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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014
Beschluss:
Abschließend empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Räbke folgenden Beschluss:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 (002/2014) werden vorbehaltlich der eingearbeiteten Änderungen in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Empfehlungsbeschluss erfolgt einstimmig.
Protokoll:
Eine Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2014 setzt die Aussprache über den von der Verwaltung vorgestellten Ergebnishaushalt voraus. Berücksichtigung finden in der Aussprache mögliche Anschaffungen und Reparaturen, aber auch eventuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt und geplante Baumaßnahmen.
Die Kostenstellen des Ergebnishaushaltes werden im Einzelnen durchgesprochen Dabei werden Änderungen vorgeschlagen und abgewogen. Wichtig erscheint dabei eine möglichst Kosten sparenden Haushaltsführung, damit sich seitens der Genehmigungsbehörde keine Einwände ergeben. Schon während der Aussprache werden immer auch Punkte für das Haushaltskonsilidierungskonzept abgewogen:
Gravierende Änderungen:
- Kostenstelle 1122 4211 – 0000: Erhöhung des Ansatzes auf 3300,00 € - Kostenstelle 3661 4211 – 0000: Minderung des Ansatzes auf 500,00 € - Kostenstelle 3662 4241 – 0000: Erhöhung des Ansatzes auf 5000,00 ³ - Kostenstelle 3662 3321 – 0000: Erhöhung des Ansatzes auf 1800,00 € - Kostenstelle 3662 3488 – 0000: Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse durch die Nutzer - Kostenstelle 4241 4211 – 0000: Erhöhung des Ansatzes aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sanierungsarbeiten am alten Sportheim - Kostenstelle 5411 4212 – 0000: die geplanten Arbeiten an den Gemeindestraßen (jährlicher Unterhalt, Baumfällarbeiten sind in 2013 nicht ganz abgeschlossen worden und müssen in 2014 gemacht werden) - Kostenstelle 5411 4452 – 0000: Erhöhung auf 4000,00 €, da die Leistungen des Bauhofes aufgrund der reduzierten Stundenzahl des Gemeindearbeiter wahrscheinlich öfter in Anspruch genommen werden müssen - Kostenstelle 5452 4212 – 0000: Erhöhung auf 2500,00 €, da für die Reparaturen an der Ortsbeleuchtung ein neues Kabel eingezogen werden muss - Kostenstelle 5452 4271 – 0000: Reduzierung der Energiekosten um 2000,00 € - Kostenstelle 5451 3482 – 0000: Der Winterdienst für die Gemeinde Lelm wird eingestellt, daher keine Kostenerstattung mehr - Kostenstelle 5521 4212 – 0000: 5000,00 € für die Uferbefestigung, Abschnitt Willecke; hier blieb bei den vorliegenden Angeboten unklar, ob die lfd. Meter als Gesamtlänge oder auf einer Uferseite berechnet waren - Kostenstelle 2811 4271 – 0000: Keine Kosten für Musik auf Höfen, das in diesem Jahr nicht stattfinden wird - Kostenstelle 1113 4452 – 0000: Erhöhung des Ansatzes um 57000,00 € für Verwaltungskosten und Prüfungsgebühr RPA
Ein erheblicher Kostenfaktor ist die Zuweisung zum Kindergartenzweckverband Nord-Elm (42500,00 €). Hier muss dringend über Alternativen nachgedacht werden., z. B. Übertragung der Kindergärten auf die Samtgemeinde, wie in der Bürgermeisterrunde schon öfter beraten.
Ein Möglichkeit der Einnahmenerhöhung ist die Anhebung der Steuerhebesätze. Frau Pickbrenner stellt eine Übersicht über die Steuerhebesätze in der Samtgemeinde Nord-Elm vor. Bedacht werden sollte außerdem, dass im Zuge der Fusionsverhandlungen mit der Stadt Helmstedt mögliche Angleichungen an die Hebesätze der Stadt Helmstedt erfolgen sollten. Die Anhebung wird für 2014 nicht erfolgen, sollte aber im Rat unbedingt in die Überlegungen für 2015 einbezogen werden. Liegt der Hebesatz zu weit unter dem Landesdurchschnitt, kann das finanzielle Nachteile für die Gemeinde haben (weniger Zuweisungen)
Aufgrund der erfolgten Änderungen werden sich in der Bilanzsumme im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt neue Summen ergeben, über die in der Sitzung keine Angaben gemacht werden können.
Nach der Aussprache über den Haushaltsplan 2014 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung 2014 55800,00 € festgesetzt. (Saldo aus Finanzierungstätigkeit; s. Bilanzveränderungen Räbke 2014) Hier wurde zusätzlich zum Antrag Aufnahme von 700,00 € für ein Spielgerät auf dem Spielplatz eingeplant, ebenso wasserbauliche Maßnahmen in Höhe von 45000,00 €.
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