich genehmigten 10 minütigen Sitzungsunterbrechung (19:45 Uhr bis 19:55 Uhr) wird dem Vertreter der Stadt Helmstedt, Herrn 1. Stadtrat Klaus Junglas, Gelegenheit gegeben, den Standpunkt der Stadt Helmstedt darzulegen.

Ratsherr Groß kritisiert, dass viele Regelungen im Gebietsänderungsvertrag bzw. in der Anlage 4 dieses Vertrages nicht oder nicht konkret genug aufgelistet worden sind. Auch sollte seiner Auffassung nach die Zustimmungskompetenz noch einmal rechtlich einwandfrei geprüft werden.

Ratsherr Voges spricht sich dafür aus, die in der Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag genannten Formulierungen zu konkretisieren und Soll-Aussagen verbindlich zu gestalten.

Folgende vom Ratsherrn Groß gestellte Anträge, welche sich auf Regelungen in Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag beziehen, werden anschließend mehrheitlich vom Rat beschlossen:

1. Das Freibad Räbke wird dauerhaft weiterbetrieben und unterhalten, soweit nicht die Ortsräte Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf gemeinschaftlich von dieser Regelung abweichenden Entscheidungen zustimmen. Änderungen der täglichen Öffnungszeiten, sowie der Eintrittspreise bedürfen der Zustimmung des Ortsrates Räbke.

2. Die Grundschulen in den Ortsteilen Süpplingen und Emmerstedt bleiben erhalten, solange eine Einzügigkeit mit mindestens 3/4 der Schülerhöchstzahl pro Jahrgang besteht und die Landesschulbehörde keine Einwände erhebt.

3. Das Hortangebot an der Grundschule in Süpplingen bleibt mindestens bis zur Einrichtung einer Ganztagsschule erhalten.

4. Die Schulturnhalle in Süpplingen bleibt erhalten und steht dem Vereinssport weiterhin ganzjährig zur Verfügung.

5. Die Nord-Elm-Halle oder ein adäquater Hallenersatz bleibt in der Gemeinde Süpplingen erhalten und wird den Vereinen ganzjährig zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss an diese Abstimmungen erklärt Ratsvorsitzender Röhr, dass für die Fusion der Zukunftsvertrag von maßgeblicher Bedeutung sei.

Hierzu erklärt Ratsherr Groß, dass beide Verträge - der Zukunfts- und der Gebietsänderungsvertrag - nicht voneinander zu trennen sind und daher nur in ihrer Gesamtheit beschlossen werden können.

Ratsvorsitzender Röhr verweist auf die Empfehlung des Samtgemeindeausschusses, wonach die in der Drucksache aufgeführten Beschlussvorschläge zu einem Beschluss zusammengefasst und in geheimer Abstimmung beschlossen werden sollen. Als Stimmzähler für eine geheime Wahl werden die Ratsfrauen Liebermann und Siegmund bestimmt. Anschließend werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Rat der Samtgemeinde Nord-Elm beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Entwürfe des Zukunftsvertrages mit seinen Anlagen und des Gebietsänderungsvertrages mit seinen Anlagen - Stand 07.08.2014 - mit den in der Sitzung vom 03.09.2014 vorgenommenen Änderungen zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Emmerstedt und Barmke und der Samtgemeinde Nord-Elm mit ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen sowie den Antrag zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Gebietsänderung beim Land Niedersachsen in einem Beschluss zusammenzufassen und die Beschlussfassung in geheimer Wahl durchzuführen.

Im Anschluss an die Abstimmung und deren Auszählung durch die Stimmzählerinnen verliest Ratsvorsitzender Röhr das Abstimmungsergebnis der geheimen Wahl:

2. Der Rat der Samtgemeinde Nord-Elm beschließt mit 9 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Entwürfe des Zukunftsvertrages mit seinen Anlagen und des Gebietsänderungsvertrages mit seinen Anlagen - Stand 07.08.2014 - mit den in der Sitzung vom 03.09.2014 vorgenommenen Änderungen zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Emmerstedt und Barmke und der Samtgemeinde Nord-Elm mit ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen sowie den Antrag zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Gebietsänderung beim Land Niedersachsen abzulehnen.

TOP 09 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Nach dem Ratsherr Angerstein die heutige Entscheidung des Samtgemeinderates zum Anlass genommen hat, die Samtgemeinde zur Geschlossenheit aufzurufen, schließt Samtgemeinderatsvorsitzender Röhr die Sitzung.

 

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