Schriftgröße  + A -
Ratsinformation

Sitzungstermine in der Samtgemeinde Nord-Elm

Gemeinderat Süpplingen

Freitag, 06. Dezember 2013 , 17:00 Uhr
Gaststätte "Akropolis", Steinweg, Süpplingen



TOP 01 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Schulze eröffnet um 17.10 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Bürgermeister Schulze stellt die ordnungsgemäß erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Ratsmitglieder Abram und Schlünz sind entschuldigt, Ratsherr Preuß nimmt bis 18.40 Uhr (TOP 4 nö. Teil) an der Sitzung teil.

 
TOP 03 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird einstimmig in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 
TOP 04 Genehmigung der Niederschrift lfd. Nr. 18 vom 20.11.2013

Beschluss:

Die Niederschrift lfd. Nr. 18 vom 20.11.2013 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 05 Bericht des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Gemeindedirektor Lorenz berichtet, dass die Anmeldezahlen für die Seniorenweihnachtsfeier positiv sind. Er regt an, dass er sowie ein Mitglied des 1125-Jahr-Ausschusses etwas früher erscheinen und noch Chroniken und Luftbilder zum Verkauf anbieten sollten.

Am Dienstag ist der Verkauf des letzen vorhandenen Baugrundstückes erfolgt.

Gestern fand eine Bauausschusssitzung zum Thema Windenergie mit 40 interessierten Zuhörern statt. Am kommenden Dienstag wird die letzte Sitzung in 2013 des Jugend-, Freizeit- u. Kulurtausschusses zum Thema Veranstaltungskalender erfolgen.

Bürgermeister Schulze weist darauf hin, dass am Nebengebäude Steinweg 32 ein Loch im Dach ist. Das sollte beobachtet werden, ggf. ist das Bauordnungsamt einzuschalten.

 
TOP 06 Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Protokoll:

Die Satzung eines besonderen Vorkaufsrechts an Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes "Süpplingen-Mitte" wurde im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

 
TOP 07 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Entfällt

 
TOP 08 RROP für den Großraum Braunschweig 2008; 1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung, Entwurf; Einleitung des Beteiligungsverfahrens

Protokoll:

Bürgermeister Schulze berichtet, dass das Thema in der gestrigen Bauausschussitzung sehr ausführlich und informativ besprochen wurde. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Abstände zum Ort wesentlich zu kurz seien.

Gemeindedirekor Lorenz erläutert, dass Ansatz dieser Sitzung war, dass die Bürger informiert werden um sich ggf. zu einer Bürgerinitiative organisieren können. Die Gemeinde sollte sich nach Wunsch der Teilnehmer Gedanken über die beauftragung eines Gutachtens hinsichtlich der gesundheitlichen Schäden machen. Grundsätzlich wäre dies zwar sinnvoll,  da dies aber sowieso Aufgabe des Landkreises im Bauantragsverfahren ist sei es aus kostengründen überflüssig.

Auf Bitte von Frau Thranitz wird er prüfen, wie der Klageweg für die Gemeinde und Private sein wird.

 
TOP 09 Annahme von Spenden im FB 22

Beschluss:

Der Rat nimmt die Spenden für das Backhaus in Höhe von insgesamt 5.827,95 Euro zur Kenntnis.


TOP 10 Energetische Sanierung des Kindergartens

Beschluss:

Auf Antrag von Frau Kirchhoff beschließt der Rat einstimmig die Durchführung der energetischen Sanierung des Kindergartens.



Protokoll:

Gemeindedirektor Lorenz weist darauf hin, dass die Durchführung der Maßnahme von der Genehmigung des Haushaltes bzw. der erforderlichen Kreditaufnahme durch den Landkreis Helmstedt abhängig ist.

TOP 11 Realsteuerhebesätze - Beschluss zur Verabschiedung einer Hebesatzung

Beschluss:

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetzes, des § 16 Gewerbesteuergesetz und des § 6 in Verbindung mit § 58  des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Süpplingen in seiner Sitzung am 06.12.2013 mit 5 Ja-Stimmen eine Satzung der Gemeinde Süpplingen über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung) beschlossen:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Süpplingenwie folgt festgesetzt:

 1.    Grundsteuer

       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundst. A)  340 v. H.

       b) für Grundstücke (Grundst. B) 340 v. H.

 2.    Gewerbesteuer   340 v. H.

 Die vorstehenden Hebesätze gelten ab dem Haushaltsjahr 2014.



Protokoll:

Es wird erläutert, dass nach Aussage der Fraktionen ursprünglich die Bürger nicht durch eine Anhebung der Hebesätze belastet werden sollten.

