Antrag auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen
Beschluss:
Auf Antrag von Herrn Abram beschließt der Rat einstimmig: Die Samtgemeinde Nord-Elm sowie ihre Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf erklären ihre Absicht, -mit der Stadt Helmstedt und/oder der Samtgemeinde Grasleben eine Einheits- oder Samtgemeinde neu zu bilden; - alternativ sich in eine Einheitsgemeinde umzuwandeln.
Der Hauptverwaltungsbeamte der Samtgemeinde Nord-Elm wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit den Mitgliedsgemeinden untereinander und der Stadt Helmstedt sowie der Samtgemeinde Grasleben aufzunehmen. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, bis zum 31.03.2013 einen entsprechenden Antrag auf Entschuldungshilfe beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport zu stellen. Die Samtgemeinde Nord-Elm, sowie die Gemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf bitten die Landesregierung gem. § 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a) NFAG unter Berücksichtigung der Ergebnisse o.g. Verhandlungen, das notwendige Gesetzgebungsverfahren für die Umwandlung in eine Einheitsgemeinde oder die Neubildung einer Einheits- oder Samtgemeinde mit der Stadt Helmstedt und/oder der Samtgemeinde Grasleben einzuleiten und beauftragen den Hauptverwaltungsbeamten der Samtgemeinde Nord-Elm nach Abschluss der Verhandlungen, einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Inneres und Sport zu richten. Sollten die Fusionsverhandlungen zur Bildung einer Einheits- oder Samtgemeinde mit einem der beiden genannten Fusionspartner nicht erfolgreich ver-laufen, so erklären die Samtgemeinde Nord-Elm, sowie die Gemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf ihren Wunsch, eine Fusion mit dem verbliebenen Fusionspartner einzugehen. Auch für den Fall dass die Fusionsverhandlungen mit der Stadt Helmstedt und der Samtgemeinde Grasleben erfolglos bleiben, beabsichtigen die Samtgemeinde Nord-Elm sowie die Gemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpp-lingenburg, Warberg und Wolsdorf die Umwandlung in eine Einheitsgemeinde.
Protokoll:
Herr Schulze erläutert, dass die Gemeinde Süpplingen die 4. Gemeinde, einschließlich der Samtgemeinde ist, die einen entsprechenden Beschluss über die Bildung einer neuen Gebietskörperschaft fasst. Der heute zu fassende Beschluss berechtigt den Hauptverwaltungsbeamten lediglich zu Verhandlungen mit den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Grasleben und der Stadt Helmstedt. Der Stichtag für die Beantragung der Entschuldungshilfe ist der 31.03.2013.
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