Realsteuerhebesätze - Beschluss zur Verabschiedung einer Hebesatzung
Beschluss:
Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetzes, des § 16 Gewerbesteuergesetz und des § 6 in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Süpplingen in seiner Sitzung am 06.12.2013 mit 5 Ja-Stimmen eine Satzung der Gemeinde Süpplingen über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung) beschlossen: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Süpplingenwie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundst. A) 340 v. H. b) für Grundstücke (Grundst. B) 340 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H. Die vorstehenden Hebesätze gelten ab dem Haushaltsjahr 2014.
Protokoll:
Es wird erläutert, dass nach Aussage der Fraktionen ursprünglich die Bürger nicht durch eine Anhebung der Hebesätze belastet werden sollten. Allerdings stellte sich bei einer Dienstbesprechung beim Landrat heraus, dass bei einem defizitären Haushalt alle Konsolidierungsmaßnahmen auszuschöpfen sind, auch die Erhöhung der Hebesätze, vor allem, wenn sie unter dem Landesdurchschnitt sind. Andernfalls könnte die Haushaltsgenehmigung 2014 und damit die geplanten Maßnahmen der energetischen Sanierung des Kindergartens und des neuen Baugebietes gefährdet sein. Momentan liegen die Hebesätze für die Realsteuern unter dem Landesdurchschnitt Im VA wurde daraufhin eine Anhebung der Grundsteuer A auf 330%; Grundsteuer B auf 330%, der Gewerbesteuer auf 340% empfohlen. Frau Kirchhoff ist der Meinung, dass eine Anhebung entweder gleich auf den Landesdurchschnitt oder gar nicht erfolgen sollte, damit man erstmal mit dem Thema Ruhe hat. Dem Bürger jedes Jahr wieder eine Erhöhung mitteilen zu müssen und damit in der Presse zu stehen, ist auch nicht gut. Herr Hahn ist der Ansicht, dass man sich eigentlich auf kleine Schritte geeinigt habe, um den guten Willen zu zeigen. Dem Bürger sei es schwer zu vermitteln, dass für gleiche Leistung mehr Geld bezahlt werden soll. Er stellt den Antrag, die Hebesätze wie vom VA empfohlen auf 330/330/340 anzuheben. GD Lorenz gibt zu bedenken, dass die angestrebten Maßnahmen für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde wichtig sind. Auch ist zu berücksichtigen, dass Süpplingen das Grundzentrum der Samtgemeinde ist und damit schon im Vergleich mit den Mitgliedsgemeinden anders zu bewerten sei. Für ihn hat der Haushalt 2014 eine besondere strategische Situation für die Gemeinde. Herr Kammann vertritt die Ansicht, dass ein kleiner Schritt unsinnig ist, wenn im nächsten Jahr wieder angepasst werden muss und die Haushaltsgenehmigung evtl. trotzdem gefährdet sei, weil man mit diesem kleinen Schritt noch immer nicht den Landesdurchschnitt erreicht hat. Auch Frau Thranitz gibt zu bedenken, dass man noch weit vom Durchschnitt entfernt ist. Wenn man sich nach den Aussagen des Landkreises am Landesdurchschnitt der Hebesätze orientieren soll, ist nicht die Frage ob, sondern wohin man sich bewegt. Frau Wapsas ist skeptisch, ob nicht auch bei einer weitergehenden Erhöhung das Thema im nächsten Jahr wieder behandelt werden muss. Sie unterstützt, wie Herr Preuß, den Antrag von Herrn Hahn. BG Schulze stellt den Antrag auf Erhöhung der Hebesätze auf 340/340/340. Für den Antrag BG Schulze stimmen 5 Ratsmitglieder mit Ja, für den Antrag von Herrn Hahn stimmen 4 Ratsmitglieder mit Ja. Damit ist der Antrag von BG Schulze angenommen. Anschließend erläutert GD Lorenz die Unterschiede zwischen der Festlegung der Hebesätze in der Haushaltssatzung und in einer Hebesatzsatzung. Auf Antrag von Herrn Hahn spricht sich der Rat einstimmig für die Hebesatzsatzung aus.
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