Allerdings stellte sich bei einer Dienstbesprechung beim Landrat heraus, dass bei einem defizitären Haushalt alle Konsolidierungsmaßnahmen auszuschöpfen sind, auch die Erhöhung der Hebesätze, vor allem, wenn sie unter dem Landesdurchschnitt sind. Andernfalls könnte die Haushaltsgenehmigung 2014 und damit die geplanten Maßnahmen der energetischen Sanierung des Kindergartens und des neuen Baugebietes gefährdet sein. Momentan liegen die Hebesätze für die Realsteuern unter dem Landesdurchschnitt

Im VA wurde daraufhin eine Anhebung der Grundsteuer A auf 330%; Grundsteuer B auf 330%, der Gewerbesteuer auf 340% empfohlen.

Frau Kirchhoff ist der Meinung, dass eine Anhebung entweder gleich auf den Landesdurchschnitt oder gar nicht erfolgen sollte, damit man erstmal mit dem Thema Ruhe hat. Dem Bürger jedes Jahr wieder eine Erhöhung mitteilen zu müssen und damit in der Presse zu stehen, ist auch nicht gut.

Herr Hahn ist der Ansicht, dass man sich eigentlich auf kleine Schritte geeinigt habe, um den guten Willen zu zeigen. Dem Bürger sei es schwer zu vermitteln, dass für gleiche Leistung mehr Geld bezahlt werden soll. Er stellt den Antrag, die Hebesätze wie vom VA empfohlen auf 330/330/340 anzuheben.

GD Lorenz gibt zu bedenken, dass die angestrebten Maßnahmen für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde wichtig sind. Auch ist zu berücksichtigen, dass Süpplingen das Grundzentrum der Samtgemeinde ist und damit schon im Vergleich mit den Mitgliedsgemeinden anders zu bewerten sei. Für ihn hat der Haushalt 2014 eine besondere strategische Situation für die Gemeinde.

Herr Kammann vertritt die Ansicht, dass ein kleiner Schritt unsinnig ist, wenn im nächsten Jahr wieder angepasst werden muss und die Haushaltsgenehmigung evtl. trotzdem gefährdet sei, weil man mit diesem kleinen Schritt noch immer nicht den Landesdurchschnitt erreicht hat.

Auch Frau Thranitz gibt zu bedenken, dass man noch weit vom Durchschnitt entfernt ist. Wenn man sich nach den Aussagen des Landkreises am Landesdurchschnitt der Hebesätze orientieren soll, ist nicht die Frage ob, sondern wohin  man sich bewegt.

Frau Wapsas ist skeptisch, ob nicht auch bei einer weitergehenden Erhöhung das Thema im nächsten Jahr wieder behandelt werden muss. Sie unterstützt, wie Herr Preuß, den Antrag von Herrn Hahn.

BG Schulze stellt den Antrag auf Erhöhung der Hebesätze auf 340/340/340.

Für den Antrag BG Schulze stimmen 5 Ratsmitglieder mit Ja, für den Antrag von Herrn Hahn stimmen 4 Ratsmitglieder mit Ja. Damit ist der Antrag von BG Schulze angenommen.

Anschließend erläutert GD Lorenz die Unterschiede zwischen der Festlegung der Hebesätze in der Haushaltssatzung und in einer Hebesatzsatzung. Auf Antrag von Herrn Hahn spricht sich der Rat einstimmig für die Hebesatzsatzung aus.

TOP 12 Haushaltssicherungsbericht und Haushaltssicherungskonzept 2014

Beschluss:

Auf Antrag von Frau Kirchhoff beschließt der Rat einstimmig den Haushaltssicherungsbericht und das Haushaltssicherungskonzept 2014



Protokoll:

GD Lorenz erläutert die einzelnen Punkte wie im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im VA dargestellt. Größter Einsparungserfolg ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED.

TOP 13 Stellenplan 2014

Beschluss:

Auf Antrag von Herrn Hahn beschließt der Rat einstimmig den Stellenplan 2014 in der vorgelegten Fassung gem. DS Nr. 21/2013.


TOP 14 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014

Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der sich durch die Anspassung der Hebesätze ergebenden Änderungen.



Protokoll:

GD Lorenz erklärt, dass im Schierenblick in den Häusern 1-4 noch ein alter Brenner aus 1974 in Betrieb ist, in 5-8 schon eine neuere Anlage. Die Unterschiede im Verbrauch und damit in den Kosten werden derzeit von der KWG ermittelt und noch mitgeteilt. Dieser Punkt sollte im nächsten Jahr angefasst werden, muss aber aufgrund des Abrechnungsverfahrens mit der KWG nicht gesondert im Haushalt dargestellt werden.

Herr Hahn weist darauf hin, dass die Auswirkungen der beschlossenen Hebesatzanpassung noch in den Haushalt einfließen müssen.


TOP 15 Anträge und Anfragen

Protokoll:

BG Schulze spricht dem Rat und der Verwaltung seinen Dank für die Zusammenarbeit im letzten Jahr aus und stellt fest, dass man sich gegenseitig immer aufeinander verlassen kann.

Anfragen werden nicht gestellt, BG Schulze schließt die öffentliche Sitzung um 18.25 Uhr.

 

Zurück zur Übersicht